Also mein Couseng ist in Österreich mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren und hat seinen Führerschein abgenommen bekommen, zurück in Deutschland ist er dann weiterhin schwarz gefahren und wurde wieder erwischt. Er hat sich 1 Jahr lang nicht gemeldet, unauffällig verhalten, nach einem Jahr hat das Gericht ihm immernoch nicht bescheid gegeben, genau dort hat er dann angerufen und gesagt das er seinen Führerschein wieder haben möchte, denn sie haben ihn keinen Brief und kein Gerichtstermin garnix geschickt. Das gericht entschuldigte sich und sagte wegen umbauten im Gebäude sei das wohl im wirrwarr verloren gegangen sie senden umgehends einen neuen Brief, er hingegen sagte: Nein er wolle seinen führerschein wieder haben, nach 1 Jahr ohne Gerichtstermin wäre das verjährt, ggf. schickt er noch ein schreiben seines anwalts. Er hat den Führerschein wiederbekommen und musste keine geldstrafe zahlen, er ist nichtmal vorbestraft worden. Stimmt das oder will er mir einen Bären aufbinden?

Einfallsreicher junger Mann, aber trotzdem sehr unglaubwürdig.

na wenn ein" Couseng"sagt,wird der Cousin schon recht haben,wie alt ist er ?!"?12??
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Moin, -es gibt tatsächlich ne Verfolgungsverjährung. Friest weis ich nich.-- Für "normale" Sachen, glaube ich 3 Mon.-- Die frist wird aber durch jede Anhörung o Anfrage unterbrochen.-- Ne Vollstreckungsverjährung gibts auch, das ist dann wenns n Urteil gibt, die Sache aber aus welchen gründen auch immer nicht vollstreckz werden kann.-- z.B. Bußgelder unte 1 tsd. € sind nach 3 Jahren verjährt, wenn sie bis dahin nicht beigetrieben wurden.-- Aber bevor das passiert gibts wohl eher Erzwingungshaft.
Vielleicht solltet ihr einfach mal nen Anwalt fragen, bevor ihr laienhaft im Nebel rumstöbert.
Zu früh die Entertaste erwischt ;-) Hier findet ihr nen Anwalt in eurem Bundesland: http://www.roben-shop.de/anwaelte-nach-bundeslaendern-v-19.php