Muss man sie auf jeden Fall zahlen? Sind sie überhaupt verfassungsgemäß?
Schau mal auf www.juraexamen.info. Da hab ich einen Artikel gefunden, der sich mit dieser fRage beschäftigt. Das BVerfG hat bestätigt, dass die rechtmäßig sind.
Ja, schau mal auf www.juraexamen.info. Da haben die einen Artikel zusammengestellt. das BverfG hat die Verfassungsmäßigkeit bestätigt.

In Hessen wurde entschieden, dass sie rechtens sind!

Das entscheiden doch gerade die Gerichte, zumindest für NRW. Also abwarten und Tee trinken.