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Strafe bei hoeherem Hinzuverdienst?

gefragt von koelnerkoelner am 02.03.2008 um 12:02 Uhr

Habe 6 Monate statt 350€, 379u.391€ verdient,als Fruehrentner.weiß Jemand aus Erfahrung welsche Konsequenzen das nach sich zieht.


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Reply


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 2. März 2008 12:22
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Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 2. März 2008 12:12
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Da du bis 400€ dazu verdienen darfst, dürfte es keine Konsequenzen für dich haben.

Kommentar von 155c24345415911ff0aaa78657036093smalldragon100 am 2. März 2008 12:13

DH

Kommentar von Simple_avatar2smallkoelner am 2. März 2008 12:18

aber erst seit 2008

Kommentar von Zoddl am 2. März 2008 12:21

Wie??? aber erst seit 2008? Kannst du das genauer erklären? Vorab danke

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 2. März 2008 12:22

Die haben die Hinzuverdienstgrenzen für Rentner ab diesem Jahr ein wenig erhöht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. März 2008 12:31

die ganze Zeit waren es 350 €

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 2. März 2008 12:42

das stimmt nicht! im Jahr 2007 lag die Grenze bei 350 €. Die Grenze für Frührente ist nicht zu verwechseln mit der Grenze für einen Minijob. Wird die Grenze überschritten, kann die Rente in Stufen um 1/3, 2/3 oder ab 1836,27 € Hinzuverdienst bekommt man gar keine Rente mehr. Ich glaub 2 mal pro Jahr darf die Grenze geringfügig überschritten werden

Kommentar von D098225cf3ff6da2a0857076d3005c1dsmallKatzentatze am 2. März 2008 12:52

Und damit es da keine Verwechselungen mehr gibt, habe sie die Grenze angehoben. Sie darf geringfügig überschritten werden. Und wenn der Hinzuverdienst auch noch in dieses Jahr ging, hat er bei so geringen Überschreitungen mit keinen Konsequenzen zu rechenen.

Kommentar von Simple_avatar2smallkoelner am 2. März 2008 17:48

Danke für die Antworten,aber ich hoffte von einem Betroffenen einen Kommentar zu Hören.


nicht die  schon wieder ;-)
beantwortet von nicht die schon wieder ;-) am 3. März 2008 22:40
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Die aktuelle Hinzuverdienstgrenze liegt noch bei 355 Euro/ Monat.

Sie darf zweimal im Jahr bis zum Doppelten durch Sonderzahlungen (Weihnachts- und Urlaubsgeld) überschritten werden.

Für die restlichen Monate wird 1/3 der Rente gekürzt.

Da die Hinzuverdienstgrenze wahrscheinlich rückwirkend ab 01.01.2008 auf 400 Euro erhöht wird- wenn das Gesetz so beschlossen wird-, gibt es nur für Überschreitungen in 2007 Konsequenzen.

http://kuerzer.de/5lRPzsoKw




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