Dass ich die Studiengebühren auf die Verdienstgrenze beim Kindergeld (7680 €) anrechnen kann, wurde mir bestätigt. Die Frage ist, kann ich zusätzlich auch den Studienbeitrag (ca. 180-200 €) zur Verdienstgrenze anrechnen?
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Ja, du kannst sowohl die Studiengebühren als auch den Studienbeitrag auf die Verdienstgrenze beim Kindergeld als besondere Ausbildungskosten anrechnen, das wurde mir von einem Sachbearbeiter (hier in NRW) der Familienkasse bestätigt.
stimmt
Die Studiengebühren können abgezogen werden.
Aber hat Du auch eine schriftliche(!) Quelle dafür, dass auch er Studienbeitrag/Semesterbeitrag abgezogen werden darf?
M. E. wird das zur Zeit beim unter Az. III 38/08 beim Bundesfinanzhof verhandelt.