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Streitgespräche per Handy / Diktiergerät aufgenommen und an Dritte weitergegeben, strafbar?

gefragt von duftfee am 01.03.2009 um 10:34 Uhr

Hallo, ich habe mal folgende Frage: Mein Noch -Mann hat ohne mein Wissen immer wieder Streitgespräche zwischen uns per Handy / Diktiergerät aufgenommen und spielt diese Aufnahmen jetzt Dritten vor. Was kann ich dagegen machen? Das ist doch strafbar, oder? Vielen Dank für alle Antworten


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anonym
beantwortet von migrowe am 1. März 2009 10:37
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Ja, das verletzt deine Persönlichkeitsrechte, allerdings mußt du, ggf. vor Gericht, BEWEISEN können und zwar jeden einzelnen Fall. Vielleicht reicht es aber schon, wenn dein Anwalt mal einen unfreundlichen Brief schreibt...

Kommentar von duftfee am 1. März 2009 10:49

Gut, in mindestens 2 Fällen ( sprich Personen) kann ich das nachweisen, auch, dass er diesen Leuten mehrfach solche Aufnahmen vorgespielt hat.


Lena101
beantwortet von Lena101 am 1. März 2009 10:38
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Das darf er nur mit deiner Zustimmung. Du kannst ihn anzeigen. Aber willst du das auch? Könnt ihr das nicht unter euch klären? Hast du versucht rauszufinden, warum er das tut? Hast du ihn vielleicht so verletzt, dass das seine Art ist sich zu rächen? Es gibt da Fragen über Fragen, leider hast du zu wenig Details angegeben.

Wenn ihr noch verheiratet seid und du diese Ehe aufrecht erhalten möchtest, rate ich euch zu einer Paartherapie.

Kommentar von duftfee am 1. März 2009 10:46

Danke Lena für die Antwort. In diesem Fall möchte ich ihn deshalb anzeigen, weil das ncht seine einzige"Aktion" in dieser Richtung ist ( benutzt meine SIM- Karte etc) Auch wenn er persönlich gekränkt ist, kann er nicht um sich schlagen und dabei jeden Anstand ausser Acht lassen, mM. Wir leben bereits unwiderruflich in Trennung. Vernunftargumenten ist er nicht zugänglich. Und es ist einfach kein schönes gefühl, im gesamten Bekanntenkreis diffamiert zu werden. Zumal ich das auch nicht mache.


WOLF1961
beantwortet von WOLF1961 am 1. März 2009 10:35
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Ja, Strafanzeige stellen. Fällt unter Verleumdung.

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. März 2009 10:36

wieso Verleumdung und wieso Strafanzeige...???

Kommentar von duftfee am 1. März 2009 10:39

Ich denke, Strafanzeige ist doch angebracht, wenn jemand ohne mein Wissen Tonaufnahmen anfertigt und diese in Umlauf bringt?? Das geht doch gegen jedes Persönlichkeitsrecht.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 1. März 2009 10:37
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lasse eien Unterlassungserklärung erarbeiten..und außerdem..diese Aussagen haben sowieso kein Gewicht, da sie illegal gemacht worden sind..

Kommentar von duftfee am 1. März 2009 10:48

Ich denke auch, ich werde damit gleich morgen früh meine Anwältin beauftragen. Der Witz ist, dass er solche Aufnahmen sogar seiner Anwältin vorgespielt hatte, eigentlich dürfte die sich das doch gar nicht anhören???

Kommentar von F4a3034a2625b30d6857a5e93c1c8892smallandreas48 am 1. März 2009 11:06

anhören schon, aber nicht verwerten


Herzogin
beantwortet von Herzogin am 1. März 2009 10:47
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Das ist keinesfalls erlaubt, wenn Du nichts davon wusstest und nicht zugestimmt hast.


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