ich habe eine frage die ich einfach nicht verstehe.. für raubkopierer gibt es 5 jahre knast für sachbeschädigung 2 jahre auf bewärung und wenn man kinder schändet gibt es nur 2 jahre.. ist das nicht unfair..? sachbeschädigung kann man neu kaufen doch kinderschänder? endweder kind tot oder kind hat ein traumer fürs leben? sollte man das nicht mal ändern??
oder versteh ich da was föllig falsch?

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Die angedrohten 5 Jahre soll "Raubkopierer" nur abschrecken. In der Realität wird eine solch hohe Strafe nicht verhängt, es sei denn, jemand "raubkopiert" im großen Stil, verkauft die Sachen und schädigt dadurch die Industrie. Aber meistens werden nur Geldstrafen verhängt. Ansonsten gebe ich Dir Recht. Kinderschänder sollten lebenslänglich bekommen, 2 Jahre sind lächerlich.
da verstehst du schon was falsch... die höchststrafmaße sind etwas anders angesiedelt... als kinderschänder kannst du weitaus höhere strafen bekommen, was absolut richtig ist...und meiner meinung nach immer noch zu wenig....oder sagen wir mal "zu sanft".....
Kannst Dich ja politisch engagieren. Wenn Du an die entsprechenden Stellen kommst, hast Du Einfluß auf die Gesetzgebung...

Gerechtigkeit ist leider nur ein theoretischer Anspruch. Eine römische Juristenweisheit ist auch heute noch gültig: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand". Oder anders ausgedrückt: "Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit." (aus "Krieg und Frieden")
Zunächst mal die Historie: unser Strafgesetz wurde zum Teil von Menschen gemacht, denen es wichtiger war, Eigentum zu schützen als Menschen. Deswegen gibt es gewisses Ungleichgewicht, wenn es zb um Betrug/Sachbeschädigung versus Gewaltdelikte geht.
Zum zweiten: es gibt nicht nur schwarz und weiß. Was ist zb "Kinderschändung"? Soll ein 20 jähriger, der mit einer angetrunkenen aber klaren 15jähren schläft genauso lange in den Knast wie einer, der eine 8jährige vergewaltigt?
Das ist ein sehr heikles Thema; und diejenigen, die einfache Antworten bieten (Politiker) ... wollen doch einfach nur Punkte am Stammtisch sammeln.
das mit dem an/betrunken sein ist keine entschuldigung
Es macht also keinen Unterschied, ob beide nüchtern, angeheitert oder total besoffen sind?
wenn man mit alc nicht umgehen kann sollte man es aus dem hals lassen und keine kinder anbaggern die davon nichts verstehen
Es geht hier nicht um die Frage, was richtig ist und was falsch; sondern darum, wie man in einem Rechtsstaat zu "gerechten" Gesetzen und Urteilen kommt. Welche Umstände ein Richter berücksichtigen sollte/muss ... und welche eben nicht.
danke das du meienr meinung bist =)
Wie kommt ihr eigentlich auf den Dampfer von zwei Jahren. Das Höchststrafmaß liegt bei Zehn Jahren.
hab ich in der zeitung gelesen
Mag sein, aber oft wird viel zu milde geurteilt - Durchschnittliche Freiheitsstafe = 2 Jahre.
genau das mein ich