Froiyke am 13.10.2007 um 8:59 Uhr
Ich studiere an der TU in München und habe diesmal unmittelbar nachdem meine Studienpapiere fürs kommende Wintersemester gekommen sind die Studiengebühren überwiesen (am 15.09). Erst danach habe ich gelesen, dass die Gebühren bis Ende der Rückmeldefrist (15.10 - ...2008) zu überweisen sind. Jetzt meine Frage: Wurde meine Überweisung trotzdem erfasst, obwohl ich das Geld "zu früh" überwiesen habe??
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Es dürfte eigentlich kein Problem sein, wenn du auf dem Überweisungsträger angegeben hast, dass die Studiengebühr für das WS 2007/2008 ist. Ausserdem: Das die Studiengebühren spätestens bis zum 15.10.2007 überwiesen sein müssen, heißt doch nicht, dass es "zu früh" war, wenn du sie bereits am 15.09. überwiesen hast. Die Uni wird sich freuen, weil sie mit deinem Geld noch für einen Monat mehr Zinsen bekommen kann. Aber wenn du unsicher bist: Ein Anruf im Uni-Sekretariat wird deine Frage zweifelsohne beantworten.
Deine Überweisung ist sicherlich bereits erfasst. Und wenn Du den Verwendungszweck korrekt angegeben hast kann nichts schief gehen.
Ansonsten müsste eine Rückbuchung erfolgt sein.

Ich sehe da kein Problem. Du kannst doch beweisen, dass du bezahlt hast.