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Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung

gefragt von Chaosladysteffi am 12.06.2009 um 11:41 Uhr

Hallo, habe im Februar eine Anzeige wegen Sexuellem Missbrauch am Arbeitsplatz gemacht.

jetzt bekam ich am Mittwoch einen Brief, wo mit mitgeteilt wurde, dass gegen mich ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung läuft.

was soll ich machen? was heißt das für mich?

verfahren soll außergerichtlich eingestellt werden. das heißt??

bitte um hilfe... und bitte nicht nur die antwort "sprich mit einem anwalt" ;)

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Anzeige x 733 Strafe x 567

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Blixa
beantwortet von Blixa am 12. Juni 2009 11:45
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Hilfreichste Antwort

Das ist normal, wenn der Täter die Tat abstreitet. Nur so kann er glaubhaft machen, die Tat nciht begangen zu haben. Lass dich davon nicht einschüchtern. Der Strafverteidiger wird noch mit einigen Tricks kommen. Auch wenn du's nicht hören willst, sprich mit deinem Anwalt und wende dich ggf. zusätzlich an eine Frauenberatungsstelle. Alles gute!


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anonym
beantwortet von Blacksuga am 12. Juni 2009 11:44
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Der den du angezeigt hast hat gegen dich eine Anzeige gemacht weil er der meinung ist das er dir nichts getan hat (oder einfach meint damit besser da zu stehen). Leider kann man da wirklich nur sagen: Ab zum Anwalt!


clauzito
beantwortet von clauzito am 12. Juni 2009 11:45
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der beschuldigte hat gegenanzeige erstattet es soll aber vor ner prozeßeinleitung versucht werden sich im rahmen eines vergleiches zu einigen. Das wichtigste für dich: hast du zeugen und das zweitwichtigste nun doch: geh zum anwalt. Hast du rechtsschutz? Falls in gewerkschaft, dort fragen. Viel erfolg


anonym
beantwortet von paula211 am 12. Juni 2009 11:48
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Also wenn ich dein Kauderwelsch jetzt richtig verstanden haben dann hat man dir Angeboten das ganze außergerichtlich zu regeln. Soll dann sicher so aussehen, dass du deine Anzeige zurückziehst und die gegen dich wird dann auch zurückgezogen? Da solltest du dich aber vielleicht doch mal anwaltlich beraten lassen! Denn wenn deine Anzeige begründet war dann ist das ne ganz erbärmliche Masche um dich einzuschüchtern!!! Da würd ich mich auch auf kein zurück einlassen sondern eventuell noch nachladen. Ich wünsch dir viel Kraft!!!


willidikid
beantwortet von willidikid am 12. Juni 2009 11:43
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dies ist nur die antwort des verdächtigten, muss er um den verdacht zu beschwichtigen


knaeckepaul
beantwortet von knaeckepaul am 12. Juni 2009 11:43
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das problem ist, dass dich niemand außer einem anwalt beraten darf... wir sind wohl zu 99% keine juristen - und wie so ein fall ausgeht, kann wohl eher ein rechtsverdreher einschätzen :)


Melek1
beantwortet von Melek1 am 12. Juni 2009 11:43
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Das ist aber die einzig sinnvolle Antwort. Wie weit ist denn das Ermittlungsverfahren wegen dem sexuellen Missbrauch? Stehst Du da weiterhin zu, dann wehr Dich gegen die Anzeige wegen falscher Verdächtigung!


Virginia47
beantwortet von Virginia47 am 12. Juni 2009 11:51
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Sprich mit einem Anwalt - auch wenn Du das nicht lesen willst. Aber das ist das Beste, was Du machen kannst. Wir Laien können Dich schlecht beraten. Oder Du gehst zu einem Frauenschutzbund, der sich mit so was auskennt.


tachyonbaby
beantwortet von tachyonbaby am 12. Juni 2009 11:48
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Ist ja eine ganz üble Angelegenheit. Du hast also jemanden auf einen Verdacht hin angezeigt, der sich nicht bestätigt hat. Da steht also eine Rufschädigung im Hintergrund, die man außergerichtlich regeln will. Wirst wahrscheinlich um Zahlung von "Schmerzensgeld" und Übernahme der Kosten nicht drum herum kommen. Von wem kam denn das Schreiben? Von einem Anwalt oder der Staatsanwaltschaft?

Kommentar von Chaosladysteffi am 12. Juni 2009 12:08

es kam von Landrat....

schmerzensgeld? wofür? dafür, dass ich jemanden angezeigt habe, weil er mich missbrauchen wollte???


anonym
beantwortet von Chaosladysteffi am 12. Juni 2009 11:47
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oke, danke!!

also, das strafverfahren wegen dem missbrauch ist eingestellt worden, weil der täter angeblich ein wasserfestes alibi hat...sein schwiegervater gibt es ihm...


anonym
beantwortet von benjiman am 12. Juni 2009 11:46
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Das ist wohl die Taktik des gegnerischen Anwalts. Hast du Beweise für den sexuellen Missbrauch?


BlackSun1
beantwortet von BlackSun1 am 12. Juni 2009 11:42
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Wenn Du es getan hast solltest Du dem Opfer zu Gunsten zu stehn!

Kommentar von 2480dac39f8698ce5690b212cd1ce6c9smallVirginia47 am 12. Juni 2009 11:49

Hä?


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