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Strafe ? Erlaubt ?

gefragt von herzteufelchenherzteufelchen am 08.08.2008 um 0:12 Uhr

Darf eine 15-Jährige mit einem 21-Jährigen schlafen . Wie sieht es aus, wenn sie 16 ist ? Gibt es da auch Gesetze oder ist es das Gleiche wie wenn eine 15 mit einem 17 Jahre alten Jungen Geschelchtsberkehr hätte ( und soweit ich das nicht strafbar ist ) ?


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gertrude2
beantwortet von gertrude2 am 8. August 2008 00:14
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Kommentar von 07b6983d22e967beab2f3a156800f5a1smallgertrude2 am 8. August 2008 00:18

http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=gesetz die erste antwort ist bei sex. mißbrauch

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 9. August 2008 00:20

toller link


Lena101
beantwortet von Lena101 am 8. August 2008 00:15
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Sex zwischen Jugendlichen unter 16 Jahren mit Erwachsenen über 21 Jahren ist strafbar. Sex unter Jugendlichen ist nicht strafbar.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 9. August 2008 00:18

nö, das ist nur strafbar, wenn weitere voraussetzungen hinzukommen. grundsätzlich ist das erlaubt.


anonym
beantwortet von Rolfe am 8. August 2008 00:18
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Wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kann man da nichts dagegen sagen. Letztlich ist immer entscheidend, ob der Ältere die sexuelle Unreife der Jüngeren ausnutzt. In der Regel sind aber die Mädchen weiterentwickelt als die Jungs - sie nähern sich also in ihrer sexuellen Reife an. Wenn der 21-Jährige nicht gerade Lehrer der 15 - jährigen ist, dürfte es da keine Probleme geben (aúch nicht für den Staatsanwalt). Bei 15 und 17-Jährigen gibt es da erst recht keine Probleme.


anonym
beantwortet von Maaax am 8. August 2008 00:14
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Ja, weil beide über 14. Bin mir da aber nicht ganz sicher.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 8. August 2008 00:14
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ja, sie dürfen, wenn beide einverstanden sind und nix unter zwang geschieht





annajk
beantwortet von annajk am 8. August 2008 00:15
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sobald das Mädel älter wie 14 is, dürfen sie. Googl mal das Jugendschutzgestz, da stehts drin

Kommentar von 86bb33755628454af74f88f047ec894asmallbitmap am 8. August 2008 00:27

''Googl mal das Jugendschutzgestz, da stehts drin''

Nö, da steht das nicht drin. Was strafbar ist, steht im Strafgesetzbuch.


Nachtflug
beantwortet von Nachtflug am 8. August 2008 00:16
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Kann ich nicht mitreden, bin aber verdammt gut gefahren mit erst Führerschein und Geschlechtsverkehr später...Aber dürfen darfst Du .-- nur nicht autofahren. Bitte mit Verhütung und sicherheitsgurt.


Jezebel
beantwortet von Jezebel am 8. August 2008 00:16
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Soweit ich weiß, darf ein Volljähriger (ab 18 J.) nicht mit einer Minderjährigen (bis zum letzten Tag bzw. Sekunde des 17. Lebensjahres) schlafen, da der/die 18jährige/r sich sonst strafbar macht (Verführung Minderjähriger).

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 9. August 2008 00:21

da weist du was falsches.


PlayboyDeluxe
beantwortet von PlayboyDeluxe am 8. August 2008 05:36
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nein darf sie nicht. erst wenn sie 18 ist darf sie mit einem 21 jährigen schlafen. und ja, da gibt es tatsächlich gesetze für. ......................... unter 14: gar keinen sex ; ab 14: sex aber nur mit partnern die unter 21 jahre sind ; ab 18: sex mit jedem beliebigen partner.

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 9. August 2008 00:22

doch darf sie.

Kommentar von E438b5fbd56c698e0e486ca90edc7db7smallPlayboyDeluxe am 9. August 2008 15:24

dann les mal den gesetzestext!

Kommentar von 2d3b924ff9ca8197f0bfb1b46379b09bsmallWhiteAngelmzg am 10. August 2008 20:41

den kenne ich. nur verstehtst du die und-verknüpfung nicht.

...UND dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt,....

im übrigen siehe den link von gertrude.

Kommentar von E438b5fbd56c698e0e486ca90edc7db7smallPlayboyDeluxe am 12. August 2008 16:17

jaja, gertrude... ich weiss das eh besser!





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