Ein bekannter von mir hatte gestern einen unfall unter Alkoholeinfluss (ca 1,6), hatte einem anderen Verkehrsteilnehmer die Vorfahrt genommen, dieser hat eine Kopfplatzwunde. was ist an Punkten,geldstrafe und Führerscheinentzug zu rechnen??? danke
Hoffentlich so viel wie irgend möglich.
Find es unmöglich das dann auch noch eingeschränkt Schuldfähig durchkommt. Jemand der bersoffen Auto fährt sollte doppelt hart bestraft werden.

er soll mal mit allem rechnen, und zwar in genau der Reihenfolge. Ach ja, fahrlässige Körperverletzung kommt auch noch dazu!
Schmerzensgeld u.U lebenslange Rente falls ein dauerhafter Schaden am Kopf bleibt. Führerscheinentzug bis Leberwerte normal sind, dann neu machen.

Hätte er auch eine Frau mit Kinderwagen anfahren können ? Wie groß wäre die Strafe dafür ? Vor allem, wenn es dein Kind wäre ?

Ab 1,1 Promille: Geldstrafe oder Freiheitsentzug > 7 Punkte > 6 Monate bis 5 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis -
Weitere Rauschmittel > unabhängig von der konsumierten Menge !!!!! wie Cannabis - Heroin - Kokain - Morphin - Ekstasy - Amphetamine > 250,- € > Vier Punkte > ein Monat Fahrverbot - Ist bereits eine Entscheidung eingetragen > 500,- € > vier Punkte > drei Monate Fahrverbot - Sind bereits mehrere Entscheidungen eingetragen > 750,- € > vier Punkte > drei Monate Fahrverbot -
Es handelt sich hier um Mindeststrafsätze. Hinzukommende Gefährdung Dritter oder Sachbeschädigung führen zu einer Erhöhung der Regelsätze, soweit diese sich nicht schon im Grundtatbestand finden-
40,- € = mit Gefährdung > 50,- € | mit Sachbeschädigung > 60,- € 50,- € = mit Gefährdung > 60,- € | mit Sachbeschädigung > 75,- € 60,- € = mit Gefährdung > 75,- € | mit Sachbeschädigung > 90,- € 75,- € = mit Gefährdung >100,- € | mit Sachbeschädigung >125,- € 90,- € = mit Gefährdung >110,- € | mit Sachbeschädigung >135,- € 100,- € = mit Gefährdung >125,- € | mit Sachbeschädigung >150,- € 125,- € = mit Gefährdung >150,- € | mit Sachbeschädigung >175,- € 150,- € = mit Gefährdung >175,- € | mit Sachbeschädigung >225,- € 175,- € = mit Gefährdung >200,- € | mit Sachbeschädigung >225,- € 200,- € = mit Gefährdung >225,- € | mit Sachbeschädigung >225,- €
Enthält der Grundtatbestand bereits eine Gefährdung - führt Sachschaden zu folgender Erhöhung:
Maximus40 am 10. Juni 2009 12:49 Der Führerschein ist sicher weg und es wird nichbt leicht, ihn nach ein paar Jahren wiederzubekommen. Kommt u.a. drauf an, wie lange er ihn schon hatte.
hoffentlich
hoffentlcih richtig viel. mit 1,6 promille kann man auch nicht mehr sagen er hatte 'eins zuviel'. er ist rotzbesoffen heimgefahren und das ergebnis war zum glück "nur" eine platzwunde. denn den betrunkenen fahrern passiert (wie in deinem fall) meistens nichts, während die anderen leiden müssen.
na, die verletzung ist ja nicht so schlimm. aber meiner ansicht nach, sollte man ihm den führerschein für sehr lange zeit abnehmen. wieso fährt man noch, wenn man schon so viel getrunken hat???

scahde, dass es dafür keinen lebenslangen führerscheinentzug gibt. ich wünsche ihm viel pech, möge er eine hohe strafe bekommen.
DH

Nu musser sich ein Fahrrad kaufen. Oder gute Laufschuhe

Das wird sicher teuer . Der Lappen weg , Geldstrafe vielleicht noch Schmerzenzgeld . Hoffentlich hat er genug Knete
Was für "Lappen" meinten Sie? Waschlappen?Den wird keiner einziehen.Ob er genug "Knete" hat, interessiert auch keinen.Im Bastelladen kaufen und damit bezahlen? Hoffentlich haben Sie keinen Führerschein! Oder Sie haben "viel Glück" auch mal zu einer "Untersuchung" antreten zu müssen. Nach der Aussprache allein schon,weil nicht zivilisiert,wäre es möglich.Leider noch kein muss.An einer gewissen Aussprache kann man viel erkennen.
Vorfahrt nehmen unter Suff ist so brutal, da gehört die allerstrengste Strafe , ohne Pardon, ,

Volles Program. Führerschein weg, jede menge Punkte, Geldbuße nicht zu knapp, Schmerzensgeld.. Das wird hard... RICHTIG SO!!!

