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Strafgebühr vom Einwohnermeldeamt, wenn Personalausweis einen Monat nach Ablauf verlängert wird?

gefragt von stillq43 am 31.01.2009 um 17:50 Uhr

Muss man etwas zahlen? Die sehen ja, wann der Perso abgelaufen ist.


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Olly206
beantwortet von Olly206 am 31. Januar 2009 17:52
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Nett und freundlich sein und wenn Du dann Glück hast brauchst Du nichts bezahlen!

Denk immer daran so wie Du auftritst. so wird Dir entgegengetreten!


Guppy194
beantwortet von Guppy194 am 31. Januar 2009 17:57
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ist geregelt im Personalausweisgesetz:

§ 1 Ausweispflicht

Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;

...

Ein Verstoß dagegen ist nach § 5 Personalausweisgesetz eine OWI und kann mit Geldbuße geahndet werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. Januar 2009 18:00

Hmmm ... interessanter ist da wohl Absatz 6 in dem §.

''1Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben.''


Hypothesis
beantwortet von Hypothesis am 31. Januar 2009 18:22
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Fakt ist : Der Perso ist nicht verlängerbar, Du bekommst einen Neuen . Strafgebühren gibt es meines Wissens nicht, Du wirst nur die normale Gebühr bezahlen müssen, sonst nüscht .


gobama
beantwortet von gobama am 31. Januar 2009 17:51
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Nein!

Kommentar von Ludmilla81 am 31. Januar 2009 17:51

Und nach vier Monaten ?Müßte auch nen neuen machen lassen

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 31. Januar 2009 17:52

Kostet nichts.

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 31. Januar 2009 18:01

@Gerda: n'Abend: kann u.U. was kosten:

§ 5 Personalausweisgesetz:

Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig handelt, wer

1.vorsätzlich oder leichtfertig es unterläßt, für sich oder als gesetzlicher Vertreter eines Minderjährigen für diesen einen Ausweis ausstellen zu lassen, obwohl er dazu verpflichtet ist,
...

2.(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. Januar 2009 18:22

''Kostet nichts.''

Doch schon. -> ''Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben.'' (§ 1 Abs. 6 Gesetz über Personalausweise)

Kommentar von 93ba39c7152b3dcc4c3d7359fb92ee26smallGerdaG am 31. Januar 2009 18:43

Meeensch, Guppy194 und bitmap, es geht um eine Verlängerung, nicht um die erstmalige Ausstellung oder um einen Minderjährigen. :-))


samy07
beantwortet von samy07 am 31. Januar 2009 17:51
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kann sein muss nicht sein....kommt aufs Bundesland an.


Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 31. Januar 2009 17:53

weißt Du es, oder nicht?


svanny
beantwortet von svanny am 31. Januar 2009 17:52
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Na ja der Personalausweis wird ja nicht verlängert, du bekommst nur einen neuen. Willst du keinen gültigen Ausweis mehr haben, wenn es ein Bußgeld geben würde?! ;)

Verstehe die Intention der Frage nicht wirklich.


scader1
beantwortet von scader1 am 31. Januar 2009 17:52
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Hab ich noch nie gehört


Chwasc
beantwortet von Chwasc am 31. Januar 2009 17:52
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ich hoffe nicht, denn meiner ist schon 1 Jahr abgelaufen. Passbilder hab ich aber schon gemacht. Der Reisepass ist auch abgelaufen.

Kommentar von Simple_avatar4smallsamy07 am 31. Januar 2009 17:55

Reisepass spielt keine Rolle! Aber der Perso muss immer auf den aktuellsten Stand sein!

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 31. Januar 2009 18:02

Quatsch , du brauchst nicht mal einen Oerso ,wenn anders Doku hast

Kommentar von Baf36ee825bba8646349b5d261ec9875smallChwasc am 31. Januar 2009 18:02

Was brauch ich nicht, Reisepass oder Personalausweis?

Kommentar von 17709ca72d0b6a09b430f6370c7e62c6smallattaatta am 31. Januar 2009 18:04

Wenn RP ,dann keine Perso. Muss allerdings gültig sein. schon 10 Jahre ohne Perso

Kommentar von daevers am 1. Februar 2009 00:35

Das ist richtig. Kommentar zu attaatta

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. Januar 2009 18:24

''Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben.'' (§ 1 Abs. 6 Gesetz über Personalausweise)


schlossgeist
beantwortet von schlossgeist am 31. Januar 2009 17:53
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Wieso verlängern? Du bekommst jedesmal einen neuen Personalausweis!


Nudelsternchen
beantwortet von Nudelsternchen am 31. Januar 2009 17:53
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Ich hoffe nicht meiner ist seid OKT abgelaufen...


Ayabakan
beantwortet von Ayabakan am 31. Januar 2009 17:53
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hast Du noch einen Reisepass? Der gilt ja ebenfalls als Ausweis-Dokument. Mein Ausweis war extrem länger abgelaufen und ich habe keinen Stress bekommen, das ist allerdings auch schon Jahre her.


teardrop1109
beantwortet von teardrop1109 am 31. Januar 2009 17:53
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So schnell muss man bei uns nichts bezahlen. Lass es nur nicht mehr so lange dauern. Je nach dem gibt es dann Ordnungsgelder aufgebrummt. Bei vier Wochen kannst du ja noch sagen, du hast es übersehen.


elkera
beantwortet von elkera am 31. Januar 2009 17:59
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Nein, und verlängern ist auch nicht möglich, du mußt einen neuen beantragen. Wenn du ein sicheres Gefühl haben willst, beantrage gleichzeitig einen vorläufigen. Der kostet aber extra. Der neue braucht ca. 3 - 4 Wochen, da er in der Bundesdruckerei hergestellt wird.


kiki68
beantwortet von kiki68 am 31. Januar 2009 18:00
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Meiner war ein Jahr abgelaufen aber Strafe musste ich nicht zahlen!


attaatta
beantwortet von attaatta am 31. Januar 2009 18:01
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das kostet nicht ,du bist vom Gesetz her nicht mal verpflichtet einen zu haben.Wenn du RP hast


Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 31. Januar 2009 18:27

''das kostet nicht ''

Eigentlich schon. -> ''Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben.'' (§ 1 Abs. 6 Gesetz über Personalausweise)


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