Strafe bei Minderjährigen bei mehrfachen Fahren ohne Fahrerlaubnis?

4 Antworten

die führerscheinsperre beginnt mit dem zeitpunkt des alters, in dem du den entsprechenden schein normalerweise machen darfst. kann aber auch sein, dass du eine gesamtsperre bekommst. die gilt dann ab sofort und bis zu einem festgelegten lebensalter.

den rest entscheidet der richter.

vielleicht werdet ihr ja geheilt, wenn sich der erste von euch aus versehen bei einem dieser delikte totgefahren hat. oder wenn der erste von euch einen menschen umgebracht hat...

ich bin eigentlich der meinung, die strafe kann gar nicht hart genug sein. ich finde euer verhalten einfach nur idiotisch...

ein unfall hat nicht gereicht... ich hoffe, dein vater kriegt ne vorstrafe dafür, dass euch das mofa zugänglich war - vielleicht kümmert er sich dann mehr drum, was du in deiner freizeit so veranstaltest.

gute besserung.

"die führerscheinsperre beginnt mit dem zeitpunkt des alters, in dem du den entsprechenden schein normalerweise machen darfst." Warum steht dann in § 69a Abs. 5 Satz 1 StGB der Satz: "Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils."? Von irgendeinem Mindestalter nach der FeV finde ich in der Vorschrift jedenfalls nichts...

Dein Vater wird für deine Dummheiten nicht bestraft, Sippenhaft wurde 1945 abgeschafft. Außer, er hat dir das bewußt überlassen, und man kan nihm da nachweisen

Für dich? Schwer zu sagen ,aber das werden Sozialstunden. viele Sozialstunden! SEHR VIELE!

Ab wann eine Führerscheinsperre zählt? Na, ab dem Alter, wo du einen machen kannst!

Lies für deinen letzten Satz bitte § 69a Abs. 5 Satz 1 StGB: "Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils."

@adk710

och papa kann schon belangt werden. es dürfte ihm ja mittlerweile bekannt sein, was für ein früchtchen da vor 15 jahren bei ihm eingezogen ist...

wenn auto klauen schon war, dann müssen schlüssel für kfz eingeschlossen werden...

Hallo, na du bist ja dabei dein Leben an die Wand zu fahren noch bevor du Erwachsen bist. Deinen Vater ziehst du auch noch mit rein. Was willst du denn mal werden ...Schwerverbrecher, Bankräuber? Nun vielleicht kommst du ja jetzt in ein Kinderheim. Also das Strafmass bestimmt immer der Richter und das liegt in seinem Ermessen. Auf jeden Fall hast du großen Mist gebaut und niemand ist Stolz auf dich!

Hallo.      

Da könnt ihr ja froh sein, das es nur ein Baum war und kein Mensch...

Ihr scheint ja daraus nicht zu lernen, ich könnte mir vorstellen das die Staatsanwaltschaft und/oder Jugendrichter das genauso sehen, was sicher kein Vorteil sein dürfte bei der Bemessung der Strafe. 

Ich weiß nicht genau, kann mir aber gut vorstellen, das die Führerscheinsperre ab 17 Jahre gilt aufgrund der Möglichkeit des begleitenden Fahren, gerne lasse ich mich da korrigieren. Die Schadensregulierung des Fahrzeuges und des Baumes könnte auf dich zukommen glaube ich. Ihr werdet aber darüber in Kenntnis gesetzt werden.     

Liebe Grüße, FlyingDog 

§ 69a Abs. 5 Satz 1 StGB: "Die Sperre beginnt mit der Rechtskraft des Urteils." Und sie gilt für alle Fahrerlaubnisklassen, nicht nur für Klasse B.