Strafe zahlen?? Ja-nein Krankenwagen
Wenn z.B ein Krankenwagen zu schnell fährt beim Einsatz (weil es wirklich eilig ist) und geblizt wird muss er dann strafe zahlen für zu schnelles fahren ??
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Wenn er im Not-Einsatz ist, dann natürlich nicht.. Er darf dann sogar in eine Einbahnstrasse falsch rum rein fahren. Er muss aber dabei die sonstige Verkehrssicherheit beachten.
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nein, muss er nicht. Voraussetzung ist allerdings eine Einsatzfahrt mit Blaulicht und Martinshorn. Dann kann er nämlich das Sonderrecht in Anspruch nehmen,dadurch werden andere Vorschriften vorübergehend außer Kraft gesetzt.
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Antwort von Dragon3108 23.06.20121 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Hallo Kodoko, Krankenwagen, Feuerwehr und Polizei verfügt über dass sogenannte "Wegerecht", dass heist wenn sie einen Einsatzt fahren dürfen sie über rote Ampen fahren und auch so schnell wie es nur geht fahren.
MFG Dragon3108
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NEIN! DA ES UM EINEN NOTFALL HANDELT VERFÜGT KRANKENWAGEN SOWIE AUCH DIE POLIZEI UND DIE FEURWEHR UM GLEICHE RECHTE
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Nein, da er mit Sonderrechten unterwegs war (selbst wenn sich hinterher herausstellen sollte, dass es z.B. ein Fehlalarm war).
Diese Fahrt mit Sonderrechten muss aber angeordnet gewesen sein.
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nein, genauso wie bei roten ampeln und anderen verstößen
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Nein, wenn das Fahrzeug im Einsatz war wird dies bei der Leitstelle geprüft.
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Hallo,
sobald das Blaulicht eingeschaltet ist, muss er nichts bezahlen. Ohne Blaulicht muss sich aber auch der Krankenwagen an die Regeln der StVO halten.
Viele Grüße
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seit wann muss ein krankenwagen strafe bezahlern.