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Streit ums Wassergeld, wie verhalte ich mich richtig?

gefragt von Mokli1Mokli1 am 30.04.2007 um 23:22 Uhr

Wir haben einen ca. 500 qm großen Garten, der gerade jetzt bei dem trockenen Wetter regelmäßig gewässert werden muss. Der Wasserverbrauch des Hauses wird auf die Personenzahl umgerechnet. Bisher haben wir für den Wasserverbrauch des Gartens 1/2 Person berechnet. Jetzt macht ein Mieter Stress. Er meint, wir verbrauchen zu viel Wasser und müssten eine Wasseruhr instalieren lassen um den eigentlichen Gebrauch zu bestimmen. Kann er das verlangen? Und genügt hier eine einfache Uhr aus dem Baumarkt, die ich zwischenschalte, oder muss ich einen Instalateur beauftragen?

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Wasser x 2.965

HirnClaudia
beantwortet von HirnClaudia am 1. Mai 2007 08:15
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Weißt Du eigentlich wie teuer Wasser aus der Leitung ist? Bei dieser Abrechnungsweise würde ich auch stinkig werden! Teilweise werden die Gärten ja schon bereits seit Mitte April bewässert!

Aber ich habe auch Verständnis dafür, dass der Garten bewässert werden muss oder sollte. Entweder installiert Ihr Wasseruhren für jeden Haushalt oder noch besser, Ihr installiert eine Pumpe für den Garten.

Kommentar von 223f052bf4ac1181ea29da12dda6b922smallMokli1 am 1. Mai 2007 09:58

Wie teuer Wasser ist weiß ich, bekomme ja die Rechnungen und kann es daraus ersehen. Wir rechnen ja das ganze Jahr 1/2 Person ein, also auch in den Monaten, wo wir kein Wasser für den Garten brauchen. Pumpe oder Brunnen, da haben wir auch schon dran gedacht, aber wir sind Rheinbraun geschädigt und müssten sehr tief runter. Und dass ist auch nicht gerade billig.


Schuggi5599
beantwortet von Schuggi5599 am 1. Mai 2007 00:05
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Gibt es denn nicht die Möglichkeit eine Wasserpumpe zu installieren? Damit geht man dem Ärger aus dem Weg, und hat nach der Anschaffung keine Folgekosten mehr. Wir hatten von Anfang an eine, unsere Nachbarn erst nach drei Jahren. Sie haben die Anschaffung im Folgejahr deutlich an der Wasserrechnung spüren können.


anonym
beantwortet von TarifRechner24 am 30. April 2007 23:36
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ja, eine wasseruhr kann zwingend vorgeschrieben werden. schon alleine um den verbrauch festzustellen. die wasseruhr selbst kann vom "baumarkt" sein. sie darf nur nicht "manipulierbar" sein, sprich der zähler darf nicht von außen veränderbar sein.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 30. April 2007 23:53

eine Wasseruhr kann nicht vorgeschrieben werden! Das ist allein Ermessensache des Vermieters


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