Wir Eltern zahlen die Studiengebühren unseres Sohnes und unserer Tochter. Können wir diese Ausgaben an einer Stelle unserer Steuererklärung geltend machen? Oder muss das auf die Anlage Kind unter Ausbildungskosten? Meiner Meinung nach sind sie da nicht richtig, denn diese Kosten tragen ja wir. Ausserdem zahlen wir die Miete und NK unseres Sohnes, ist da ebenfalls die Geltendmachung möglich?
Studiengebühren gehören, genau wie Fachbücher, Arbeitsmittel, Studienfahrten zu den besonderen Ausbildungskosten und werden in die entsprechende Zeile der Anlage Kinder eingesetzt. Nicht zu den besonderen Ausbildungskosten Kosten gehören die Miete. Die ist ja beeits im evt. erhaltenen Bafög mit berücksichtigt, bzw. ist das Kindergeld dafür einzusetzen.
Hallo, die Studiengebühren sind auf alle Fälle möglich. Bei der Miete und den NK bin ich mir nicht sicher - aber ich würde es auf alle Fälle versuchen. Im schlimmsten Fall streicht der Finanzbeamte diese Aufwendung aus der Steuererklärung.
Kann ich die bei den aussergewöhnlichen Belastungen einsetzen, oder wo?