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Strafgesetzt

gefragt von mimi2oo9 am 05.06.2009 um 10:57 Uhr

ich habe eine frage die ich einfach nicht verstehe.. für raubkopierer gibt es 5 jahre knast für sachbeschädigung 2 jahre auf bewärung und wenn man kinder schändet gibt es nur 2 jahre.. ist das nicht unfair..? sachbeschädigung kann man neu kaufen doch kinderschänder? endweder kind tot oder kind hat ein traumer fürs leben? sollte man das nicht mal ändern??

oder versteh ich da was föllig falsch?


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anonym
beantwortet von Fragant am 5. Juni 2009 11:00
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Die angedrohten 5 Jahre soll "Raubkopierer" nur abschrecken. In der Realität wird eine solch hohe Strafe nicht verhängt, es sei denn, jemand "raubkopiert" im großen Stil, verkauft die Sachen und schädigt dadurch die Industrie. Aber meistens werden nur Geldstrafen verhängt. Ansonsten gebe ich Dir Recht. Kinderschänder sollten lebenslänglich bekommen, 2 Jahre sind lächerlich.

Kommentar von mimi2oo9 am 5. Juni 2009 11:01

danke das du meienr meinung bist =)

Kommentar von 392f1ee93fcfa90a1525cb714186cae0smallVolker13 am 5. Juni 2009 11:04

Wie kommt ihr eigentlich auf den Dampfer von zwei Jahren. Das Höchststrafmaß liegt bei Zehn Jahren.

Kommentar von mimi2oo9 am 5. Juni 2009 11:07

hab ich in der zeitung gelesen

Kommentar von Fragant am 5. Juni 2009 11:08

Mag sein, aber oft wird viel zu milde geurteilt - Durchschnittliche Freiheitsstafe = 2 Jahre.

Kommentar von mimi2oo9 am 5. Juni 2009 11:12

genau das mein ich


anonym
beantwortet von DonDiggler am 5. Juni 2009 11:01
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da verstehst du schon was falsch... die höchststrafmaße sind etwas anders angesiedelt... als kinderschänder kannst du weitaus höhere strafen bekommen, was absolut richtig ist...und meiner meinung nach immer noch zu wenig....oder sagen wir mal "zu sanft".....


anonym
beantwortet von anjanni am 5. Juni 2009 11:01
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Kannst Dich ja politisch engagieren. Wenn Du an die entsprechenden Stellen kommst, hast Du Einfluß auf die Gesetzgebung...

Kommentar von mimi2oo9 am 5. Juni 2009 11:03

aber doch ncihjt als 18 jährige =)

Kommentar von A27931197f48da98e0c292626603cd64smallmonja1995 am 5. Juni 2009 11:06

Auch als 18jährige

Kommentar von mimi2oo9 am 5. Juni 2009 11:10

wie soll ich da denn ran kommen?


caramello
beantwortet von caramello am 5. Juni 2009 11:04
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Gerechtigkeit ist leider nur ein theoretischer Anspruch. Eine römische Juristenweisheit ist auch heute noch gültig: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand". Oder anders ausgedrückt: "Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit." (aus "Krieg und Frieden")


Schnulli00
beantwortet von Schnulli00 am 5. Juni 2009 11:04
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EGon42
beantwortet von EGon42 am 5. Juni 2009 11:06
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Zunächst mal die Historie: unser Strafgesetz wurde zum Teil von Menschen gemacht, denen es wichtiger war, Eigentum zu schützen als Menschen. Deswegen gibt es gewisses Ungleichgewicht, wenn es zb um Betrug/Sachbeschädigung versus Gewaltdelikte geht.

Zum zweiten: es gibt nicht nur schwarz und weiß. Was ist zb "Kinderschändung"? Soll ein 20 jähriger, der mit einer angetrunkenen aber klaren 15jähren schläft genauso lange in den Knast wie einer, der eine 8jährige vergewaltigt?

Das ist ein sehr heikles Thema; und diejenigen, die einfache Antworten bieten (Politiker) ... wollen doch einfach nur Punkte am Stammtisch sammeln.

Kommentar von mimi2oo9 am 5. Juni 2009 11:10

das mit dem an/betrunken sein ist keine entschuldigung

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 5. Juni 2009 11:15

Es macht also keinen Unterschied, ob beide nüchtern, angeheitert oder total besoffen sind?

Kommentar von mimi2oo9 am 5. Juni 2009 11:18

wenn man mit alc nicht umgehen kann sollte man es aus dem hals lassen und keine kinder anbaggern die davon nichts verstehen

Kommentar von Simple_avatar1smallEGon42 am 5. Juni 2009 12:45

Es geht hier nicht um die Frage, was richtig ist und was falsch; sondern darum, wie man in einem Rechtsstaat zu "gerechten" Gesetzen und Urteilen kommt. Welche Umstände ein Richter berücksichtigen sollte/muss ... und welche eben nicht.


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