Strafzettel am Motorrad wegen nichtanbringens einer Parkscheibe

13 Antworten

Formal hattest Du gegen die Regeln verstossen, als Du keine Parkscheibe angebracht hattest, denn die Verpflichtung gilt für alle Kraftfahrzeuge, also auch Motorräder.

Normalerweise wird deshalb zwar kein Ticket ausgestellt, aber wenn die liebe Politesse einen schlechten Tag hatte und Du einen offiziellen Parkplatz "belegt" hattest, dann hast Du keine Chance, aus der Nummer wieder herauszukommen.

Warum stellst Du das Bike nicht irgendwo an die Seite, wo es niemanden stört und wo üblicherweise auch die Politessen ein Auge zudrücken?

Hi, wie du eben sagst - normalerweise stellt man deswegen kein Ticket aus. Es war auch kein richtiger Parkplatz, sondern eine Einbahnstraße mit Parkerlaubnis mit Parkscheibe am Strassenrand! Und genau da habe ich mich eben (schmal natürlich) dazugestellt) - den Bürgersteig wollte ich wegen Rollstuhlfahrer etc nicht blockieren..

Welche SChritte kann ich noch gehen? (Erfolg hin oder Her) - möchte dem Herren mal richtig Arbeit machen, damit er sich das nächste mal überlegt, vl etwas realitätsnäher zu handeln..

Keine vernünftigen mehr. Du hast auf die Anhörung geantwortet und dir wurde freundlicherweise eine neue Frist gewährt (es hätte auch sofort das Bußgeldverfahren eingeleitet werden können). Wenn du jetzt nicht zahlst, wird das Bußgeldverfahren eingeleitet, welches mit zusätzlichen Kosten in Höhe von 28,50 Euro verbunden ist. Wenn du dann immer noch nicht zahlen willst, musst du Einspruch einlegen, dann entscheidet ein Richter. Und der wird dich aufgrund der klaren Gesetzeslage selbstverständlich zur Zahlung verurteilen.

Wenn du gegen den Bußgeldbescheid keinen Einspruch einlegst, aber auch nicht zahlst, dann wird der Bescheid zwei Wochen nach Zustellung rechtskräftig und kann vollstreckt werden (z.B. durch den Besuch eines freundlichen Gerichtsvollziehers).

2.) Wie ist der genaue Gesetzestext? Ist von KFZ die Rede und ist ein Motorrad, das offiziell ein KRAD ist den auch dem KFZ untergeordnet?

Dazu aus der StVO:

§ 13 Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit
(...)
(2) Wird im Bereich (...) einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt
1. für die Zeit, die auf dem Zusatzzeichen angegeben ist, und,
2. soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.

Die Vorschrift gilt also nicht etwa nur für Kraftfahrzeuge sondern tatsächlich für alle Fahrzeuge. Selbst wer ein Fahrrad auf einem solchen Platz parkt, muss die Parkscheibe benutzen.

Übrigens kommt der Begriff "Kraftrad" nur an zwei Stellen in der StVO vor, nämlich hier:

§ 23 Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
(...)
(3) Wer ein Fahrrad oder ein Kraftrad fährt, darf sich nicht an Fahrzeuge anhängen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. Die Füße dürfen nur dann von den Pedalen oder den Fußrasten genommen werden, wenn der Straßenzustand das erfordert.

und hier:

§ 17 Beleuchtung
(...)
(2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

Im übrigen ist ein Kraftrad immer auch ein Kraftfahrzeug, den es ist ein nicht dauerhaft spurgeführtes Landfahrzeug, das durch Maschinenkraft bewegt wird (Definition des Begriffes "Kraftfahrzeug" aus der FZV) und erst recht auch ein Fahrzeug. Soweit also in der StVO von Fahrzeugen oder von Kraftfahrzeugen die Rede ist, bezieht dies immer auch Krafträder mit ein.

