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Streit im Mehrfamilienhaus -- Darf man nachts nicht duschen oder baden?

gefragt von honeybabe am 22.01.2008 um 21:24 Uhr

Bei meiner Freundin gibt es grad heftigen Ärger in einem Mehrfamilienhaus. Da sie in der Gastronomie als Köchin tätig ist, kommt sie meist gegen 12oder 1Uhr heim. Verständlicherweise mag sie duschen, bevor sie ins Bett geht. Ein Mieter beschwert sich nun ständig, da er das nachts hört. Kann man verbieten, dass nachts geduscht oder gebadet wird?


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Reply


schurke
beantwortet von schurke am 22. Januar 2008 21:27
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Nein, dagegen kann er nichts machen.

Habe vor einiger Zeit mal ein Urteil dazu gelesen. Allerdings merkten die Richter auch dazu an, das wer Nachts duschen muss (Schichtdienst etc), sollte sich aber "kurzfassen" und auch nicht singen.


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 22. Januar 2008 21:27
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Ja, natürlich darf Sie baden oder duschen. U.a. ist dazu eine Wohnung da. Das Wäschewaschen o.ä kann man einfach verschieben, bei der Körperpflege wäre das nicht zuzumuten. Natürlich sollte sie die Lärmbelästigung aufs Nötigste begrenzen und nicht stundenlang plätschern und dazu Arien trällern.

Kommentar von jojo1 am 22. Januar 2008 21:29

:-))

Kommentar von jojo1 am 22. Januar 2008 21:29

:-))


miccy
beantwortet von miccy am 22. Januar 2008 21:26
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Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 22. Januar 2008 22:15

Guckst Du Mail! :-) 3-2-1-Meins grins


Shira
beantwortet von Shira am 22. Januar 2008 21:26
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Das darf sie, es ist nicht verboten! Habe ich mal irgendwo gehört!


Lamai
beantwortet von Lamai am 22. Januar 2008 21:28
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Man darf nachts duschen und baden, aber es darf nicht über die normale Dusch-und Badezeit von ca. 30 Minuten hinausgehen.





Rolf u. Högemann
beantwortet von Rolf u. Högemann am 22. Januar 2008 21:59
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Hier zur Einfachheit ein Artikel:

Baden ist auch nach Mitternacht erlaubt! powered by Deutscher Mieterbund e.V. 350 DMB-Vereine und 500 Beratungsstellen vor Ort

Das Kölner Landgericht (LG Köln 1 S 304/96) wies die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück. Die hatte ihrer Mieterin mit der Begründung gekündigt, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstoßen.

Tatsächlich stand in der Hausordnung ausdrücklich, dass zwischen 22 Uhr und 4 Uhr nicht gebadet werden darf.

Eine derartige Klausel ist nach Einschätzung der Kölner Richter aber unwirksam. Denn die Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.

Das Mieterrecht, das heißt der Mietgebrauch, erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht Köln wörtlich: Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; entsprechende Formularklauseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen.

Waschen, auch nächtliches Duschen bzw. Baden, gehören zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres normaler Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann.

Offen ließ das Landgericht Köln, ob die Nachbarn aufgrund störender nächtlicher Badegeräusche die Miete kürzen könnten. Offen ließ das Gericht auch, ob nach Treu und Glauben Grenzen für nächtliches Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden und der abschließenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig.

http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/mietertipps/vertrag/ratgdmbdl0156.jsp

Zusatztip - wenn das Duschen zu laut für den anderen Mieter zu hören ist, könnte auch zusätzlich noch mangelnde Schalldämmung der Badezimmer vorliegen - das wäre dann wiederum eine Sache des Vermieters für Abhilfe zu sorgen.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 22. Januar 2008 21:37
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Ich verstehe beide Seiten. Ich würde auch durschen wollen. Aber ich würde natürlich auch nicht gern vom Geräusch geweckt werden wollen.

Rein rechtlich ist die Sache klar: Duschen ist erlaubt.

Ob man mit dem "Meckerer" reden kann, bezweifle ich. Und nun? Das muss der andere aushalten. Ich würde wiederum Ohropax nehmen...

Kommentar von Bruno am 22. Januar 2008 22:23

Durschen ist aber besonders laut wegen den Schluerfgeraeuschen ! Was spendet Deine Brause, etwa Erdinger. Grins

Kommentar von LittleArrow am 22. Januar 2008 22:26

Schon denkst Du an "Durscht" oder an "honeybabe"? Und dann an Erdinger?

Nana!

Kommentar von Bruno am 22. Januar 2008 22:31

Raimund schrieb durschen und sowas kitzelt die Fantasie.


bkanu
beantwortet von bkanu am 22. Januar 2008 21:47
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Lt. Mieterschutzverein ist das Duschen nachts erlaubt und auch das Baden bis maximal 30 Minuten


Alexander50
beantwortet von Alexander50 am 22. Januar 2008 22:25
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ja man darf. nur nicht zu zweit und nur nicht zu rhythmisch...:-))


Mismid
beantwortet von Mismid am 22. Januar 2008 22:27
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nein es ist nicht verboten. Man darf zu jeder Uhrzeit baden, duschen oder die Toilette benutzen auch wenn es andere stört. Natürlich muß dies immer im Rahmen bleiben. Stundenlanges duschen oder dabei singen ist natürlich nicht erlaubt


america
beantwortet von america am 22. Januar 2008 22:28
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dieses schauspiel kenne ich, trotz eigentümer.

nach dem eine mitbewohnerin mich zutextete habe ich auf der polizeiwache und beim rechtsanwalt nachgefragt. sie darf duschen, sich waschen und natürlich auch die haare trockenfönen. dazu habe ich ihr 5 gerichtsurteile aus dem netz geladen, gedruckt und in den briefkasten geworfen, zeitgleich bei der hausverwaltung meinen unmut ausgedrückt seitdem ist ruhe.


Desirey38
beantwortet von Desirey38 am 23. Januar 2008 07:19
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So einfach ist das nicht. Hier muss abgeklärt werden, ob es eine Hausordnung gibt, die genaue Vorschriften gibt, in wie weit hier in der Nacht aktiv werden kann. Allgemein ist bekannt dass nach 22 Uhr normalerweise das benutzen der Dusche oder zu Baden nicht gerade zum Hausfrieden beisteuert. Wenn Deine Freundin jedoch in einer Branche tätig ist, wo es unerlässlich ist, sich wenigstens kurz zu duschen, dann wäre eine kleine Aufmerksamkeit an den Gestörten soweit eine nette Geset des Dankes, dass er soviel Geduld hat und es auch versteht. Damit wäre der Ärger aus dem Haus geschafft. Miteinander reden hat schon viel geholfen. Doch das würde ich Deiner Freundin ihrer Stelle mit Freundlichenkeit schon tun.


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