Ich habe dieses Studentenbafög beantragt, Bescheid ist auch schon da. Nun kann ich Heizkostenzuschuss und für mich und meinen Sohn Wohngeld beantragen.
Wird da der volle Bafögbetrag zur Berechnung herangezogen oder nur der Teil den kein Darlehen vom Staat ist?
Hallo,
Du hast dadurch Anspruch auf Wohngeld, weil Du ein Kind hast, welches keinen Anspruch auf BAföG hat. Beim Wohngeld selbst wird die Hälfte des Zuschußanteil vom BaföG berechnet. Erhälst Du also meinetwegen 500 € BafÖg, ist der Zuschußanteil 250 € und davon werden wiederum 125 € bei dem Wohngeld angerechnet.
Gruß!
Bist du sicher, dass das mit Bafög und Wohngeld geht? Ich bin selbst Studentin und wollte zusätzlich zum Bafög Wohngeld beantragen, da haben die mir klipp und klar gesagt, dass beides gleichzeitig nicht geht...
Ich kann Wohngeld beantragen weil ich ein Kind habe, da ist das anders geregelt.
Sehr gut! Mit Kind sieht also mal wieder alles anders aus - Ämter eben ;)
Dankeschön!