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Strafe bei Betrug

gefragt von casedogg am 17.03.2009 um 16:17 Uhr

Hallo

Wie hoch ist eigentlich die max. strafe bei "Bertug am Volk in Millionenhöhe"?

Also man zockt das Volks ab un d kassiert mehrere Millionen ab?

War im fernsehen, habe nicht zu ende geschaut.


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Realito
beantwortet von Realito am 17. März 2009 16:18
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Das ist in Germany Straffrei. :o)

Kommentar von casedogg am 17. März 2009 16:20

soll das heisen wenn ich eine webseite aufmache, pro dienst 100€ verlange, und nichts biete, so 10 millionen abkassiere,..... DAS SOLL STRAFFREI SEIN !!! !!!

Kommentar von Saarland60 am 17. März 2009 16:28

"Bertug am Volk in Millionenhöhe"

Was hat das eine mit dem anderen zu tun?

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 17. März 2009 16:34

Was soll daran strafbar sein? Grundsätzlich ist jeder frei darin zu entscheiden ob er 100€ für nichts ausgibt oder nicht. Strafbar wäre allerdings unter Umständen wenn du vortäuscht dass die Registrierung ihre 100€ wert ist und sich das als nachweislich falsch herausstellt oder der Kunde denkt die ANmeldung ist kostenlos und wird dadurch abgezockt.

Aber grundsätzlich kann ich dir auch absoluten Müll für teures Geld verkaufen sofern ich keinen Irrtum bei dir hervorrufe, das ist freie Marktwirtschaft. :)


anonym
beantwortet von Michel1974 am 17. März 2009 16:19
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Das wird in den allermeisten Fällen nicht bestraft.


Raimund1
beantwortet von Raimund1 am 17. März 2009 16:19
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ab 1 Mio droht Haft. Deswegen hat man sich beim Zumwinckel auf eine knappe Mio geeinigt.

Wenn du aber was klaust, kann das glatt ungerecht werden...

Kommentar von 1c591d82d8347a171ef1c69a36c44376smallgargamel111 am 17. März 2009 19:35

Das hast Du falsch verstanden. Wenn überhaupt


Raubuch01
beantwortet von Raubuch01 am 17. März 2009 16:20
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Nach wie vor sind die Strafen bei Betrug sehr human.

Je höher der Schaden, desto lächerlicher die Strafe.

L G


anonym
beantwortet von Joe17 am 17. März 2009 16:20
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Da hat Realito an sich recht, insoweit es nicht rechtlich wirklich den Tatbestand des "Betrugs" erfüllt.


LaurenzDO
beantwortet von LaurenzDO am 17. März 2009 16:28
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gib mal §263STGB bei googke ein !


Volker13
beantwortet von Volker13 am 17. März 2009 16:19
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Das höchstmaß ist 5 Jahre Freiheitsstrafe

Kommentar von Dc847bd73cef48b18202dfe0063535fasmallLaurenzDO am 17. März 2009 16:28

10 jahre !


istie
beantwortet von istie am 17. März 2009 16:21
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da ist die Strafe eher gering, aber wenn Du um ein paar Euro betrügst (siehe vor kurzer Zeit die Kassiererin mit einem Bon von 1,35 sie wurde entlassen) ist die Strafe wesentlich höher. Also entweder einen richtigen Betrug, passiert nicht viel, bei Kleinigkeiten siehts ganz anders aus.

Kommentar von 3039ce66b7092bec8a1b6f471d0e544asmallchris678 am 17. März 2009 16:38

Auch wenn jetzt wieder der große Aufschrei kommt, arbeitsrechtlich und arbeitspolitisch ist die Kündigung in diesen Fällen absolut korrekt und nachvollziehbar.

Und so ganz richtig ist das natürlich auch nicht mit den lächerlichen Strafen beim Betrug. Nur sind die meisten Leute Ersttäter und nicht vorbestraft, bedenkt dass ab einer gewissen Tagessatzhöhe ein Eintrag ins Register erfolgt und derjenige vorbestraft ist. Und für gutverdiener schmerzen 100 Tagessaätze schon ziemlich (zusätzlich zu den zivilrechtlichen Ansprüchen!)


anonym
beantwortet von Saarland60 am 17. März 2009 16:27
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Straffähig ist in Deutschland nur, was als Straftat im Strafgesetzbuch erfasst ist. Und "Betrug am Volk" kommt im deutschen Strafrecht nicht vor.


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