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streichen von Fahrtzeiten

gefragt von engel am 18.08.2007 um 17:22 Uhr

Bin im technischen Außendienst. Eine neue Betriebsvereinbarung ergab, dass künftig Fahrzeiten von 1,5 Std. täglich selbst zu tragen sind. Für die täglichen An- und Abfahrten zum oder vom Kunden ist dies ja noch verständlich. Doch es werden nun auch die Fahrzeiten zwischen zwei Kunden abgezogen, sodass man teilweise nicht mehr auf seine Sollstunden kommen kann. Ist die rechtsgültig? Denn verrechnet werden diese Stunden ja auch beim Kunden??


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Knowledge
beantwortet von Knowledge am 18. August 2007 18:06
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Engel, wer hat das denn "vereinbart"? Es wäre doch sinnvoll, sich dessen Gründe mal anzuhören, bevor du nach der rechtlichen Grundlage fragst (eventuell haben die "Vereinbarer" diese berücksichtigt).

Kommentar von engel am 18. August 2007 20:46

die gründe??? sparen bei den kleinen. oder was sonst???

Kommentar von 1e984dbe12c8a779526c498701b8bc73smallKnowledge am 18. August 2007 20:58

Na, auch fürs Sparen muss es doch rechtliche Voraussetzungen geben, die es zulassen. Wäre ja sonst ne tolle Sache, Legislative und Exekutive zu kombinieren (das gabs zuletzt, glaube ich, in Polen unter Jaruselski).


Lotusblume12
beantwortet von Lotusblume12 am 18. August 2007 18:07
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Bist du sicher dass die Betriebsvereinbarung so lautet? Wir haben auch seit einigen Monaten so eine Betriebsvereinbarung, die beinhaltet, dass bei Dienstreisen bis 2 Stunden täglich Arbeitszeit ist, was darüber hinaus geht privatzeit. Das bedeutet bei Tagesveranstaltungen je eine Stunde Hinweg und eine Stunde Rückweg sind Arbeitszeit. Wir haben allerdings keine Außendienstler. Noch mal zu deiner Frage, ich kenne deinen Tarifvertrag nicht, aber die Dienstvereinbarung darf den Arbeitnehmer nicht schlechter stellen als der Tarifvertrag sagt. LG Lotusblume


YuLy42
beantwortet von YuLy42 am 18. August 2007 18:02
1x
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hallo, das ist eine sehr spezielle frage - versuch es vlt auch mal hier:

http://www.recht.de/phpbb/viewforum.php?f=6

viel erfolg!


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