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Strafe bei Betrug

Frage von casedogg casedogg

Hallo

Wie hoch ist eigentlich die max. strafe bei "Bertug am Volk in Millionenhöhe"?

Also man zockt das Volks ab un d kassiert mehrere Millionen ab?

War im fernsehen, habe nicht zu ende geschaut.

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Antworten (9)

  • 2
    Antwort von Realito Realito

    Das ist in Germany Straffrei. :o)

    Kommentar von casedogg casedogg

    soll das heisen wenn ich eine webseite aufmache, pro dienst 100€ verlange, und nichts biete, so 10 millionen abkassiere,..... DAS SOLL STRAFFREI SEIN !!! !!!

    Kommentar von Saarland60 Saarland60Saarland60

    "Bertug am Volk in Millionenhöhe"

    Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Kommentar von chris678 chris678chris678

    Was soll daran strafbar sein? Grundsätzlich ist jeder frei darin zu entscheiden ob er 100€ für nichts ausgibt oder nicht. Strafbar wäre allerdings unter Umständen wenn du vortäuscht dass die Registrierung ihre 100€ wert ist und sich das als nachweislich falsch herausstellt oder der Kunde denkt die ANmeldung ist kostenlos und wird dadurch abgezockt.

    Aber grundsätzlich kann ich dir auch absoluten Müll für teures Geld verkaufen sofern ich keinen Irrtum bei dir hervorrufe, das ist freie Marktwirtschaft. :)

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    Antwort von LaurenzDO LaurenzDO

    gib mal §263STGB bei googke ein !

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    Antwort von Joe17 Joe17

    Da hat Realito an sich recht, insoweit es nicht rechtlich wirklich den Tatbestand des "Betrugs" erfüllt.

  • 1
    Antwort von Raubuch01 Raubuch01

    Nach wie vor sind die Strafen bei Betrug sehr human.

    Je höher der Schaden, desto lächerlicher die Strafe.

    L G

  • 1
    Antwort von Raimund1 Raimund1

    ab 1 Mio droht Haft. Deswegen hat man sich beim Zumwinckel auf eine knappe Mio geeinigt.

    Wenn du aber was klaust, kann das glatt ungerecht werden...

    Kommentar von gargamel111 gargamel111gargamel111

    Das hast Du falsch verstanden. Wenn überhaupt

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    Antwort von Michel1974 Michel1974

    Das wird in den allermeisten Fällen nicht bestraft.

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    Antwort von Saarland60 Saarland60

    Straffähig ist in Deutschland nur, was als Straftat im Strafgesetzbuch erfasst ist. Und "Betrug am Volk" kommt im deutschen Strafrecht nicht vor.

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    Antwort von istie istie

    da ist die Strafe eher gering, aber wenn Du um ein paar Euro betrügst (siehe vor kurzer Zeit die Kassiererin mit einem Bon von 1,35 sie wurde entlassen) ist die Strafe wesentlich höher. Also entweder einen richtigen Betrug, passiert nicht viel, bei Kleinigkeiten siehts ganz anders aus.

    Kommentar von chris678 chris678chris678

    Auch wenn jetzt wieder der große Aufschrei kommt, arbeitsrechtlich und arbeitspolitisch ist die Kündigung in diesen Fällen absolut korrekt und nachvollziehbar.

    Und so ganz richtig ist das natürlich auch nicht mit den lächerlichen Strafen beim Betrug. Nur sind die meisten Leute Ersttäter und nicht vorbestraft, bedenkt dass ab einer gewissen Tagessatzhöhe ein Eintrag ins Register erfolgt und derjenige vorbestraft ist. Und für gutverdiener schmerzen 100 Tagessaätze schon ziemlich (zusätzlich zu den zivilrechtlichen Ansprüchen!)

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    Antwort von Volker13 Volker13

    Das höchstmaß ist 5 Jahre Freiheitsstrafe

    Kommentar von LaurenzDO LaurenzDOLaurenzDO

    10 jahre !

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