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Strafverfahren und Zivildienst

gefragt von KlampfenManni am 24.10.2009 um 12:37 Uhr

Wenn man vor dem Antritt zum Zivildienst Strafanzeigen bekommen hat und es jetzt ,wo man Zivi ist,zur Verhandlung kommt.Muss man das seiner Stelle mitteilen oder nicht?

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Zivildienst x 360 Strafrecht x 282

NORDANWALT
beantwortet von NORDANWALT am 26. Oktober 2009 14:47
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...eine Strafanzeige heißt noch nicht, daß man auch verurteilt wird. Wird man verurteilt, dabei aber als Jugendlicher und nicht als Erwachsener behandelt, muß man durch die Verurteilung noch nicht vorbestraft sein. Grundsätzlich muß man dem Arbeitgeber dann davon auch keine Kenntnis geben. Etwas Anderes kann dann gelten, wenn der Gegenstand der Verurteilung etwas mit dem Aufgabengebiet beim Arbeitgeber zu tun hat, z.B. man wird wegen Betruges verurteilt und verwaltet beim Arbeitgeber die Kasse...


anonym
beantwortet von ChrisOneAndOnly am 24. Oktober 2009 12:41
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Ich würde es deiner Zivildienststelle mitteilen. Ist doch besser als wenn sie es später von wo anderst erfahren oder ?

Und während dem Zivildienst würd ich nix mehr anstellen , das gibt härtere Strafen g

LG


MojitoTom
beantwortet von MojitoTom am 24. Oktober 2009 12:39
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Ich denke, dass dies nur dann wichtig ist, wenn die Straftat Auswirkungen auf den Zivildienst hat (Fahren unter Alkoholeinfluss und Du brauchst den Führerschein).
Ansonsten gibt es die MISTRA (Mitteilung in Strafsachen. Es erfolgt automatisch eine Mitteilung. Ob dies auch bei Zivildienst der Fall ist, weiß ich nicht. Beim Bund ist das so.)

Kommentar von KlampfenManni am 24. Oktober 2009 12:40

Okay..


anonym
beantwortet von wayne0783 am 24. Oktober 2009 12:39
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Du wirst wohl unter der Woche einen Gerichtstermin haben. Dann bist du automatisch freigestellt, weil der Staat seine Interessen verfolgen will. Auf jeden Fall würde ich es meiner Zivildienststelle (oder Arbeitsstelle) mitteilen. Früher oder später bekommen sie's sowieso raus.

Kommentar von 17abc50f2e81c1dd7dee5c92cb92544fsmallJoWaKu am 25. Oktober 2009 13:27

Die Stelle kann einen nur dann freistellen, wenn sie es weiß.

Ansonsten wäre es unerlaubtes fernbleiben vom Dienst, oder man müsste für den Tag Urlaub nehmen.

Offenheit bei so was wäre aber besser.


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