sheela2011 am 27.01.2009 um 17:57 Uhr
Mein Bruder hat sein Auto auf dem zum Haus gehörenden Parkplatz für den Er monatlich an den Vermieter 20 Euro bezahlt stehen.
Im Oktober 2008 ist der TV seines Autos abgelaufen, da das Auto so nicht mehr durch den TÜV geht steht es seither dort unbewegt, das Auto ist aber immer noch angemeldet, Er zahlt immer noch Versicherung dafür.
Gestern nun hing ein Strafzettel am Auto, 20 Euro wegen abgelaufenem TÜV.
Ist das überhaupt zulässig, auf einem Privatparkpatz Strafzettel zu verteilen?
Ist rechtens weil ein angemeldetes Fahrzeug einen gültigen TÜV haben muss, da ist es egal wo das Fahrzeug steht.

Nein, das ist nicht zulässig. Da es sich um Privatgelände handelt. Dort darf sogar ein abgemeldetes Auto stehen.
Legt Widerspruch ein.
sheela2011 am 27. Januar 2009 18:03 Danke, werde es Ihm ausrichten.
Lies etwas genauer der TÜV ist abgelaufen das Fahrzeug ist weiterhin angemeldet, also ist die Knolle rechtens da nützt kein Widerspruch etwas.

Ja, wenn das Auto auf einem von der Öffentlichkeit erreichbaren Parkplatz stand, dann ja.
Er hätte es zum Beispiel auf einem umzäunten Privatgrundstück stehen haben müssen, dann ist es "egal".
sheela2011 am 27. Januar 2009 18:06 Umzäunt ist es nicht, aber es ist eine Art Durchgangsstrasse, dort darf man nur zum Be- und entladen bzw. um auf seinen Parkplatz zu kommen reinfahren.
DH!

Mit dem Privatgelände ist das so eine Sache. Hätte Dein Bruder eine noch so Dünne Schnur auf dem Privatgelände um sein Fahrzeug gespannt, dann hätte es sich um einen sogenannten befriedeten Besitz gehandelt und dem Knöllchenjäger wäre nicht nur die Austeilung des Strafzettels verwehrt gewesen, sondern er hätte sich auch noch strafbar gemacht. - Gewußt wie! Oder wofür ein Binfaden nicht alles gut sein kann!
sheela2011 am 27. Januar 2009 18:09 Danke für deine Antwort.

ich würde sagen nein, aber was gibt es nicht alles in diesem demokratischen Staat..........
sheela2011 am 27. Januar 2009 18:04 Tja, denke mal das ein übereifriger Mieter Anzeige erstattet hat.
josysue am 27. Januar 2009 18:09 einer der keine anderen Hobbys hat, als andere zu ärgern..........

Nein auf Privatgelände nicht
sheela2011 am 27. Januar 2009 18:04 Danke für deine Antwort.
scader1 am 27. Januar 2009 18:05 Gerne :-)
genauso wie kein abgemeldetes auto dort stehen darf....
doch das geht ! - aber was in betrieb ist und angemeldet muß funktionieren ,deshalb der strafzettel
DH! genau so ist es
Laut dem Hinweis ich solle die hilfreichste Antwort auswählen, habe ich Deine erst gerade gesehen, Du hast recht, mein Bruder hatte keinen Erfolg mit seinem Widerspruch, vielen Dank für diese Antwort.