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Straßenverkauf irgendwo anmelden?

gefragt von empathy63 am 20.07.2009 um 20:59 Uhr

In 2 Monaten ziehe ich um und ich habe mir überlegt, mit allen Sachen, die ich nicht mehr brauche einfach einen Straßenverkauf auf dem Grünstreifen vor meinem Haus zu machen. Weil in meiner Straße eine Schule, ein Kindergarten sowie ein kleiner Supermarkt liegen, kommen ständig Menschen zu Fuß oder mit dem Fahrrad vorbei und ich dachte, das wäre eine gute Möglichkeit, unbrauchbaren Kram für ein bisschen Geld loszuwerden. Muss ich dafür eine Genehmigung einholen, oder kann ich das einfach so machen?


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DonBrush
beantwortet von DonBrush am 20. Juli 2009 21:00
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Nein, wenn das keine lange oder regelmässige Sache ist, mach das einfach.

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 20. Juli 2009 21:16

Vorsicht!!!!!

Kommentar von 2bbb6e1d00574b558a6add64736fd634smallDonBrush am 20. Juli 2009 21:28

Ach was. Es gibt (noch immer) einige Freiheiten für die Bürger...

Kommentar von FreeEagle am 21. Juli 2009 08:41

Übernimmst Du auch die Kosten, wenn sich empathy63 auf Deine Aussage verlässt?


Volker13
beantwortet von Volker13 am 20. Juli 2009 21:16
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Wem gehört denn der Grünstreifen vor Deinem Haus?


anonym
beantwortet von FreeEagle am 21. Juli 2009 08:44
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Wenn der Grünstreifen vor Deinem Haus eine öffentliche Fläche ist, dann dürfte regelmäßig eine Genehmigung durch die Gemeinde/Stadt erforderlich sein. Sollte der Gehweg in "Mitleidenschaft" gezogen werden, wird evtl. noch eine straßenverkersrechtliche Genehmigung fällig.

Erkundige Dich einfach mal bei Deiner Gemeinde (Ordnungsamt), was Du alles benötigst. Stichworte: Sondernutzungserlaubnis, verkehrsrechtliche Anordnung.

Und wenn Du ganz sicher gehen willst, schaust Du im Rathaus auch noch im Gewerbeamt vorbei.

"Einfach machen", wie DonBrush vorschlägt, würde ich den Flohmarkt jedenfalls nicht.


MrDirekt
beantwortet von MrDirekt am 25. Juli 2009 00:53
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Hi Empathy63,

... also "irgendwo anmelden" geht nicht.

Empfehlen kann ich Dir nur das persönliche Erscheinen beim Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung, in dessen Bereich Du wohnst. Also ab zur Bürgermeisterei, dort nach dem Ordnungsamt gefragt, und persönlich dort Dein Anliegen vorgebracht. Mit deren Antwort bist Du absolut auf der rechtlich sicheren Seite, denn Du bekommst einen Bescheid, sofern Du für die "Sondernutzung" einen Antrag stellen mußt.

Alles andere, auch das bereits hier Gesagte, sollte für Dich Anlaß genug sein, persönlich bei der Gemeinde-/Stadtverwaltung zu erscheinen, und Dich dort kundig zu machen.

IdS

MrDirekt


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