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Strafe wegen schwarzfahren, einspruch erhebt und jetzt?

gefragt von manski88 am 04.10.2009 um 20:14 Uhr

Hallo, ich habe am 21.09. eine Fahrpreisnacherhebung von den üblichen 40 Euro aufgebrummt bekommen, und einspruch dagegen gelegt. Bis auf die eingangsbestätigung per mail und der nachricht, man würde kontakt per post aufnehmen ist bis jetzt noch nichts passiert. Die Frist für die Zahlung ist abgelaufen, muss ich jetzt mit gebühren rechnen? Eigentlich nicht oder? Danke

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Recht x 35.113 Bahn x 1.233

Westhighlandx
beantwortet von Westhighlandx am 8. Oktober 2009 09:46
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Hast Du Recht,
dann wart auf den Kontakt.
Weisst Du,
das Du zahlen müsstest,
dann zahl sofort!


Jule1011
beantwortet von Jule1011 am 4. Oktober 2009 21:27
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mich würden die genaueren umstände interessieren weswegen du die strafe bekommen hast! denn sicher nicht ohne grund!!! und wenn das so sein sollte: bezahl es lieber, wenns hart auf hart kommt, geht die sache sogar vor gericht!!!


biggie55
beantwortet von biggie55 am 4. Oktober 2009 20:16
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wenn du schwarz gefahren bist,musst du zahlen...und das besser sofort,sonst wird es teurer...


anonym
beantwortet von StarStyl am 4. Oktober 2009 20:15
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Du bekommst zinsen. (du musst erhoffen das es nicht an inkasso weitergeleitet wird sonst wird die rechnung mehr als 80 % höher


anonym
beantwortet von Sally2809 am 4. Oktober 2009 20:15
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Auf jeden Fall erst mal zahlen.


Makes
beantwortet von Makes am 4. Oktober 2009 20:15
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ich hab mich beschwert , da gnaz oft angerufen und die strafe wurde von 40 auf 15 reduziert


lucasinho311
beantwortet von lucasinho311 am 4. Oktober 2009 20:14
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bezahl lieber es ist billiger


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