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Strafe wegen Katze retten?

gefragt von Styla95Styla95 am 08.08.2008 um 21:47 Uhr

ich habe vor zwei tagen eine katze gesehen die draussen in der hitze lag und sich kaum bewegte also habe ich ihr wasser gegeben das sie sofort aufgetrunken hat. Dann kam ploetzlich ein mann zu mir und meinte das ich das nicht darf und ich eine geldstrafe von bis zu 500Euro kriegen koennte da die katze nicht mir gehoert. Obwohles der Katze nach dem trinke viel besser ging?


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anonym
beantwortet von Frank5000 am 8. August 2008 21:48
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So einen Quatsch hab ich noch nicht gehört.


kanadu
beantwortet von kanadu am 8. August 2008 21:49
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völliger quatsch. niemand kann dich bestrafen, weil du einer Katze Wasser gegeben hast.


Qetan
beantwortet von Qetan am 8. August 2008 21:49
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Da wollte sich jemand aber ganz besonders wichtig tun. Kein Mensch verbietet Dir, einer fremden Katze Wasser zu geben. Schön, dass Du so tierlieb reagiert hast.


Tonica
beantwortet von Tonica am 8. August 2008 21:49
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Es gibt solche Menschen, mach Dir nichts draus. Du darfst auch Tieren in Not helfen. L.G.


stylebebii
beantwortet von stylebebii am 8. August 2008 21:51
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Hab selber eine Katze, aber eine Geldstrafe, weil du eine Katze geretten hast Nein das gibt es nicht nur wenn du sie vergiftet hättest!


loitzl406
beantwortet von loitzl406 am 8. August 2008 21:53
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glauben Sie nicht an so einen Blödsinn, der Mann hat ne Meise wenn er solchen Unsinn behauptet, aber möglicherweise braucht er das für sein EGO, gönnen Sie es ihm, aber denken Sie nicht mehr daran, es ist reine Zeitverschwendung. Gruss aus CH


Trudel1402
beantwortet von Trudel1402 am 8. August 2008 21:57
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Das war ein Idiot. Tieren zu helfen ist super. Danke für Deine Iniative.(Es könnte auch meine gewesen sein)


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 8. August 2008 21:49
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Blödsinn!


wim50
beantwortet von wim50 am 8. August 2008 21:49
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Es gibt ganz lustige Leute.


schleiereule
beantwortet von schleiereule am 8. August 2008 21:50
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Wie ? Was ? Das verstehe ich auch nicht !Aber hier in Deutschland ist soviel möglich, so das ich manchmal an meinen Verstand zweifele !


neurodoc
beantwortet von neurodoc am 8. August 2008 22:32
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Hat man Denkmasse im Kopf?

Außer versteckte Kamera, kann man doch dafür keine Erklärung finden, also gibt es so etwas nicht!


superkorrekt
beantwortet von superkorrekt am 8. August 2008 23:56
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libe styla....? laut deinem profil bist du 20 jahre alt.

sei mir nicht böse wenn ich jetzt frage ob du die evtl.in irgendeinem urwald weit ab von der uns bekannten zivilisation verbracht hast...?

oder ob du evtl. auch von andreas 48 ein paar gruene kekse gegessen hast...,

das du soetwas hier fragen musst??

wie gesagt sei mir nich böse,aber über eine antwort würde ich mich freuen...

andreas bartmann lg

Kommentar von E16fc0ae0ec8538d5a035808d73ea60esmallsuperkorrekt am 9. August 2008 02:30

ich reagiere hiermit auf deine antwort die ich über eine pn erhielt.

tatsaechlich hatte der mann wohl unrecht,da du sie nicht über einen längeren zeitraum füttertest.

desweiteren möchte ich mich auch nicht für meine antwort entschuldigen,und ich sage dir natürlich auch warum..

für mich persönlich würde es keinen unterschied machen,auch wenn es ein derartiges gesetz geben würde.ich würde sie noch vor den augen der polizei füttern,ja sogar noch aus dem streifenwagen heraus.

desweitern wage ich einfach mal zu behaupten,das ich deine frage nicht richtig verstanden habe.ich meine damit die motivation aus welcher heraus du sie gestellt hast.

das bedauere ich zwar...doch es gibt keine entschuldigung.ich räume aber ein,das ich wieder etwas gelernt habe bezueglich unseres deutschen gesetzbuches zufolge,was ich wiederrum dir zu verdanken habe....darum sage ich dir hiermit ein danke anstelle einer entschuldigung....!;-)

Antwort: Grundsätzlich ist das Füttern fremder Katzen nicht strafbar, da weder das Strafgesetzbuch (StGB) noch das Tierschutzgesetz (TSchG) einen entsprechenden Tatbestand kennen. Dennoch kann das Füttern fremder Heimtiere gesetzliche Folgen haben. Systematisches Füttern kann gegen die Eigentums- oder Besitzrechte des Tierhalters verstossen und allenfalls gerichtlich verboten werden. Wird eine Katze derart angelockt, dass sie nur noch sporadisch oder gar nicht mehr nach Hause kehrt, bedeutet dies einen wesentlichen Eingriff in die Gefühlswelt und Privatsphäre des Eigentümers. Zu dieser Privatsphäre gehört auch der Anspruch auf Fütterung, Pflege und Erziehung der eigenen Heimtiere bzw. das Recht, die Freizeit mit seinen Heimtieren zu verbringen. Mit der Fütterung und allenfalls mit der Gewährung von Unterkunft übernimmt eine Drittperson die Rolle des Betreuers und damit die Rechte des Tierhalters.

Wird durch die Fütterung dem Berechtigten ein erheblicher Nachteil zugefügt, besteht jedoch die Möglichkeit einer Bestrafung wegen strafrechtlich relevanter „Entziehung“ der Katze (Art. 141 und Art. 110 Abs. 4 StGB).


araian
beantwortet von araian am 8. August 2008 21:49
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Wer sollte dich bestrafen weil du ein leben rettest! Der Katzenbesitzer wäre/war/ist dir vermutlich sogar dankbar dafür.


Paintybear
beantwortet von Paintybear am 8. August 2008 21:50
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Der Fürsorge ist toll. Aber ich habe noch von keiner Katze gehört, die einfach so da liegt und verdurstet. Das nächste mal erkundigst du dich besser erst nach dem Besitzer.

Kommentar von Szintilator am 8. August 2008 22:34

... und wenn Du den Besitzer nach 29 Stunden ausfindig gemacht hast, dann benachrichtige ihn, daß seine Katze Wasser trinken möchte!


Lavendel53
beantwortet von Lavendel53 am 8. August 2008 21:50
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Du hast nichts zu befürchten. Was du gemacht hast, war völlig in Ordnung.


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