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Strafmaß bei Fahrerflucht angemessen?

gefragt von romanovska am 17.02.2009 um 12:06 Uhr

Hallo,

mir ist vor geraumer Zeit ein auffahrunfall passiert, aus dummheit bin ich weitergefahren und habe Fahrerflucht begangen. Habe mich dann aber direkt bei der Polizei gemeldet und gestanden.

Der Schaden am anderen Fahrzeug betrug ~2000 €

Jetzt habe ich ein Strafbefehl erhalten: 9 Monate Fahrerlaubnisentzug und ~600 € Strafe

Ist das angemessen oder sollte ich einspruch erheben ?

Kommen sonst noch Kosten auf mich zu ? wie eine nachschulung oder soetwas, im schreiben stand davon nichts.

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KFZ x 2.082 Strafrecht x 282 Fahrerflucht x 137

anonym
beantwortet von Mehamm123 am 17. Februar 2009 12:13
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Aktzeptiere es: Auf Fahrerflucht steht eine Strafe von sieben Punkten in Flensburg und ein bis drei Monate Führerscheinentzug. Bei Schäden von über 1300 Euro kann ein Fahrverbot von bis zu zwölf Monaten und eine Geldbuße von einem Nettogehalt verhängt werden. Auch Versicherungsleistungen von der Kasko bis zur Rechtschutz stehen auf dem Spiel, da der Schadensverursacher mit der Fahrerflucht seiner mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Aufklärungspflicht nicht nachkommt.


anonym
beantwortet von migrowe am 17. Februar 2009 12:12
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Vergiss nicht, dass deine Haftpflichtversicherung den Schaden erst zahlt und anschließend von dir zurückfordert. Das erhöht deine Strafe nocheinmal um rund 2.500 Euro mit allen Nebenkosten. Finde ich sehr angemessen, für den Mist den du gebaut hast.

Kommentar von Krabbenkutter am 17. Februar 2009 12:19

Warum sollte die Versicherung das tun? Der Schaden, der angerichtet wurde, ist ja nicht die Straftat an sich. War ja bis zur U-Flucht ein ganz normaler Auffahrunfall. Also steht die versicherung in der Pflicht.

Kommentar von F79c52e15eb298f215910f9923435dbbsmallneomatt am 17. Februar 2009 12:25

Weil sie es darf, migrowe hat recht: die Haftpflichtversicherung muss bei Fahrerflucht nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommen. Siehe Antwort von Mehamm123 - Aufklärungspflicht.

Kommentar von Krabbenkutter am 17. Februar 2009 13:03

Touchè... ich gebe mich geschlagen. DH!


Aemmie
beantwortet von Aemmie am 17. Februar 2009 12:07
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Biste aber noch gut davon gekommen.


Schinderhannes
beantwortet von Schinderhannes am 17. Februar 2009 12:08
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Das ist immer angemessen.


akademikus
beantwortet von akademikus am 17. Februar 2009 12:09
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hinzu werden da noch 7 punkte in flensburg kommen. wenn keine personen zu schaden gekommen sind und du vorher noch nicht auffällig geworden bist, finde ich das schon ziemlich happig. dennoch würde meines erachten ein einspruch nicht wirklich billiger werden. kommst du aus bayern?


anonym
beantwortet von SimoneAndrea am 17. Februar 2009 12:09
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ich finde das ist angemessen...fahrerflucht...was wäre wenn jemanden was passiert?? kosten kommen auch noch auf dich zu das sind dann die bearbeitungsgebühren, der bußgeldstelle...


Franticek
beantwortet von Franticek am 17. Februar 2009 12:09
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Es war wahrscheinlich dein Glueck, dass du dich selbst gemeldet hast, sonst waerst du nicht so glimpflich davongekommen. Normal ist man da mit mehr dabei.


Womenizer
beantwortet von Womenizer am 17. Februar 2009 12:09
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Ich finde das Okay.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 17. Februar 2009 12:08
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Es gibt sicher ein Mindeststrafmaß. Könnte mir vorstellen, dass dieses bei Dir angewendet wurde.


neomatt
beantwortet von neomatt am 17. Februar 2009 12:21
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Damit bist Du noch gut dran, wenn Du den Führerschein auf Probe noch hast wird ganz sicher auch eine Nachschulung fällig. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand - keine Ordnungswidrigkeit.
Übrigens: bei Unfallflucht muss die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen.


anonym
beantwortet von romanovska am 17. Februar 2009 12:18
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mir gehts hauptsächlich um die 9 Monate FE...

das Bußgeld ist schon okay...

9 Monate sind schon heftig


elisabeth7
beantwortet von elisabeth7 am 17. Februar 2009 12:16
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Wenn ich einen Unfall verursache, bin ich doch verantwortlich, was mit dem eventuell Verletzten geschieht. das ist schon eine große verantwortung, neben dem Sachschaden. Das kann nicht leicht bestraft werden.


Onnlein
beantwortet von Onnlein am 17. Februar 2009 12:16
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Es waren bis zu drei Jahre drin - Freiheitsentzug wohlgemerkt, nicht Entzug der Fahrerlaubnis.

7 Punkte gibts dafuer uebrigens in Deinem Fall.

"Habe mich dann aber direkt bei der Polizei gemeldet und gestanden." hoert sich nicht nach der vollen Wahrheit an.


anonym
beantwortet von Krabbenkutter am 17. Februar 2009 12:16
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Die Schadenshöhe übt keinen großen Einfluß auf das Strafmaß aus. Fahrerflucht ist kein Kavalliersdelikt, da sind die Strafen schon etwas härter. 9 Monate + 600 Euro, hm, ich glaube das liegt im Rahmen. Nachschulung kanns geben wenn der Führerschein noch auf "Probe" ist, dann kommen freilich noch weitere Kosten. Direkt nachfragen würde ich aber nicht, schlafende Hunde soll mann nicht wecken... Manchmal wird auch im Amt was vergessen.

9 Monate gehen auch vorbei, wirst sehen.


anonym
beantwortet von romanovska am 17. Februar 2009 12:12
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Nein ich bin nicht vorbestraft oder so, punkte habe ich auch keine.

ich komme aus ba-wü

personen sind auch keine zuschaden gekommen, der schaden awr auch nur die stoßstange des anderen pkws... war halt ein neuer 5er bmw deswegen so teuer :D

Kommentar von 115165cd23a7cd847211dd7a58ebaa36smallakademikus am 17. Februar 2009 12:17

dann finde ich die strafe überzogen. aber frag da lieber einen fachanwalt für verkehrsrecht, was er davon hält. so wie du es schreibst, würde ich einspruch einlegen!!


anonym
beantwortet von lydia42 am 17. Februar 2009 12:11
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kommt vermutlich auf die eigene Vorgeschichte, den Schaden und auf die Zeit an, die vom Unfall bis zur freiwilligen Selbstanzeige vergangen ist an. Mein Kollege musste für einen ähnlichen Schaden genausoviel Strafe zahlen, bekam aber keinen Fahrerlaubnisentzug.


Tremor
beantwortet von Tremor am 17. Februar 2009 12:10
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2000€ Schaden und weiterfahren, ich glaub nicht das man das Dummheit nennen kann. Allerdings 9 Monate Fahrverbot find ich schon heftig. Warst Du schon "vorbelastet"?


gamasche
beantwortet von gamasche am 17. Februar 2009 12:08
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Ich glaube, da solltest Du wohl besser einen darauf spezialisierten Anwalt befragen.


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