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Stress mit der Einbauküche

gefragt von esos42 am 10.11.2008 um 19:18 Uhr

Wir haben seit einpaar tagen unsere neue Einbauküche eingebaut gekriegt doch das nervige ist das manche schubladen falsch bestellt worden die wir gar nicht so wollten und die spülmaschine ist auch nicht die richtige.

Nun wollten wir das er die schubladen neu bestellt und er verlangte Geld. Bei der Spülmaschine war es ja klar das da neue bestellt werden muss dafür wollte er 50 € Und für die Schubladen 250 € Hallo er hats selbst falsch bestellt und will noch Geld dazu hat er überhaupt das Recht dazu?? Die Küche sieht ja top aus hat auch satte 6.500€ gekostet aber was der für Probleme macht geht uns heftig auf die nerven

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lenzing42
beantwortet von lenzing42 am 10. November 2008 19:27
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Was kann man bei Schubladen falsch bestellen? Entweder es gibt Schubladen,oder es gibt keine! Der Händler hat euch doch bestimmt ein Angebot mit Skizze und Typenaufstellung gemacht.Bei einem Preis von € 6.500,- gehört das dazu. Aus diesem Angebot müsste hervorgehen,was ihr bestellt habt.Wenn die gelieferten Teile von dem Angebot abweichen,habt ihr das Recht zur Reklamation,und zwar ohne etwas nachzahlen zu müssen.

Kommentar von esos42 am 10. November 2008 19:32

Skizze hat er viele gemacht die die des machen sind ein ehepaar und die kennen wir ja auch anzeigen denk ich macht sie mein vater nicht zu den schubladen nochmal es sollte ein ganzes werden und es sind aus einem ganzen zwei schublaben bestellt worden ich weiß nicht genau wie ich es erklären soll aber hoffentlich hat mans verstanden

Kommentar von F30e69e11629002ee6103f689efce05bsmalllenzing42 am 10. November 2008 19:37

Wenn anstatt zwei Schubladen in normaler Höhe eine hohe Schublade gemeint ist,spricht man von einem Auszug.Auf jeden Fall ein Reklamationsgrund.


Berserker
beantwortet von Berserker am 10. November 2008 19:24
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Beanstanden. Dieses Problem hatte ein Kumpel im vorigem Jahr. Er hat beanstandet, und es wurde so gemacht, wie er es haben wollte.


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 10. November 2008 19:23
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schon gezahlt?, wenn nein Teilbetrag einbehalten, wg Schlechterfüllung, wenn schon gezahlt, dann Fristsetzung und Ersatzvornahme androhen


maxist
beantwortet von maxist am 10. November 2008 19:22
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Was steht denn im Kaufvertrag/AB/Rechnung? Die Schubladen die geliefert wurden, oder andere?


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