Strafe der Berufsgenossenschaft , Fraglich oder ok?

6 Antworten

mich würde auch die begründung interessieren. aber weißt du was gewesen wäre, wenn dir was passiert wäre? dann hätte hier eine frage gestanden wen man am besten dafür verklagen könnte. es ist grob fahrlässig ohne sicherheit auf ein dach zu gehen. kaffee kann man unten trinken, dein kumpel hätte runter kommen können.

Danke für die Antwort war der 12 te stock währe was passiert hätte ich wohl hier nix mehr geschrieben ^^

in dem schrieben muss doch stehen, warum du das bussgeld zahlen sollst.

und dein bekannter sollte doch auch post bekommen.

wenn du damit ncihts anfangen kannst, solltest du es dir mal von de rbeurfgenossenschaft erklären lassen

hab ich versucht die sind nur pazig! und wollen geld sehen !

Hoi.

Für deine Dummheit sollte man dir eigentlich nicht weiterhelfen...... gehe zum Anwalt und lass den einen §44 SGB X Antrag schreiben. Dadurch wird die Frist aufgehoben und man kann normal Widerspruch erheben.

Was für ein Selbständiger bist du den? Du weißt schon, dass gerade die Bau-BG oder andere technische BGen eine Unternehmerpflichtversicherung haben?

Naja, vielleicht hörst du das nächste Mal zu, wenn dir einer was sagt. Auch die Aufsichtsbeamten von der BG wollen nix böses, aber wenn so ein naßforscher Hohlraumdübel die von der Seite anpupt, gibts auch schon mal ein nettes Bußgeld.

Ciao Loki

bekam ich nen Busgeldbescheid über 948 Euro den ich erstmal beiseite gelegt habe

Das ist generell die empfehlenswerteste Variante bei einem Bußgeldbescheid. Bloß nicht innerhalb von 2 Wochen Einspruch erheben...!

Damit ist der Bußgeldbescheid rechtskräftig und den Weg zum Anwalt kannst Du Dir für's nächste Mal aufheben.

jo das macht sinn naja zahl ich halt den 1000er! hast vollkommen recht hätte wohl reagieren müssen hab das halt nicht ernst genommen

Der Bußgeldbescheid stützt sich vermutlich auf § 209 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 und Abs. 3 SGB VII. Die Geldbuße kann bis zu 10.000 € betragen.

@outfreyn

Naja nett wie ich bin hab ich ihm fix geholfen und das zeug hoch getragen ,was der Mitarbeiter der Bg so Dokumentierte !

Das könnte als eine Zuwiderhandlung gegen eine "vollziehbare Anordnung" nach § 19 Abs. 1 SGB VII gewertet werden, denn

und ich wurde vom Dach verwiesen !

Die Frage ist halt ist das überhaupt zulässig hab keine mitarbeiter und bin nicht dort versichert im falle eines sturzes währe der gb kein schaden entstanden !

@glaskras

Siehst Du, das hätte man wunderschön in einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid reinschreiben können. Aber der Drops ist gelutscht...

@outfreyn

Hart aber Hezlich danke dir ! So is das Leben mal bist du Baum mal bist du Hund!

Mit welcher Begründung erfolgte der Bußgeldbescheid ?

Das hab ich nimmer auf dem schirm ! hab das nich für wichtig gehalten hab ja nix mit denen am hut bin dort nicht versichert

@glaskras

Du musst doch nur in dem Bescheid nachlesen.

@wfes02

der is seit 4 wochen in der blauen ablage unten vorm haus (schäm mich jetzt schon ein bischen) !