gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Studiengebühren als auch Studienbeitrag auf Verdienstgrenze beim Kindergeld anrechenbar?

gefragt von jala18jala18 am 27.09.2009 um 23:34 Uhr

Dass ich die Studiengebühren auf die Verdienstgrenze beim Kindergeld (7680 €) anrechnen kann, wurde mir bestätigt. Die Frage ist, kann ich zusätzlich auch den Studienbeitrag (ca. 180-200 €) zur Verdienstgrenze anrechnen?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

Finanzen (22449)
Studium (3573)
Kindergeld (1071)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von tinkerbell08 am 27. September 2009 23:34
2x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ja, du kannst sowohl die Studiengebühren als auch den Studienbeitrag auf die Verdienstgrenze beim Kindergeld als besondere Ausbildungskosten anrechnen, das wurde mir von einem Sachbearbeiter (hier in NRW) der Familienkasse bestätigt.

Kommentar von rotius am 27. September 2009 23:35

stimmt

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 28. September 2009 09:02

Die Studiengebühren können abgezogen werden.

Aber hat Du auch eine schriftliche(!) Quelle dafür, dass auch er Studienbeitrag/Semesterbeitrag abgezogen werden darf?

M. E. wird das zur Zeit beim unter Az. III 38/08 beim Bundesfinanzhof verhandelt.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen


Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.