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Studiengebühren - Steuererklärung

gefragt von diedorle am 15.05.2009 um 16:57 Uhr

Wir Eltern zahlen die Studiengebühren unseres Sohnes und unserer Tochter. Können wir diese Ausgaben an einer Stelle unserer Steuererklärung geltend machen? Oder muss das auf die Anlage Kind unter Ausbildungskosten? Meiner Meinung nach sind sie da nicht richtig, denn diese Kosten tragen ja wir. Ausserdem zahlen wir die Miete und NK unseres Sohnes, ist da ebenfalls die Geltendmachung möglich?

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Steuererklärung x 789 Studiengebühren x 77

anonym
beantwortet von Muehlengeist am 18. Mai 2009 07:52
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Studiengebühren gehören, genau wie Fachbücher, Arbeitsmittel, Studienfahrten zu den besonderen Ausbildungskosten und werden in die entsprechende Zeile der Anlage Kinder eingesetzt. Nicht zu den besonderen Ausbildungskosten Kosten gehören die Miete. Die ist ja beeits im evt. erhaltenen Bafög mit berücksichtigt, bzw. ist das Kindergeld dafür einzusetzen.


anonym
beantwortet von Jodsalzsaeule am 15. Mai 2009 18:06
0x
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Hallo, die Studiengebühren sind auf alle Fälle möglich. Bei der Miete und den NK bin ich mir nicht sicher - aber ich würde es auf alle Fälle versuchen. Im schlimmsten Fall streicht der Finanzbeamte diese Aufwendung aus der Steuererklärung.

Kommentar von diedorle am 15. Mai 2009 18:08

Kann ich die bei den aussergewöhnlichen Belastungen einsetzen, oder wo?



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