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Strafgebühr bei vorzeitiger Vertragsauflösung rechtens?

gefragt von katricekatrice am 23.10.2007 um 17:57 Uhr

Ich habe meinen VWL Vertrag (normaler Sparvertrag) nach 3,5 Jahren aufgelöst und mir das Geld (rund 1300 )auszahlen lassen. Dass Vorschußzinsen gezahlt werden müssen war klar (beliefen sich auf rund 5€). Nun hat mir die Sparkasse jedoch auch noch 25 € "Strafgebühr" wegen vorzeitiger Vertragsauflösung abgezogen. Ich weiß, dass man bei vorzeitiger Kredittilgung Gebühren zahlt. Aber bei einem Sparvertrag?? Ist das anfechtbar. Vor allem stand das so nicht im Vertrag und wurde mir auch nicht gesagt, es wurde nur über die Vorschußzinsen geredet. Und 25 € bei 1300 Guthaben ist ja ne ganze Menge!! Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit der SpaKa? Vielen Dank für eure Hilfe!

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finanzen x 23.678 bank x 3.303 sparkasse x 480 vwl x 158 vertragsaufloesung x 4

thebrain
beantwortet von thebrain am 23. Oktober 2007 17:58
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das ist üblich. die hatten ja auch umstände damit. mussten hin und herrechnen. nenne es bearbeitungsgebühr.

Kommentar von Simple_avatar2smallkatrice am 23. Oktober 2007 17:59

Hatten sie eben nicht. War ein normales Sparbuch und wurde vom Computer nachgetragen. Arbeitsaufwand genau 4 min mit Unterschrift von mir

Kommentar von Simple_avatar6smallkomaberl18m am 24. Oktober 2007 21:11

Auch der PC und das Rechenprogramm laufen nicht von selbst. Strom, Wartung, Stundensatz des Mitarbeiters usw.


andreas48
beantwortet von andreas48 am 23. Oktober 2007 18:11
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bei vorzeitiger Auflösung eines VWL-Vertrages erolgt die auszahlung des Guthabens unter Abzug der bis dato erworbenen, aber nicht ausgezahlte Arbeitnehmersparzulage...

entgangene Vorschußzinsen können eigentlich nicht berechnet werden, da für VWL kein Sparzwang besteht



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