Hallo,
mir ist vor geraumer Zeit ein auffahrunfall passiert, aus dummheit bin ich weitergefahren und habe Fahrerflucht begangen. Habe mich dann aber direkt bei der Polizei gemeldet und gestanden.
Der Schaden am anderen Fahrzeug betrug ~2000 €
Jetzt habe ich ein Strafbefehl erhalten: 9 Monate Fahrerlaubnisentzug und ~600 € Strafe
Ist das angemessen oder sollte ich einspruch erheben ?
Kommen sonst noch Kosten auf mich zu ? wie eine nachschulung oder soetwas, im schreiben stand davon nichts.
Aktzeptiere es: Auf Fahrerflucht steht eine Strafe von sieben Punkten in Flensburg und ein bis drei Monate Führerscheinentzug. Bei Schäden von über 1300 Euro kann ein Fahrverbot von bis zu zwölf Monaten und eine Geldbuße von einem Nettogehalt verhängt werden. Auch Versicherungsleistungen von der Kasko bis zur Rechtschutz stehen auf dem Spiel, da der Schadensverursacher mit der Fahrerflucht seiner mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Aufklärungspflicht nicht nachkommt.
Vergiss nicht, dass deine Haftpflichtversicherung den Schaden erst zahlt und anschließend von dir zurückfordert. Das erhöht deine Strafe nocheinmal um rund 2.500 Euro mit allen Nebenkosten. Finde ich sehr angemessen, für den Mist den du gebaut hast.
Warum sollte die Versicherung das tun? Der Schaden, der angerichtet wurde, ist ja nicht die Straftat an sich. War ja bis zur U-Flucht ein ganz normaler Auffahrunfall. Also steht die versicherung in der Pflicht.
neomatt am 17. Februar 2009 12:25 Weil sie es darf, migrowe hat recht: die Haftpflichtversicherung muss bei Fahrerflucht nicht oder nur teilweise für den Schaden aufkommen. Siehe Antwort von Mehamm123 - Aufklärungspflicht.
Touchè... ich gebe mich geschlagen. DH!

hinzu werden da noch 7 punkte in flensburg kommen. wenn keine personen zu schaden gekommen sind und du vorher noch nicht auffällig geworden bist, finde ich das schon ziemlich happig. dennoch würde meines erachten ein einspruch nicht wirklich billiger werden. kommst du aus bayern?
ich finde das ist angemessen...fahrerflucht...was wäre wenn jemanden was passiert?? kosten kommen auch noch auf dich zu das sind dann die bearbeitungsgebühren, der bußgeldstelle...

Es war wahrscheinlich dein Glueck, dass du dich selbst gemeldet hast, sonst waerst du nicht so glimpflich davongekommen. Normal ist man da mit mehr dabei.

Es gibt sicher ein Mindeststrafmaß. Könnte mir vorstellen, dass dieses bei Dir angewendet wurde.

Damit bist Du noch gut dran, wenn Du den Führerschein auf Probe noch hast wird ganz sicher auch eine Nachschulung fällig. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist ein Straftatbestand - keine Ordnungswidrigkeit.
Übrigens: bei Unfallflucht muss die Haftpflichtversicherung nicht für den Schaden aufkommen.
mir gehts hauptsächlich um die 9 Monate FE...
das Bußgeld ist schon okay...
9 Monate sind schon heftig
Wenn ich einen Unfall verursache, bin ich doch verantwortlich, was mit dem eventuell Verletzten geschieht. das ist schon eine große verantwortung, neben dem Sachschaden. Das kann nicht leicht bestraft werden.

Es waren bis zu drei Jahre drin - Freiheitsentzug wohlgemerkt, nicht Entzug der Fahrerlaubnis.
7 Punkte gibts dafuer uebrigens in Deinem Fall.
"Habe mich dann aber direkt bei der Polizei gemeldet und gestanden." hoert sich nicht nach der vollen Wahrheit an.
Die Schadenshöhe übt keinen großen Einfluß auf das Strafmaß aus. Fahrerflucht ist kein Kavalliersdelikt, da sind die Strafen schon etwas härter. 9 Monate + 600 Euro, hm, ich glaube das liegt im Rahmen. Nachschulung kanns geben wenn der Führerschein noch auf "Probe" ist, dann kommen freilich noch weitere Kosten. Direkt nachfragen würde ich aber nicht, schlafende Hunde soll mann nicht wecken... Manchmal wird auch im Amt was vergessen.
9 Monate gehen auch vorbei, wirst sehen.
Nein ich bin nicht vorbestraft oder so, punkte habe ich auch keine.
ich komme aus ba-wü
personen sind auch keine zuschaden gekommen, der schaden awr auch nur die stoßstange des anderen pkws... war halt ein neuer 5er bmw deswegen so teuer :D
akademikus am 17. Februar 2009 12:17 dann finde ich die strafe überzogen. aber frag da lieber einen fachanwalt für verkehrsrecht, was er davon hält. so wie du es schreibst, würde ich einspruch einlegen!!
kommt vermutlich auf die eigene Vorgeschichte, den Schaden und auf die Zeit an, die vom Unfall bis zur freiwilligen Selbstanzeige vergangen ist an. Mein Kollege musste für einen ähnlichen Schaden genausoviel Strafe zahlen, bekam aber keinen Fahrerlaubnisentzug.

2000€ Schaden und weiterfahren, ich glaub nicht das man das Dummheit nennen kann. Allerdings 9 Monate Fahrverbot find ich schon heftig. Warst Du schon "vorbelastet"?

Ich glaube, da solltest Du wohl besser einen darauf spezialisierten Anwalt befragen.