Deutsche Studentin hat Nebenwohsitz in Wien(Österreich), wo die studiert.Hauptwohnsitz ist in Deutschland, in der Mietwohnung der Mutter, die inzwieschen Harzt-IV -Emfänger geworden ist.ARGE hat die Miete für die Mutter nur zur Hälfte übernohmen und behauptet_ dass die zweite Hälste soll die studierende Tochter übernehmen.Sie hat aber kein Geldmittel dafür:ihre WG-Zimmer in Wien ist über BÄFÖG finanziert und sie hat kein geld übrig für Hauptwohnsitz-Miete.wie kann man das Problen lösen?Hat ARGE recht so zu zahlen und die Tochter zu verschulden?Mfg Marina.
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zu hause ausziehen...dort nur besuchsweise erscheinen
Warum meldet sich die Tochter nicht bis auf weiteres als Hauptwohnsitz in Wien an? Dann kann die ARGE strampeln und sich wehren und hat Pech (oder die finden was anderes womit sie Euch drangsalieren können)

wenn sie aber in wien hauptwohnsitz meldet ist die arge nicht mehr zustaendig fuer sie ... darueber shchonmal nachgedacht bevor hier jemand sdsagt hauptwohnsitz in wien anmelden !!!!!
Sie meldet Hauptwohnsitz in Wien nicht, weil sie Bäfög in Deutschland bekommt.Wo soll ein Deutsche Bäfög beantragen, wenn er nie irgendwo in Deutschland gemeldet ist?
Da kann etwas nicht stimmen. Meine Kinder waren alle mehr oder weniger lange im Ausland und mußten sich melderechtlich selbstverständlich mit erstem Wohnsitz abmelden. Selbstverständlich wurden weiterhin die Leistungen nach dem BAföG incl. Auslandszuschlag ausbezahlt.
Also, wie haben es hier mit drei Gesetzen zu tun, die nicht kompatibel sind.
A) Melderecht: Dort, wo sich der Bürger überwiegend aufhält, hat er auch seinen ersten Wohnsitz. Somit Wien (herzliche Grüße in diese schöne Stadt und zwingend einen Ausflug mit der Bahn über den Semmering einplanen).
B) BAföG: Ein Kind bekommt die Leistungen aufgrund ihrer Aufwendungen und ihrer Tätigkeit. Der Wohnort der Eltern hat damit nichts aber auch gar nichts zu tun. Prüfe bitte zwingend, ob der Höchstsatz bewilligt wurde, da ja die Eltern einen etwaigen Anteil nicht bezahlen können. Ggf. elternunabhängige Vorausleistungen beantragen.
C) Hartz IV: Ein Kind mit eigenem Einkommen, wie hier, hat mit der häuslichen Bedarfsgemeinschaft nichts zu tun, so aktuell das BSG.
Die Arge muß also sehr wohl die vollen Kosten für die Unterkunft übernehmen. Bitte beachte die Fristen und lasse Widerspruch/Einspruch einlegen.
Viel Glück.