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Strafzettel - muss ich bezahlen ?!?

gefragt von Andrea2906 am 05.11.2008 um 12:26 Uhr

hallo zusammen

habe heute einen strafzettel bekommen. war mit meinem partner (er ist mit meinem auto gefahren) in linz. an diesem tag ging es verkehrsmäßig so zu, das glaub ich nur die wenigsten noch einen überblick hatten. viele fahrer verhielten sich nicht ordnungsgerecht (einreihen, usw.) sodass an manchen kreuzungen ziemliches chaos entstand. jetzt steht in dem schreiben:

"Sie haben trotz Rückstaus als Lenker eines nachkommenden Fahrzeuges nicht vor dieser Kreuzung angehalten, wodurch der Querverkehr behindert wurde"

also mir ist nichts bekannt das wir irgendwen oder irgendwas behindert haben!!! die strafe beträgt 36 Euro.

MUSS ich das jetzt bezahlen ??? wie gesagt, wir haben niemanden behindert oder sind mitten auf einer kreuzung zum stehen gekommen !!!

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anonym
beantwortet von MrsUnbekannt am 5. November 2008 12:28
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Du könntest den Strafzettel vor Gericht anzweifeln, aber so etwas haben schon viele probiert und mussten dann mehr blechen als wenn sie die Strafe gleich bezahlt hätten.


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Sandra2804
beantwortet von Sandra2804 am 5. November 2008 12:30
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Ich würde ihn bezahlen um noch mehr Kosten und Ärger aus dem Weg zu gehen.

Kommentar von Andrea2906 am 5. November 2008 12:34

ist wahrscheinlich das vernünftigste.werde in den nächsten tagen vielleicht nochmal bei der polizei nachfragen. mal sehen ...


anonym
beantwortet von Volvoliebhaber am 5. November 2008 12:29
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Du darfst in eine Kreuzung nicht einfahren, wenn du abschätzen kannst, das du innerhalb einer Kreuzung zum stehen kommst. Egal ob du jemand behinderst oder nicht. Du wirst zahlen müssen.

Kommentar von Andrea2906 am 5. November 2008 12:33

ja das verstehe ich auch uns sehe ich auch ein. aber wir haben ja niemanden behindert darum wundert es mich halt das da jetzt ein zettelchen daherkommt


Arnel82
beantwortet von Arnel82 am 5. November 2008 12:29
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naja, du kannst ja wie immer einspruch einlegen, wennst deinen standpunkt klarmachen kannst, dann kannst auch recht bekommen und musst nicht zahlen. aber mit "die anderen sind (auch) rücksichtslos gefahren" kommst glaube ich nicht weit. müßtest wirklich klar und deutlich argumentieren.


Sommersonne123
beantwortet von Sommersonne123 am 5. November 2008 12:29
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Du kannst doch Widerspruch einlegen. Und die Situation schildern wie sie gewesen ist. Aber du musst es halt beweisen, dass du niemanden behindert hast.

Kommentar von Andrea2906 am 5. November 2008 12:30

naja wie soll man sowas beweisen ... das ist es ja. werde wahrscheinlich nicht drumherum kommen dies zu bezahlen. bzw. mein partner weil der ist ja gefahren g

Kommentar von 192e95e966a978728d6f47cde4e53d11smallSommersonne123 am 5. November 2008 12:37

Genau das ist das Problem, dass du das beweisen musst. Wird eher aussichtslos sein. Also lieber zahlen, dann hast du deine Ruhe.


con88
beantwortet von con88 am 5. November 2008 12:29
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Du kannst Einspruch erheben, würde m.E. aber wenig Sinn haben.


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