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Strafe verjährt stimmt das?

gefragt von Himmelsmensch am 28.07.2009 um 15:54 Uhr

Also mein Couseng ist in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und hat seinen Führerschein abgenommen bekommen, zurück in Deutschland ist er dann weiterhin schwarz gefahren und wurde wieder erwischt. Er hat sich 1 Jahr lang nicht gemeldet, unauffällig verhalten, nach einem Jahr hat das Gericht ihm immernoch nicht bescheid gegeben, genau dort hat er dann angerufen und gesagt das er seinen Führerschein wieder haben möchte, denn sie haben ihn keinen Brief und kein Gerichtstermin garnix geschickt. Das gericht entschuldigte sich und sagte wegen umbauten im Gebäude sei das wohl im wirrwarr verloren gegangen sie senden umgehends einen neuen Brief, er hingegen sagte: Nein er wolle seinen führerschein wieder haben, nach 1 Jahr ohne Gerichtstermin wäre das verjährt, ggf. schickt er noch ein schreiben seines anwalts. Er hat den Führerschein wiederbekommen und musste keine geldstrafe zahlen, er ist nichtmal vorbestraft worden. Stimmt das oder will er mir einen Bären aufbinden?


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belmondo
beantwortet von belmondo am 28. Juli 2009 15:55
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der lügt das sich die Balken biegen


merci27
beantwortet von merci27 am 28. Juli 2009 15:56
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also das ist ein Riesengroßer Bär.


Housemaster
beantwortet von Housemaster am 28. Juli 2009 15:56
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Klingt wie aus nem Märchenbuch


snezana
beantwortet von snezana am 28. Juli 2009 16:04
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Einfallsreicher junger Mann, aber trotzdem sehr unglaubwürdig.


Masoud53
beantwortet von Masoud53 am 28. Juli 2009 16:11
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na wenn ein" Couseng"sagt,wird der Cousin schon recht haben,wie alt ist er ?!"?12??

Kommentar von Himmelsmensch am 29. Juli 2009 13:19

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anonym
beantwortet von Meinereiner67 am 5. Oktober 2009 12:02
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Moin, -es gibt tatsächlich ne Verfolgungsverjährung. Friest weis ich nich.-- Für "normale" Sachen, glaube ich 3 Mon.-- Die frist wird aber durch jede Anhörung o Anfrage unterbrochen.-- Ne Vollstreckungsverjährung gibts auch, das ist dann wenns n Urteil gibt, die Sache aber aus welchen gründen auch immer nicht vollstreckz werden kann.-- z.B. Bußgelder unte 1 tsd. € sind nach 3 Jahren verjährt, wenn sie bis dahin nicht beigetrieben wurden.-- Aber bevor das passiert gibts wohl eher Erzwingungshaft.


anonym
beantwortet von Hanstein am 8. Dezember 2009 11:12
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Vielleicht solltet ihr einfach mal nen Anwalt fragen, bevor ihr laienhaft im Nebel rumstöbert.


anonym
beantwortet von Hanstein am 8. Dezember 2009 11:20
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Zu früh die Entertaste erwischt ;-) Hier findet ihr nen Anwalt in eurem Bundesland: http://www.roben-shop.de/anwaelte-nach-bundeslaendern-v-19.php


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