gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ


Studentenbafög, was wird angerechnet?

gefragt von MrsUnbekannt am 30.11.2008 um 21:36 Uhr

Ich habe dieses Studentenbafög beantragt, Bescheid ist auch schon da. Nun kann ich Heizkostenzuschuss und für mich und meinen Sohn Wohngeld beantragen.

Wird da der volle Bafögbetrag zur Berechnung herangezogen oder nur der Teil den kein Darlehen vom Staat ist?


Weitere Fragen zu verwandten Themen finden Sie hier:

finanzen (23072)
studium (3714)
kosten (3400)
ähnliche Fragen
Frage beantworten


anonym
beantwortet von Hoppel61 am 1. Dezember 2008 07:44
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Hallo,

Du hast dadurch Anspruch auf Wohngeld, weil Du ein Kind hast, welches keinen Anspruch auf BAföG hat. Beim Wohngeld selbst wird die Hälfte des Zuschußanteil vom BaföG berechnet. Erhälst Du also meinetwegen 500 € BafÖg, ist der Zuschußanteil 250 € und davon werden wiederum 125 € bei dem Wohngeld angerechnet.

Gruß!

Arne www.wohngeldantrag.de

Kommentar von Kuschelkuh am 1. Dezember 2008 12:24

Sehr gut! Mit Kind sieht also mal wieder alles anders aus - Ämter eben ;)

Kommentar von MrsUnbekannt am 1. Dezember 2008 21:54

Dankeschön!


anonym
beantwortet von Kuschelkuh am 30. November 2008 21:51
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bist du sicher, dass das mit Bafög und Wohngeld geht? Ich bin selbst Studentin und wollte zusätzlich zum Bafög Wohngeld beantragen, da haben die mir klipp und klar gesagt, dass beides gleichzeitig nicht geht...

Kommentar von MrsUnbekannt am 1. Dezember 2008 21:53

Ich kann Wohngeld beantragen weil ich ein Kind habe, da ist das anders geregelt.



Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:




Verwandte Fragen

Verwandte Fragen

    Kostenloses Depot als Student?

    Kreditkarte Student?

    Bafög trotz Eigenheim welches zu 50% uns und zu 50% den Schwiegereltern gehört?



Mehr verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.