Ingo Fiebiger am 13.06.2007 um 10:08 Uhr
Ich habe vor kurzem gelesen, das ich ohne Zustimmung meines Vermieters den Stromanbieter nicht wechseln kann. Er soll sogar den Vertrag mit dem neuen Stromlieferanten mit unterschreiben müssen. Wer kann mir da verbindlich antworten.
Sofern davon nichts im Mietvertag steht, kann der Strom vom Unternhmen der eigenen Wahl bezogen werden.
Kann ich auch nur sagen aus eigener Erfahrung, das der Mieter selbst entscheiden kann wo er Strom bezieht. Beziehe auch aus Düsseldorf den Strom, weil es billiger ist als bei uns.
Hab ich noch nie so erlebt, da man ja den Vertrag mit dem Stromunternehmen persönlich abschließt. Der Vermieter hat damit gar nichts zu tun, es sei denn die Wohnung wird zum Pauschalpreis vermietet. Dann gibt es aber auch keinerlei Abrechnung und der Vertrag läuft alleine auf den Vermieter. Die Kosten trägt man ja selbst, also kann es dem Vermieter ja egal sein.
Das könnte nur sein, wenn der Strom Bestandteil der Mietnebenkosten ist und vom Vermieter also dem Mieter zur Verfügung gestellt wird. Dann wäre nämlich der Vermieter Vertragspartner des Stromanbieters. Aber das dürfte eher selten vorkommen.