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Stromnachzahlung / Anbieterwechsel / Grundversorger

gefragt von KinderKinder am 09.05.2008 um 9:30 Uhr

Szenario in der Arbeit:

1 Haushalt mit dem Grundversorger EON Bayern. Der Haushalt hat in den letzten Monaten/Jahren seinen Strom über einen anderen Anbieter bezogen. Der Haushalt ist nun beim Grundversorger EON, da EON nun günstiger ist, die Kündigung ist bestätigt und EON liefert seit dem 01.05.08 den Saft. Der andere Anbieter hat nun noch eine Nachforderung von 500,00 und droht damit den Strom abstellen zu lassen. Wir waren bisher immer der Meinung, das der Strom nur vom aktuellen Lieferanten abgestellt werden kann bzw. er den Netzbetreiber damit beauftragen kann.

Gibt es eine neue Rechtslage?


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andreas48
beantwortet von andreas48 am 9. Mai 2008 09:37
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zuerst muss man ja zwei sachen trennen, das sind einmal die Verbindlichkeiten gegenüber dem alten Stromversorger und der Vertrag mit dem neuen Anbieter...

Unabhängig, was die Rechtslage jetzt ist, würde ich euch DRINGENDST empfehlen sofort mit dem alten Stromanbieter Kontakt aufzunehmen und einvernehmlich zu klären, wie das mit den offenen Zhalungen werden kann. Der neue anbieter hat auch das Recht, bei nicht ordnungsgemäßer Vertragserfüllung gegenüber dem vorherigen Anbieter sein Angebot zurückzuziehen und den Vertrag zu kündigen.

Von allen rechtlichen Belangen abgesehen ist die Abstellung der Energie und auch die Wiederinbetriebnahme mit jeweils ca. 100 Euro zu berechnen, das kann also verdammt teuer werden.


Joschy0907
beantwortet von Joschy0907 am 9. Mai 2008 09:41
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das ist eine interne Abmachung zwischen den unterschiedlichen Anbietern, das sie sich gegenseitig helfen die noch offenen Forderungen einzutreiben,gegebenenfalls auch durch das Abklemmen des Stromes, dagegen kannst Du nichts anderes machen als zahlen...


anonym
beantwortet von KinderKinder am 9. Mai 2008 09:47
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Der neue Anbieter ist der Grundversoger, der muß liefern, das ist auch soweit schon in trockenen Tüchern.

Es geht darum, dass ein Darlehen für die Nachzahlung beantragt worden ist, welches auch gewährt werden muss, wenn die Drohung des Strom abstellens realisierbar ist.

Kommentar von support am 9. Mai 2008 11:24

Liebe/r KinderKinder,

bitte achte in Zukunft darauf Reaktionen zu einer Antwort auch in Form von nachträglichen Ergänzungen Deiner Frage über den Link "Antwort kommentieren" hinzuzufügen. So ist sichergestellt, dass der Zusammenhang im Nachhinein nicht verloren geht, da die Antworten durch die Bewertungen ja ständig in Bewegung sind.

Viele Grüße

Verena vom gutefrage.net-Support


anonym
beantwortet von KinderKinder am 9. Mai 2008 09:58
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OK, geklärt. Der alte Anbieter kann nicht abstellen bzw. niemanden beauftragen.


anonym
beantwortet von Regenmacher am 9. Mai 2008 10:24
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Das siht nicht so gut für dich aus. Der alte Stromanbieter hat nämlich das Recht, deinen Strom abschalten zu lassen, so lange noch Altschulden bei ihm bestehen.

Auch der alte Lieferant kann beim Netzbetreiber die Abschaltung beantragen und wird sie auch durchsetzen können.

Lies dich mal durch diesen Thread: http://forum.strom-magazin.de/thread.php?postid=3761

Da findest du die Bestätigung dessen, was ich geschrieben habe.



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