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Strafe für fahen mit Sommerreifen im Winter?

gefragt von Musterknabe am 24.11.2008 um 17:28 Uhr

Kann man eigentlich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle bestraft werden, wenn man noch mit Sommerreifen unterwegs ist, auch wenn kein Unfall und nichts Schlimmes passiert ist?


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Lover1991
beantwortet von Lover1991 am 24. November 2008 17:29
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Weiss nicht aber das ist mehr als unverantwortlich und wenn das nicht strafbar ist, sollte es strafbar werden.


fragebogen
beantwortet von fragebogen am 24. November 2008 17:31
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Nun es heißt nur "den Wetterverhältnissen angepasste Bereifung"

ergo bei dem momentanen wetter wäre es strafbar


Maultier
beantwortet von Maultier am 24. November 2008 17:30
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wenn Du niemanden gefährdest : 20 Euro, mit Gefährdung: 40 Euro. Ist so auch RICHTIG!

Kommentar von 157f1546b9e37dcf77c9cae576b540fasmallprincAss am 24. November 2008 17:30

ist das neu?

Kommentar von A5bb04f074709a110775ec4cdfead851smallMaultier am 24. November 2008 17:50

Also meines Wissens nach galt das mindestens schon letzten Winter.


smintkiss
beantwortet von smintkiss am 24. November 2008 17:30
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Und die ganzen anderen Menschen, die du dadurch auch in Gefahr bringst??? .

Denke bitte mal daran!


anonym
beantwortet von floggy am 24. November 2008 17:30
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Seit letztem Jahr strafbar.


anonym
beantwortet von BayBeamter am 24. November 2008 17:30
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Strafbar ist das nicht, solange nichts passiert, ansonsten hat man zumindest eine Mitschuld zu tragen, auch wenn man den Unfall nicht verursacht hat. In Österreich ist das aber, soweit ich weiß, schon strafbar.


Draschomat
beantwortet von Draschomat am 24. November 2008 17:31
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ja weils eine potentielle gefährdung für andere straßenteilnehmer ist...und wenn was passiert und menschen verletzt werden oder gar sterben, biste ziemlich fertig mit der welt...kosten trägt natürlich nicht die versicherung, was aber bei nem tödlichen unfall sowieso zweitrangig wär...

Kommentar von Fad59a9a9bb98ea3cd4cc193a56b7855smallMellimaus22 am 24. November 2008 17:32

manchmal ist es aber auch so das man einfach rutscht , da nützen dann auch keine Winterreifen !!!

Kommentar von A01eb098ec1b3ae542973cd9059b847esmallDraschomat am 24. November 2008 17:35

ja, aber wer rutscht freiwillig von der straße und zahlt den schaden selber? das überlass ich lieber der versicherung ;-) und die spielt nur mit, wenn du mit der nötigen ausrüstung gefahren bist...profiradfahrer fahren auch nur mit helm, zu ihrer eigenen sicherheit^^


princAss
beantwortet von princAss am 24. November 2008 17:30
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kann man nicht.


Mellimaus22
beantwortet von Mellimaus22 am 24. November 2008 17:30
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ich glaube noch besteht keine Pflicht für Winterreifen ! Würdest glaub ich nur Strafe krigen beim Unfall oder so


Xeronimo
beantwortet von Xeronimo am 24. November 2008 17:39
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eine Strafe bzw. ein Bussgeld gibt es ersteinmal dafür wenn der Sommerreifen weniger als 1,6 mm Profil auf der Lauffläche hat. Das gilt strafrechtlich auch für Fahrten im Winter in Deutschland. Kommt es auf winterlichen Strassen mit diesen Reifen zu einem Unfall und es wird festgestellt, das dieser Unfall mit Winterreifen vermieden hätte werden können wird die Versicherung die den Schaden regulieren muss eine Mitschuld des Sommerreifenfahrers feststellen. Dh.: er zahlt die verursachten Kosten teilweise mit. In der Schweiz und Österreich gelten weitere Bestimmungen. Wenn der Sommerreifenfahrer auf schneeigen Strassen zB.: wegen rutschens an einem Berg den gesamten Verkehr aufhält und blockiert kann er auch mit einer Busse belegt werden.


MarcSu
beantwortet von MarcSu am 24. November 2008 18:14
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Wenn Du im Winter einen Unfall mit Sommerreifen verursachst, das ist strafbar.


angie760
beantwortet von angie760 am 24. November 2008 17:32
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Bestraft wirst Du nicht,wenn nichts passiert ist.Sollten sie aber bei einer Kontrolle feststellen,daß noch keine Winterreifen drauf sind,bekommst Du eine Abmahnung.


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