Hallo, ich habe mal folgende Frage: Mein Noch -Mann hat ohne mein Wissen immer wieder Streitgespräche zwischen uns per Handy / Diktiergerät aufgenommen und spielt diese Aufnahmen jetzt Dritten vor. Was kann ich dagegen machen? Das ist doch strafbar, oder? Vielen Dank für alle Antworten
Ja, das verletzt deine Persönlichkeitsrechte, allerdings mußt du, ggf. vor Gericht, BEWEISEN können und zwar jeden einzelnen Fall. Vielleicht reicht es aber schon, wenn dein Anwalt mal einen unfreundlichen Brief schreibt...

Das darf er nur mit deiner Zustimmung. Du kannst ihn anzeigen. Aber willst du das auch? Könnt ihr das nicht unter euch klären? Hast du versucht rauszufinden, warum er das tut? Hast du ihn vielleicht so verletzt, dass das seine Art ist sich zu rächen? Es gibt da Fragen über Fragen, leider hast du zu wenig Details angegeben.
Wenn ihr noch verheiratet seid und du diese Ehe aufrecht erhalten möchtest, rate ich euch zu einer Paartherapie.
Danke Lena für die Antwort. In diesem Fall möchte ich ihn deshalb anzeigen, weil das ncht seine einzige"Aktion" in dieser Richtung ist ( benutzt meine SIM- Karte etc) Auch wenn er persönlich gekränkt ist, kann er nicht um sich schlagen und dabei jeden Anstand ausser Acht lassen, mM. Wir leben bereits unwiderruflich in Trennung. Vernunftargumenten ist er nicht zugänglich. Und es ist einfach kein schönes gefühl, im gesamten Bekanntenkreis diffamiert zu werden. Zumal ich das auch nicht mache.

Ja, Strafanzeige stellen. Fällt unter Verleumdung.
andreas48 am 1. März 2009 10:36 wieso Verleumdung und wieso Strafanzeige...???
Ich denke, Strafanzeige ist doch angebracht, wenn jemand ohne mein Wissen Tonaufnahmen anfertigt und diese in Umlauf bringt?? Das geht doch gegen jedes Persönlichkeitsrecht.

lasse eien Unterlassungserklärung erarbeiten..und außerdem..diese Aussagen haben sowieso kein Gewicht, da sie illegal gemacht worden sind..
Ich denke auch, ich werde damit gleich morgen früh meine Anwältin beauftragen. Der Witz ist, dass er solche Aufnahmen sogar seiner Anwältin vorgespielt hatte, eigentlich dürfte die sich das doch gar nicht anhören???
andreas48 am 1. März 2009 11:06 anhören schon, aber nicht verwerten

Das ist keinesfalls erlaubt, wenn Du nichts davon wusstest und nicht zugestimmt hast.
Gut, in mindestens 2 Fällen ( sprich Personen) kann ich das nachweisen, auch, dass er diesen Leuten mehrfach solche Aufnahmen vorgespielt hat.