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Straßenverkehr Daumen hoch

gefragt von Legolas7 am 08.05.2009 um 11:09 Uhr

Vorab Sorry das ich diese Frage nochmal Stelle, aber jetzt mit genauer Beschreibung: Es war folgende Situation: 30 Autos (Kein LKW oder ein extrem langsames Fahrzeug so das man nicht überholen hätte können oder es gefährlich geworden wäre) die Strich 70 gefahren sind. Es war 100 und Überholen erlaubt. Ich Überholvorgang begonnen nach 20 Autos sah ich noch gut entfernt Gegenverkehr und begann zu blinken umd mich einzufädeln. Der Fahrer hinter mir wo ich mich dann eingefädelt habe und das mit wirklich noch genug Zeit und Platz hat mich dann mit seinem Fernlicht beläßtigt. Nur warum? Ich habe ihm daraufhin den "Daumen hoch" gezeigt :). (Stinkefinger ist ja Strafbar aber Daumen hoch?)

lg


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Crack
beantwortet von Crack am 8. Mai 2009 11:13
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Kolonnen zu überholen ist verboten!

Und 30 Autos sind nun mal eine Kolonne. Wie willst Du denn bei Beginn des Überholvorgangs abschätzen wie lange er dauert, wann Gegenverkehr kommt und wo Du Dich wieder einfädeln kannst?

Du bringst durch das Einscheren in den meist ohnehin schon geringen Sicherheitsabstand andere Fahrzeuge in Gefahr!

Wegen "Daumen hoch" ist aber noch nie jemand angezeigt worden...

Kommentar von Ruedi am 8. Mai 2009 19:20

Uih, das war mir neu. Aus welcher Norm ergibt sich das?


Volker13
beantwortet von Volker13 am 8. Mai 2009 11:11
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daumen hoch bedeutet. Alles in Ordnung und ist keine Beleidigung im Sinne des StGB.


anonym
beantwortet von dragondevil386 am 8. Mai 2009 11:11
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der fahrer fand es bestimm tnur blöd das du dich reingedrängelt hast! dir kann nix passieren!


BiancaSoCh
beantwortet von BiancaSoCh am 8. Mai 2009 11:17
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Bist Du Dir ganz sicher, das an der Stelle kein Überholverbot war .....?


Sathupradit
beantwortet von Sathupradit am 8. Mai 2009 12:04
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In einer Kolonne muß der erste Fahrer (hinter dem Hindernis) überholen !


anonym
beantwortet von eliteDJ am 9. Mai 2009 11:13
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Das "Überholen" ist im §5 StVO geregelt.


anonym
beantwortet von Alp200 am 10. Mai 2009 18:56
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Also, die angesprochenen Urteile enthalten aber kein Kolonnenüberholverbot, sondern verlangen nur mehr Vorsicht und es kann zu einer Mitschuld kommen, weil der schon oft gepriesene optimale Autofahrer nicht überholt hätte. Das ist wie bei Überschreiten der 130 Km/H-Richtgeschwindigkeit. Es ist nicht verboten, aber wegen der damit verbundenen, erhöhten Betriebsgefahr leicht fahrlässig und führt deshalb zu einer Mitschuld. Das der Autofahrer beim Einscheren geblinkt und gehupt hat, zeigt nur seinen Ärger über seine eigene Unfähigkeit, selbst zu überholen. "Ich überhole nicht, da darf das auch kein anderer" Wie einer, der 10 Km/H zu schnell fährt und die anpöbelt, welche noch schneller fahren. Also ich überhole immer Kolonnen, natürlich mit extremer Vorsicht. Immer mit Fehlern der anderen rechnen, man ist ja selber auch nicht fehlerfrei.


anonym
beantwortet von ducros am 21. August 2009 22:02
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Aus meiner Bundeswehr-Fahrschulzeit (1991/92) ist mir noch Folgendes in Erinnerung geblieben: Kolonnen bestehen aus mindestens drei Fahrzeugen und müssen wie ein einziges Fahrzeug behandelt werden, d.h. ein überholendes Fahrzeug darf nicht zwischen zwei Fahzeugen der Kolonne einscheren. Die meisten Verkehrsteilnehmer wissen dies allerdings nicht, so dass es nicht selten zu gefährlichen Situationen kommt, z.B.: Kolonne befährt rechte Spur der Autobahn, in Höhe einer Auffahrt will ein Kfz auf eben diese rechte Spur einfädeln. Streng genommen müsste dieses Kfz auf der Beschleunigungsspur bremsen, anhalten und warten, bis das letzte Fahrzeug der Kolonne (beim Militär zu erkennen an der grünen Flagge) vorbeigefahren ist. Erst dann dürfte das Kfz sich einfädeln. Soweit die graue Theorie, in der Praxis sieht's meistens anders aus.


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