Kann man eigentlich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle bestraft werden, wenn man noch mit Sommerreifen unterwegs ist, auch wenn kein Unfall und nichts Schlimmes passiert ist?
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Weiss nicht aber das ist mehr als unverantwortlich und wenn das nicht strafbar ist, sollte es strafbar werden.

Nun es heißt nur "den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung"
ergo bei dem momentanen wetter wäre es strafbar

wenn Du niemanden gefährdest : 20 Euro, mit Gefährdung: 40 Euro. Ist so auch RICHTIG!

Und die ganzen anderen Menschen, die du dadurch auch in Gefahr bringst??? .
Denke bitte mal daran!
Strafbar ist das nicht, solange nichts passiert, ansonsten hat man zumindest eine Mitschuld zu tragen, auch wenn man den Unfall nicht verursacht hat. In Österreich ist das aber, soweit ich weiß, schon strafbar.

ja weils eine potentielle gefährdung für andere straßenteilnehmer ist...und wenn was passiert und menschen verletzt werden oder gar sterben, biste ziemlich fertig mit der welt...kosten trägt natürlich nicht die versicherung, was aber bei nem tödlichen unfall sowieso zweitrangig wär...
Mellimaus22 am 24. November 2008 17:32 manchmal ist es aber auch so das man einfach rutscht , da nützen dann auch keine Winterreifen !!!
Draschomat am 24. November 2008 17:35 ja, aber wer rutscht freiwillig von der straße und zahlt den schaden selber? das überlass ich lieber der versicherung ;-) und die spielt nur mit, wenn du mit der nötigen ausrüstung gefahren bist...profiradfahrer fahren auch nur mit helm, zu ihrer eigenen sicherheit^^

ich glaube noch besteht keine Pflicht für Winterreifen ! Würdest glaub ich nur Strafe krigen beim Unfall oder so

eine Strafe bzw. ein Bussgeld gibt es ersteinmal dafür wenn der Sommerreifen weniger als 1,6 mm Profil auf der Lauffläche hat. Das gilt strafrechtlich auch für Fahrten im Winter in Deutschland. Kommt es auf winterlichen Strassen mit diesen Reifen zu einem Unfall und es wird festgestellt, das dieser Unfall mit Winterreifen vermieden hätte werden können wird die Versicherung die den Schaden regulieren muss eine Mitschuld des Sommerreifenfahrers feststellen. Dh.: er zahlt die verursachten Kosten teilweise mit. In der Schweiz und Österreich gelten weitere Bestimmungen. Wenn der Sommerreifenfahrer auf schneeigen Strassen zB.: wegen rutschens an einem Berg den gesamten Verkehr aufhält und blockiert kann er auch mit einer Busse belegt werden.

Wenn Du im Winter einen Unfall mit Sommerreifen verursachst, das ist strafbar.
Bestraft wirst Du nicht,wenn nichts passiert ist.Sollten sie aber bei einer Kontrolle feststellen,daß noch keine Winterreifen drauf sind,bekommst Du eine Abmahnung.