Das Fahren unter Alkoholeinfluss (in diesem Fall sogar mit daraus resultierendem Unfall) stellt eine Straftat dar (gem. §316 bzw. hier eher §315c Abs. 1 Nr. 2a StGB). Dieses Vergehen wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft. Die Geldstrafe wird in sog. Tagessätzen festgelegt und richtet sich dadurch nach dem Einkommen des Angeklagten.
Da es sich um eine Verkehrsstraftat handelt, wird außerdem die Fahrerlaubnis entzogen und eine Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verhängt. Die Fahrerlaubnisbehörde wird außerdem eine positive MPU (medizinisch psychologische Untersuchung) zur Auflage der Neuerteilung machen.

Führerschein erst mal weg und das ist auch richtig so.Er kan froh sein,das nicht mehr passiert ist....
das stimmt alles, richtig..... er ist fix und foxi deswegen..... weiss einer wie lange führerscheinentzug oder so sein wird?
Führerscheinentzug / MPU Gerichtsverfahren, Höhe der Strafe entscheidet der Richter, Rausschmiß aus der Autoversicherung, Eigentbeteilung liegt bei Alkoholvergehen sehr hoch (bei einem Bekannten ware es damals noc 10000 DM)
Eine sehr blöde und sehr teure Geschichte
stimmt, das kommt ja noch hinzu, dass die VErsicherung nicht bezahlen muss, wenn der Fahrer unter Alkoholeinfluß stand. weia, das wird aber richtig teuer. Na, das war dann hoffentlich für lange Zeit das letzte mal.

wenn er noch Probezeit ist, ist er seinen Führerschein los, so droht im mehrere Monate Fahrverbot, Punkte und wahrscheinlich ein Verfahren weil er unter alkohol gefahren ist.
Ich hoffe er hat daraus gelernt, wie kann man nur so bescheuert sein und Auto fahren wenn man gesoffen hat?! Hat er sein Hirn auch schon versoffen oder wie?
PepsiMaster am 10. Juni 2009 13:55 bei einer Verkehrsstraftat spielt eine eventuelle Probezeit keine wirkliche Rolle mehr. Die Fahrerlaubnis wird ab 1,1 Promille ohnehin entzogen und kann nach Ablauf der Sperrfrist neubeantragt werden (hier sicherlich unter Auflage einer MPU etc.)

ab 1,6 Promille:
7 Punkte, Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre für Neuerteilung der Fahrerlaubnis von 6 Monaten bis zu 5 Jahren, Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (siehe auch unten §§ 316, 315 c StGB) und zwingende Beibringung eines medizinisch-psycholgischen-Gutachtens bei Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Ablauf der Sperrfrist.
http://www.rechtsanwalt-strafrecht-detmold.de/service/strafrecht/50356497b30fd50...
Ich hatte meinen Lappen für 1,56 Promille 9 Monate weg, 5 Punkte in Flensburg und 700,00 Euro Strafe. Ist aber schon 5 Jahre her und in einen Unfall war ich auch nicht verwickelt.
Auf jeden Fall wird Dein Kumpel ordentlich zu Kasse gebeten und ich denke, dass er ab 1,6 Promille der Lappen mind. 12 Monate weg ist und er auch zum Idiotentest muss.
In Büchereien,Internet und vielen anderen Einrichtungen kann man sich informieren was zu erwarten ist.Vorher wissen ist besser.Das schreckt auch ab.Ganz weg,für viele Jahre erst einmal,wäre das beste.Trotzdem einhergehend mit einer gründlichen"geistigen Untersuchung" Idiotentest. Vor einer Aufnahme der Führerscheinprüfung/Zulassung zu einer solchen,sollte schärfer auf geistiger Fähigkeit,gleich welchem Alter auch immer,untersucht werden.Speziell eben auf Vergangenheit-Alkoholsucht/Veranlagung. Auskünfte bei Polizei/Sozialämter oder Nachbarschaft wären hilfreich.Im Vorfeld. Immerhin geht es hier um Menschen.Nicht um Bäume/Wände oder andere eh schon tote Gegenstände.