Strafe oder nicht ??
hab grad die polizei gerufen weil da iwer so komisch um die firma inner nachbarschhaft gelatscht ist und da war jetzt keiner mehr muss ich i wie mit nem brief ner strafe oder so rechnen oder das die voreikommen ??ß
bitte schnelle antwort
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Nein sicher nicht, die Polizei wird von den Steuern bezahlt. Einen Einsatz muss man nur zahlen, wenn man sie absichtlich falsch bestellt hat. Und dann wird's richtig teuer.
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schwierige frage... ich wäre dafür du machst dir jetzt einen Kamilletee
Kommentar von Matthias1312Matthias1312 02.01.2011lol
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jeder anruft hilft und die polizei muss jedem hinweis nachgehen !!!
Kommentar von Matthias1312Matthias1312 02.01.2011ja guck ma ich hab beim anruf gefragt wenn da nix ist bekomm ich strafe kommen sie vorbei oder so und der mann am tele dann nein keine angst
Kommentar von KennerLKennerL 02.01.2011Jeder Anruf hilft eben nicht. Es gibt genügend Leute die diese Dienste eben missbrauchen und die werden dann mit gewissen Strafen rechnen müssen, sprich Geldstrafe oder Bewährungsstrafe. Es kann nicht jeder die Polizei anrufen, aus Lust und Laune, und dann erwarten, dass diese Antritt. Immerhin ist es mitten in der Nacht und immerhin kostet so ein Einsatz auch Geld. Sollte also nichts gewesen sein, würden dir die Kosten zugerechnet werden.
Kommentar von achsoistdasachsoistdas 02.01.2011diese freaks die du meinst machen aber nur einen geringen teil aller anrufer aus
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Antwort von Tempelhofritter 02.01.20111 Mitglied fand diese Antwort hilfreich
Doch musst du! Kann vielleicht über 200 Euro kosten!
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 02.01.2011Falsch.
Kommentar von Tempelhofritter 08.01.2011richtig
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 08.01.2011Wenn Sie tatsächlich Polizeibeamter wären, so wie Sie es behaupten, würden Sie wohl nicht solche vollkommen falschen Antworten zum Besten geben....
Wenn ein Bürger eine verdächtige Wahrnehmung meldet und diese dann von der Polizei überprüft wird, muss der Bürger dafür selbstverständlich nichts bezahlen, egal ob die Polizei irgendwelche Feststellungen macht oder nicht.
Einsätze werden nur in Rechnung gestellt, wenn die Polizei missbräuchlich alarmiert wurde oder eine Person vorsätzlich einen Schaden angerichtet hat aus dem dann ein Polizeieinsatz resultiert.
Kommentar von Tempelhofritter 13.01.2011Bist du hier der Polizist oder ich? Entschuldigung,aber für so ein kinderliches Streitgespräch habe ich nun wirklich keine Zeit! "Unglaublich,so eine Unverschämtheit"
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 13.01.2011:-D
Unverschämt ist es, sich als Polizeibeamter auszugeben, obwohl man es nicht ist ...
Ich empfehle einen Blick in das Strafgesetzbuch, §132 .. Amtsanmaßung.
Kommentar von Tempelhofritter 22.06.2011Unverschämt einen Polizisten zu beleidigen.
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 23.06.2011Und für diesen Kommentar haben sie jetzt fünf Monate gebraucht?
Wo kam es denn zu einer Beleidigung?? Bisher kam es leidiglich zu falschen Antworten ihrerseits, die ich versucht habe richtig zu stellen, was von Ihnen leider nicht entsprechend aufgenommen werden konnte .. eine Beleidigung gab es hier nicht.
Kommentar von Tempelhofritter 27.06.2011Sehen sie einfach mal zu den Kommentaren und schon werden sie fundig. Ich habe leider keine Zeit jede Woche wegen so ein paar Spatzenhirnen reinzukommen,jungchen.
Kommentar von MaryyyyyMaryyyyy 27.06.2011Entschuldigen sie bitte PepsiMaster,aber ich muss Tempelhofritter zustimmen. Er ist Polizist und damit auch sehr beschäftigt,is doch klar dass er dann nich jeden Monat reinkommen kann,oder? Also ich war auch erst stutzig ,dass es eine Geldstrafe über 200 Euro geben wird,aber ein Polizist kennt sich wohl damit aus :-) Und außerdem finde ich es auch mies,dass alle den Polizisten beleidigen! LG Mary
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 27.06.2011Wie gesagt .. eine Beleidigung ihm gegenüber kann ich nirgendwo erkennen.
Die Arbeitsbelastung eines Polizeibeamten kenne ich aus eigener Erfahrung sehr gut .. und für den geschilderten Sachverhalt des Fragestellers gibt es zum Glück kein Bußgeld, da sich der Fragesteller vollkommen korrekt verhalten hat.
Kommentar von Tempelhofritter 02.07.2011Ja dann hat er nochmal Glück gehabt,ohne eine Geldstrafe davongekommen zu sein
Kommentar von Tempelhofritter 26.07.2011Normalerweise wäre er in dieser situation festgenommen worden sein. glück gehabt,dass der polizist mitleid hatte.
Kommentar von PepsiMasterPepsiMaster 27.07.2011.. wäre festgenommen worden sein ..
welche Sprache soll das sein? Deutsch wohl nicht..
