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Strafe ? Erlaubt ?

Frage von herzteufelchen herzteufelchen

Darf eine 15-Jährige mit einem 21-Jährigen schlafen . Wie sieht es aus, wenn sie 16 ist ? Gibt es da auch Gesetze oder ist es das Gleiche wie wenn eine 15 mit einem 17 Jahre alten Jungen Geschelchtsberkehr hätte ( und soweit ich das nicht strafbar ist ) ?

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Antworten (9)

  • 3
    Antwort von gertrude2 gertrude2

    http://dejure.org/gesetze/StGB/182.html

    Kommentar von gertrude2 gertrude2gertrude2

    http://www.planet-liebe.de/portal_index.php?page=gesetz die erste antwort ist bei sex. mißbrauch

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    toller link

  • 1
    Antwort von Rolfe Rolfe

    Wenn kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, kann man da nichts dagegen sagen. Letztlich ist immer entscheidend, ob der Ältere die sexuelle Unreife der Jüngeren ausnutzt. In der Regel sind aber die Mädchen weiterentwickelt als die Jungs - sie nähern sich also in ihrer sexuellen Reife an. Wenn der 21-Jährige nicht gerade Lehrer der 15 - jährigen ist, dürfte es da keine Probleme geben (aúch nicht für den Staatsanwalt). Bei 15 und 17-Jährigen gibt es da erst recht keine Probleme.

  • 1
    Antwort von Lena101 Lena101

    Sex zwischen Jugendlichen unter 16 Jahren mit Erwachsenen über 21 Jahren ist strafbar. Sex unter Jugendlichen ist nicht strafbar.

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    nö, das ist nur strafbar, wenn weitere voraussetzungen hinzukommen. grundsätzlich ist das erlaubt.

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    Antwort von PlayboyDeluxe PlayboyDeluxe

    nein darf sie nicht. erst wenn sie 18 ist darf sie mit einem 21 jährigen schlafen. und ja, da gibt es tatsächlich gesetze für. ......................... unter 14: gar keinen sex ; ab 14: sex aber nur mit partnern die unter 21 jahre sind ; ab 18: sex mit jedem beliebigen partner.

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    doch darf sie.

    Kommentar von PlayboyDeluxe PlayboyDeluxePlayboyDeluxe

    dann les mal den gesetzestext!

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    den kenne ich. nur verstehtst du die und-verknüpfung nicht.

    ...UND dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt,....

    im übrigen siehe den link von gertrude.

    Kommentar von PlayboyDeluxe PlayboyDeluxePlayboyDeluxe

    jaja, gertrude... ich weiss das eh besser!

  • 0
    Antwort von Jezebel Jezebel

    Soweit ich weiß, darf ein Volljähriger (ab 18 J.) nicht mit einer Minderjährigen (bis zum letzten Tag bzw. Sekunde des 17. Lebensjahres) schlafen, da der/die 18jährige/r sich sonst strafbar macht (Verführung Minderjähriger).

    Kommentar von WhiteAngelmzg WhiteAngelmzgWhiteAngelmzg

    da weist du was falsches.

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    Antwort von Nachtflug Nachtflug

    Kann ich nicht mitreden, bin aber verdammt gut gefahren mit erst Führerschein und Geschlechtsverkehr später...Aber dürfen darfst Du .-- nur nicht autofahren. Bitte mit Verhütung und sicherheitsgurt.

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    Antwort von annajk annajk

    sobald das Mädel älter wie 14 is, dürfen sie. Googl mal das Jugendschutzgestz, da stehts drin

    Kommentar von bitmap bitmapbitmap

    ''Googl mal das Jugendschutzgestz, da stehts drin''

    Nö, da steht das nicht drin. Was strafbar ist, steht im Strafgesetzbuch.

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    Antwort von xyungeloest xyungeloest

    ja, sie dürfen, wenn beide einverstanden sind und nix unter zwang geschieht

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    Antwort von Maaax Maaax

    Ja, weil beide über 14. Bin mir da aber nicht ganz sicher.

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