Strafrecht in den USA, als deutscher Staatsbürger Straftat in USA begangen

3 Antworten

Bei einer Strafttat kommt immer das Recht desjenigen Staates zur Anwendung, in welchem die Straftat begangen wurde.

Grundsätuzlich werden Straftäter in dem Land vor Gericht gestell, in dem sie die Straftat begangen haben, wenn das nich so wäre, dürften wir keinen Auslänger aburteilen. :-) Eine Auslieferung vor Urteilspruch erfolgt i.d.'R. nicht. Sollte ein Deutscher wieder in Deutschland sein, und in USA strafrechtlich belangt werden, so kann er weg diesem Delikt durchaus in Deutschlang vor Gericht gestellt werden. Dies ist allerdings an enge und restiriktive Voraussetzungen geknüpft. Ausgeliefert weg einer Straftat, z. b. Mord in den USA, wird ein Deutscher NIE. Ausgeliefert werden nur Ausländer an ihr Heimatland.

Die BRD dürfte sich im Normalfall darum bemühen, die eigenen Bürger auch im eigenen Land juristisch zu belangen, sprich es wird eine Ausreise eingeleitet. Das klappt aber je nach Land nicht immer, weswegen auch manchmal Deutsche in bestimmten Ländern in Arbeitslager kommen oder sogar getötet werden. Aus den USA dürfte man allerdings Deutschland überstellt werden. Was Mexiko betrifft würd ich mal nach vergleichbaren Fällen googlen.

Danke für die Antwort! Das heißt es wäre möglich, dass sie zurück nach Deutschland kann und wird dann hier nach dem deutschen Rechtsprinzip bestraft?

@sabix5731

Ich möcht mich da nicht zu sehr aus dem Fenster lehnen, es kann aber sein, dass das nur bei schweren Strafen der Fall ist (Mord usw) oder wenn das betreffende Land die Menschenrechte nicht einhält (Todesstrafe). Grundsätzlich sind Straftaten, die von Deutschen im Ausland verübt werden strafbar, heißt, man kann nicht einfach im Ausland Mist bauen, dann wieder einreisen und dadurch verschont werden.

Würd mich da einfach mal im Internet schlaulesen.