Wenn ich einen Studienplatz einklagen möchte, sollte ich dann grundsätzlich eine Anwaltskanzlei mit Schwerpunkt Hochschulrecht beauftragen? Habt ihr Erfahrungen mit dem Thema und könnt mir einen Rat geben? Oder sind die Erfolgsaussichten generell gering trotz professioneller Hilfe?

Ich würd schon den o.g. Anwalt nehmen.
Bist du sicher das du das willst? Es wird die runde machen, und könnte sich zum Spießrutenlauf werden!
ja, bekommst du eventuell auch prozesskostehilfe ? falls erforderlich
Darf ich fragen, warum Du den Platz einklagen willst? Mit welcher Begründung wurdest Du denn abgelehnt?
Es geht dabei nicht direkt um mich, sondern um meine Nichte. Das Problem hat etwas mit ihrem Notenschnitt zu tun und der Wartezeit.
Sofern die Entscheidung gefallen ist, klagen zu wollen, wäre die Inanspruchnahme eines Fachanwaltes für Verwaltungsrecht sinnvoll.
Zwar besteht bei dem Verwaltungsgericht und ggfs. bei dem Oberverwaltungsgerichts in der Folgeinstanz keine anwaltliche Vertretungspflicht. Indes gibt es zahlreiche Fallstricke in dieser Rechtsmaterie, welche der Laie wohl kaum überschauen kann.
Angesichts des Zeitablaufs im Widerspruchsverfahren gegen einen Ablehnungsbescheid kann erforderlich werden, bei Gericht in zwei Verfahren tätig zu werden. Zum einen im einstweiligen Rechtsschutz und zum anderen nach Erlass eines ebenfalls ablehnenden Widerspruchsbescheides zugleich oder später im Klageverfahren.
Der einstweilige Rechtsschutz wäre erforderlich, um zu Beginn des Semesters überhaupt eine auch nur vorläufige Berechtigung zu erhalten, als Student teilnehmen zu dürfen.
Es wird vermutlich auf eine Akteneinsicht in die Verfahrensakte der Behörde hinauslaufen, welche entweder von der Behörde oder aber über den Umweg des Gerichts eher vollständig an den Rechtsanwalt gewährt werden wird.
Aus der behördlichen Verfahrensakte werden sich auch Anhaltspunkte zu einem etwa erforderlichen numerus clausus ergeben, der nicht zwingend von vornherei feststeht, sondern sich gerade entfallend auf das Bewerbungssemester aus der Anzahl und dem Durchschnitt der jeweiligen Bewerber ergibt, die gerade in diese Semesterphase hineingelangen wollen.
Ich würde anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Ein Anwalt für Verwaltungsrecht ist sicher sinnvoll. Ich weiß zudem aus Medizinerkreisen, daß es dort gang und gebe ist, sich einen Studienplatz zu erklagen. Und die haben alle Erfolg.
Sehr geehrtes Mitglied,
Anwaltskanzleien für Hochschulrecht sind mir nicht bekannt. Die Klage auf einen Studienplatz ist juristisch nicht anspruchsvoll, Sie können sich daher an jeden beliebigen Anwalt wenden. Sehr gute Informationen finden Sie bei den Studentenbüros der Universitäten.
Mit freundlichen Grüßen
kanzlei-steinwachs.de