1

Strafgesetzt

Frage von mimi2oo9 mimi2oo9

ich habe eine frage die ich einfach nicht verstehe.. für raubkopierer gibt es 5 jahre knast für sachbeschädigung 2 jahre auf bewärung und wenn man kinder schändet gibt es nur 2 jahre.. ist das nicht unfair..? sachbeschädigung kann man neu kaufen doch kinderschänder? endweder kind tot oder kind hat ein traumer fürs leben? sollte man das nicht mal ändern??

oder versteh ich da was föllig falsch?

Ein Hinweis zur Frage support

Liebe/r mimi2oo9, eins hast Du sicher falsch verstanden ;): gutefrage.net ist ein Ratgeberforum. Chat- und Diskussionsfragen gehören daher nicht hierher! Wenn Du Dich mit den anderen Communitymitgliedern austauschen möchtest, kannst Du dafür unser Forum unter www.gutefrage.net/forum und hier die Kategorie "Community" nutzen. Bitte achte zukünftig darauf, hier nur Fragen zu stellen, auf die Du einen konkreten Rat suchst! Vielen Dank und beste Grüße, Sophia vom gutefrage.net-Support

Fragen zu gleichen Themen finden

Antworten (6)

  • 3
    Antwort von Fragant Fragant

    Die angedrohten 5 Jahre soll "Raubkopierer" nur abschrecken. In der Realität wird eine solch hohe Strafe nicht verhängt, es sei denn, jemand "raubkopiert" im großen Stil, verkauft die Sachen und schädigt dadurch die Industrie. Aber meistens werden nur Geldstrafen verhängt. Ansonsten gebe ich Dir Recht. Kinderschänder sollten lebenslänglich bekommen, 2 Jahre sind lächerlich.

    Kommentar von mimi2oo9 mimi2oo9mimi2oo9

    danke das du meienr meinung bist =)

    Kommentar von Volker13 Volker13Volker13

    Wie kommt ihr eigentlich auf den Dampfer von zwei Jahren. Das Höchststrafmaß liegt bei Zehn Jahren.

    Kommentar von mimi2oo9 mimi2oo9mimi2oo9

    hab ich in der zeitung gelesen

    Kommentar von Fragant FragantFragant

    Mag sein, aber oft wird viel zu milde geurteilt - Durchschnittliche Freiheitsstafe = 2 Jahre.

    Kommentar von mimi2oo9 mimi2oo9mimi2oo9

    genau das mein ich

  • 2
    Antwort von DonDiggler DonDiggler

    da verstehst du schon was falsch... die höchststrafmaße sind etwas anders angesiedelt... als kinderschänder kannst du weitaus höhere strafen bekommen, was absolut richtig ist...und meiner meinung nach immer noch zu wenig....oder sagen wir mal "zu sanft".....

  • 0
    Antwort von EGon42 EGon42

    Zunächst mal die Historie: unser Strafgesetz wurde zum Teil von Menschen gemacht, denen es wichtiger war, Eigentum zu schützen als Menschen. Deswegen gibt es gewisses Ungleichgewicht, wenn es zb um Betrug/Sachbeschädigung versus Gewaltdelikte geht.

    Zum zweiten: es gibt nicht nur schwarz und weiß. Was ist zb "Kinderschändung"? Soll ein 20 jähriger, der mit einer angetrunkenen aber klaren 15jähren schläft genauso lange in den Knast wie einer, der eine 8jährige vergewaltigt?

    Das ist ein sehr heikles Thema; und diejenigen, die einfache Antworten bieten (Politiker) ... wollen doch einfach nur Punkte am Stammtisch sammeln.

    Kommentar von mimi2oo9 mimi2oo9mimi2oo9

    das mit dem an/betrunken sein ist keine entschuldigung

    Kommentar von EGon42 EGon42EGon42

    Es macht also keinen Unterschied, ob beide nüchtern, angeheitert oder total besoffen sind?

    Kommentar von mimi2oo9 mimi2oo9mimi2oo9

    wenn man mit alc nicht umgehen kann sollte man es aus dem hals lassen und keine kinder anbaggern die davon nichts verstehen

    Kommentar von EGon42 EGon42EGon42

    Es geht hier nicht um die Frage, was richtig ist und was falsch; sondern darum, wie man in einem Rechtsstaat zu "gerechten" Gesetzen und Urteilen kommt. Welche Umstände ein Richter berücksichtigen sollte/muss ... und welche eben nicht.

  • 0
    Antwort von Schnulli00 Schnulli00
    Kommentar von Schnulli00 Schnulli00Schnulli00
  • 0
    Antwort von caramello caramello

    Gerechtigkeit ist leider nur ein theoretischer Anspruch. Eine römische Juristenweisheit ist auch heute noch gültig: "Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand". Oder anders ausgedrückt: "Wo Gericht, da ist auch Ungerechtigkeit." (aus "Krieg und Frieden")

  • 0
    Antwort von anjanni anjanni

    Kannst Dich ja politisch engagieren. Wenn Du an die entsprechenden Stellen kommst, hast Du Einfluß auf die Gesetzgebung...

    Kommentar von mimi2oo9 mimi2oo9mimi2oo9

    aber doch ncihjt als 18 jährige =)

    Kommentar von monja1995 monja1995monja1995

    Auch als 18jährige

    Kommentar von mimi2oo9 mimi2oo9mimi2oo9

    wie soll ich da denn ran kommen?

Diese Frage

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands aktivster Ratgeber-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!

Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Rechtliche Hinweise finden Sie hier.