Strafrecht in den USA, als deutscher Staatsbürger Straftat in USA begangen
Hallo! ich habe schon das gesamte Internet durchforstet und leider nichts vernünftiges gefunden. Vielleicht kann mir ja hier jemand helfen.
Ich habe ein Buch geschrieben, in welchem sich ein Mädchen (deutsche staatsbürgerschaft) mit einem studentenvisum in den usa aufhält und folgende verbrechen begeht: besitz von marijuana, crystel meth und waffen urkundenfälschung. zudem konnte sie vor der polizei nach mexiko fliehen, und wird dort verhaftet.
Nun weiß ich nicht wie das mit der Bestrafung funktioniert. Wird sie nun nach dem Mexikanischen oder dem Amerikanischen Rechtsprinzip bestraft? Was hat es für auswirkungen, dass sie ja eigentlich der deutschen Staatsbürgerschaft angehört? Hinzufügend sollte man wissen, dass ihr amerikanischer Freund nach der Verhaftung jegliche Schuld auf sich nimmt, und sagt, dass sie nichts mit alledem zu tun hätte.
Ich hoffe sehr, dass ihr mir helfen könnt! Liebe Grüße
3 Antworten
Bei einer Strafttat kommt immer das Recht desjenigen Staates zur Anwendung, in welchem die Straftat begangen wurde.
Grundsätuzlich werden Straftäter in dem Land vor Gericht gestell, in dem sie die Straftat begangen haben, wenn das nich so wäre, dürften wir keinen Auslänger aburteilen. :-) Eine Auslieferung vor Urteilspruch erfolgt i.d.'R. nicht. Sollte ein Deutscher wieder in Deutschland sein, und in USA strafrechtlich belangt werden, so kann er weg diesem Delikt durchaus in Deutschlang vor Gericht gestellt werden. Dies ist allerdings an enge und restiriktive Voraussetzungen geknüpft. Ausgeliefert weg einer Straftat, z. b. Mord in den USA, wird ein Deutscher NIE. Ausgeliefert werden nur Ausländer an ihr Heimatland.
Die BRD dürfte sich im Normalfall darum bemühen, die eigenen Bürger auch im eigenen Land juristisch zu belangen, sprich es wird eine Ausreise eingeleitet. Das klappt aber je nach Land nicht immer, weswegen auch manchmal Deutsche in bestimmten Ländern in Arbeitslager kommen oder sogar getötet werden. Aus den USA dürfte man allerdings Deutschland überstellt werden. Was Mexiko betrifft würd ich mal nach vergleichbaren Fällen googlen.
Ich möcht mich da nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, es kann aber sein, dass das nur bei schweren Strafen der Fall ist (Mord usw) oder wenn das betreffende Land die Menschenrechte nicht einhält (Todesstrafe). Grundsätzlich sind Straftaten, die von Deutschen im Ausland verübt werden strafbar, heißt, man kann nicht einfach im Ausland Mist bauen, dann wieder einreisen und dadurch verschont werden.
Würd mich da einfach mal im Internet schlaulesen.
Danke für die Antwort! Das heißt es wäre möglich, dass sie zurück nach Deutschland kann und wird dann hier nach dem deutschen Rechtsprinzip bestraft?