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Strafzettel auf privaten Parkplatz

gefragt von sheela2011sheela2011 am 27.01.2009 um 17:57 Uhr

Mein Bruder hat sein Auto auf dem zum Haus gehörenden Parkplatz für den Er monatlich an den Vermieter 20 Euro bezahlt stehen.

Im Oktober 2008 ist der TV seines Autos abgelaufen, da das Auto so nicht mehr durch den TÜV geht steht es seither dort unbewegt, das Auto ist aber immer noch angemeldet, Er zahlt immer noch Versicherung dafür.

Gestern nun hing ein Strafzettel am Auto, 20 Euro wegen abgelaufenem TÜV.

Ist das überhaupt zulässig, auf einem Privatparkpatz Strafzettel zu verteilen?


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Vom Fragesteller als hilfreichste Antwort ausgezeichnet


anonym
beantwortet von Drachentoeter am 24. April 2009 11:31
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Hilfreichste Antwort

Ist rechtens weil ein angemeldetes Fahrzeug einen gültigen TÜV haben muss, da ist es egal wo das Fahrzeug steht.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 12. August 2009 10:05

Laut dem Hinweis ich solle die hilfreichste Antwort auswählen, habe ich Deine erst gerade gesehen, Du hast recht, mein Bruder hatte keinen Erfolg mit seinem Widerspruch, vielen Dank für diese Antwort.


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GerdaG
beantwortet von GerdaG am 27. Januar 2009 18:01
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Nein, das ist nicht zulässig. Da es sich um Privatgelände handelt. Dort darf sogar ein abgemeldetes Auto stehen.

Legt Widerspruch ein.

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Januar 2009 18:03

Danke, werde es Ihm ausrichten.

Kommentar von Drachentoeter am 24. April 2009 11:29

Lies etwas genauer der TÜV ist abgelaufen das Fahrzeug ist weiterhin angemeldet, also ist die Knolle rechtens da nützt kein Widerspruch etwas.


moon73
beantwortet von moon73 am 27. Januar 2009 18:01
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Ja, wenn das Auto auf einem von der Öffentlichkeit erreichbaren Parkplatz stand, dann ja.

Er hätte es zum Beispiel auf einem umzäunten Privatgrundstück stehen haben müssen, dann ist es "egal".

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Januar 2009 18:06

Umzäunt ist es nicht, aber es ist eine Art Durchgangsstrasse, dort darf man nur zum Be- und entladen bzw. um auf seinen Parkplatz zu kommen reinfahren.

Kommentar von Rolfe am 27. Januar 2009 21:52

DH!


firstguardian
beantwortet von firstguardian am 27. Januar 2009 18:07
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Mit dem Privatgelände ist das so eine Sache. Hätte Dein Bruder eine noch so Dünne Schnur auf dem Privatgelände um sein Fahrzeug gespannt, dann hätte es sich um einen sogenannten befriedeten Besitz gehandelt und dem Knöllchenjäger wäre nicht nur die Austeilung des Strafzettels verwehrt gewesen, sondern er hätte sich auch noch strafbar gemacht. - Gewußt wie! Oder wofür ein Binfaden nicht alles gut sein kann!

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Januar 2009 18:09

Danke für deine Antwort.


geraldine0715
beantwortet von geraldine0715 am 27. Januar 2009 17:58
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jap . leider


josysue
beantwortet von josysue am 27. Januar 2009 17:59
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ich würde sagen nein, aber was gibt es nicht alles in diesem demokratischen Staat..........

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Januar 2009 18:04

Tja, denke mal das ein übereifriger Mieter Anzeige erstattet hat.

Kommentar von 12150d2618d26f0ee27516c30a2e9ff1smalljosysue am 27. Januar 2009 18:09

einer der keine anderen Hobbys hat, als andere zu ärgern..........


scader1
beantwortet von scader1 am 27. Januar 2009 17:59
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Nein auf Privatgelände nicht

Kommentar von 90d403d723aa221c992a7c09d16139aasmallsheela2011 am 27. Januar 2009 18:04

Danke für deine Antwort.

Kommentar von 48a71c7045f2062bd92e66ec93ccda51smallscader1 am 27. Januar 2009 18:05

Gerne :-)


daniel95
beantwortet von daniel95 am 27. Januar 2009 17:58
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echt? das ist ja ***


anonym
beantwortet von dana1982 am 27. Januar 2009 17:59
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genauso wie kein abgemeldetes auto dort stehen darf....

Kommentar von Simple_avatar1smallgeraldine0715 am 27. Januar 2009 18:01

doch das geht ! - aber was in betrieb ist und angemeldet muß funktionieren ,deshalb der strafzettel

Kommentar von Drachentoeter am 24. April 2009 11:30

DH! genau so ist es


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