Davon abgesehen: Keine Haftgründe (§§112 ff. StPO) oder Voraussetzungen für eine Ingewahrsamnahme (Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes) erkennbar.
Kommentar von Tempelhofritter 08.08.2011Oh ich hab mich verschrieben :O Komischerweise haben sie das ja verstanden,dann muss es wohl deutsch sein,oder???? Lächerlich ihr Benehmen.
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Du brauchst dir keine Gedanken machen, da es keine Falschmeldung war.
Due hast die Sorgen gemacht und die Polizei deshalb gerufen.
Du kannst doch nichts dafür, wenn der seltsame Typ aufeinmal weg ist.
Gruß
Kommentar von KennerLKennerL 02.01.2011Wir leben in einem nicht ganz so fairen Rechtsstaat. Nunmal ist es nicht denen ihr Problem, ob du jemanden gesehen hast, sie gehen davon aus was sie vorfinden. Finden sie wirklich NICHTS vor, weder Einbruchsspuren, noch eine verdächtige Person, ist er sehr wohl dran. Da heißt es nicht "könnte ja möglich gewesen sein". So läuft das leider nicht.
Kommentar von RhYmeXRhYmeX 02.01.2011Ja, aber es gibt auch kein Anzeichen dafür, dass es eine absichtliche Falschmeldung war.
Wenn, dann hätten die netten Kollegen schon bei Ihm angeschellt und nochmal nachgefragt.
Er wird beim Anruf wohl gemeldet haben, dass der Typ an den Hallentoren rumgerüttelt und durch die Fenster geschaut hat.
Daher: Keine Falschmeldung, keine Sorge
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Nein, die haben ja nur deine Nummer und rufen dich vielleicht nochmal an ..hast du deine Adresse genannt oder nur die von der Firma? ;) Sonst kommen die vielleicht noch eben vorbei, aber ich denke, dass du auf keinen Fall was zahlen musst!! ..
Kommentar von Matthias1312Matthias1312 02.01.2011ja die ham adresse aber die sind vor 20 min schon wieder gefahrne
Kommentar von fdab9fdab9 02.01.2011ja, dann musst du wohl nichts befürchten! ;)
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Also wenn da einer schon längere Zeit rumschleicht, durch die Fenster spechtelt und an der Tür rüttelt, rechtfertigt dies durchaus nen Anruf bei der Polizei. Im Gegenteil: die wünschen sich sogar viel mehr solcher aufmerksamen Zeugen.
Und selbst wenn sich rausstellen sollte, dass diejenige Person rechtmäßig, bzw. ohne böse Absichten auf dem Firmengelände war, wird dem Anrufer nichts passieren.
KennerL liegt mit seinen Ansichten falsch, denn wäre es so, würde bald kein Zeuge mehr bei der Polizei anfrufen! Und tempelhofritter als "Möchtegernpolizist" gibt m. W. bisher eh nur falsche Antworten...
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Tut mir leid,aber dein Deutsch verstehe ich nicht so ganz.Zumindest das nicht was mit den Brief zu tun hat.
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Da musst du dir keine Sorgen machen, da du ja im Sinne zum Schutz der Firma angerufen hast.
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Ganz sicher nicht!
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Also wie gesagt: Wenn etwas war, dann haste nichts zu erwarten. Wenn nichts war, trägst du die Einsatzkosten + Verwarnung, etc, da du die Dienste der Polizei ohne Notfall genutzt hast.
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Ein Kaffee am Morgen vertreibt alle schwere Sorgen
Kommentar von Matthias1312Matthias1312 02.01.2011ich mag kein kaffee :D
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die werden ja nicht kommen nur weil einer um ein haus geht
normal nur ne kleine verwarnung
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Wie soll ich das verstehn? Du rufst die Polizei, nur weil jemand langgelaufe ist? Oder ist da doch etwas mehr passiert?
Kommentar von Matthias1312Matthias1312 02.01.2011nein der hat da ganzezeit durchs fenster gekuckt inne werkstatt hat anne türen gerüttelt
Und woran machst du es fest, ob du ihn absichtlich falsch bestellt hast? Nämlich daran was du vorfindest. Findest du absolut garnichts vor, ist es wohl auslegbar, wie man will. Und nunmal ist nichts vorgefallen anscheinend und somit kann man es wohl als "absichtlich falsch" hinstellen. Immerhin hat die Polizei/Krankenwagen/Feuerwehr nicht immer auch Einsatzfahrzeuge und Kräfte bereit, um überall zur Stelle zu sein. Und dann darf er die Kosten tragen, sollte es eine Falschmeldung sein, egal welcher Art. Und die Polizei legt das aus, wie sie es nunmal vorfindet.
kennerL es muss schon als offensichtlich falsch auffallen, der Anruf wird aufgezeichnet und es wird verglichen ob jemand öfters solche Spielchen macht. Es wird auch darauf geachtet was am Tatort geschieht. In der Zentrale sitzen erfahrene Leute und die riechen den Braten schnell, die stellen auch immer gezielte Fragen und achten auf die Stimmen. Meist ist auch noch ein Hund dabei, und der Hundeführer kann seinen Hund "lesen". Wenn die Polizisten einen Verdacht haben äussern sie den auch.