Danke für die ausführliche Antwort !! War sicher eine Menge Arbeit - auch wenn nicht genau das rausgekommen ist, was ich mir erhofft hatte, danke ich dir vor allem für etwas was wohl hier (leider) kaum einer getan hat - das genaue Eingehen auf meine Fragen!

Toller Experte! :)

unsinnig ist eine Parkscheibe an ein Motorrad anzubringen, sollte ja wohl jedem klar sein.

Hee, also jedem klar ist das nicht klar, wieso du dies nicht kannst.

Ich würde mich da mal fragen ob du überhaupt geeignet bist am Verkehr teilzunehmen wenn dir "kleinste" Dinge unbekannt und unmöglich sind.

Ich empfehle dir daher dringend dich an eine sachkundige Stelle zu wenden, damit deine Defizite beseitigt werden und du somit auch keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könntest.

"Parkscheibe nicht anbringen können" sowas habe ich ja noch nie gehört.

Übrigens lieber "Mopedd" Fahrer. In der Schweiz, Österreich und Slowenien hättest du auch eine Maut-Vignette an dein Motorrad anzubringen. Demnach dürfte es also auch einfachst sein eine Parkscheibe "drehen" zu können.

Frage: wie alt bist du eigentlich bzw. wielange hast du deinen Führerschein schon? - anscheinend wohl noch nicht lange...

Ich empfehle dir daher dringend dich an eine sachkundige Stelle zu wenden, damit deine Defizite beseitigt werden und du somit auch keine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer darstellen könntest.

Und ich empfehle Dir, mal zu prüfen ob Du nicht etwas übertreibst...

@Crack

Und ich empfehle Dir, mal zu prüfen ob Du nicht etwas übertreibst...

sicher ist dies übertrieben. Da hast du vollkommnen recht.

Doch entsprechende Reaktionen kann man halt schonmal provozieren.

An schon kleinen Dingen oder Verhaltensweisen kann man nämlich erkennen wie es um einen Verkehrsteilnehmer bestellt ist.

Hier ist es eine Parkscheibe. Ein wirklich kleines Problem wenn man wirklich gewissenhaft am Verkehr teilnehmen will. Nur wie sieht es dann mal aus wenn wirkliche große Probleme im Straßenverkehr auftreten?

Z.B. gibt es abschließbare Parkscheiben.

Dies sollte man wissen. Gerade wenn man 40.000Km als Erfahrung im Straßenverkehr anbringt.

Andrerseits weiß der Fragesteller wie man Vignetten anbringt. Warum ist da dann eine Parkscheibe ein Problem?

Ich kanns mir denken... weil er ein Strafzettel bekommen hat. Deshalb tut man so als wüßte man von nichts und zieht alles ins lächerliche.

Es soll ja einige Leute geben die nicht groß nachdenken und dann sagen könnten;

Boh eh, ne Paarkscheibe am Mopedd, wie soll dat dann gehn - ha ha ha..

solche Antworten scheint sich wohl der Fragesteller hier zu wünschen. Ich kann mich natürlich auch irren.

gerade den Parkschein klauen solche Eigenbrödler wie du

siehst du, genau wie diese nun freche Unterstellung scheinst du wohl im Verkehr zugange zu sein.

Du stellst hier díe Parkscheibe als Problem dar und willst anderen Leuten unterstellen, dass sie dir den Parkschein klauen.

Nein, du ziehst erst garkeinen Parkschein und stellst dies nur als Behauptung auf um von deiner eventuell vorhandenen Sturheit abzutun.

Siehe Parkscheibe, die du nicht gewillt bist auszulegen. Sturheit ist wohl deshalb anzunehmen, da du bereits 4 Jahre den Führerschein hast und die Regelungen kennst.

Außerdem gibt es extra für Motorradfahrer geeignete Parkscheiben.

und für deine Phantasie-Idee geklauter Parkscheine gibt es bekanntlich Kontrollabschnitte die man im Einspruchsverfahren vorlegen könnte -und die auch anerkannt werden -gerade bei Bikern.

Alles klar?