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Strafe bei Absage einer zugesagten Wohnungsmietung?

gefragt von Orgho am 30.08.2009 um 14:46 Uhr

Hallo Leute

Zur Frage: Also ich suchte mir eine Wohnung. Fand eine, sagte das ich intressiert bin. Ich füllte einen Zettel mit Namen, aktueller Adresse und meinem Verdienst aus. Auf dem Zettel war nichts Kleingedrucktes. Halt nur Angaben von mir, die der Vermieter für den Mietvertrag benötigte. Nun ist es aber so das ich auf die Wohnung noch 2 Monate warten müsste. Es wurde noch kein Mietvertrag unterschrieben. Also sah ich mich nach anderen um und fand eine die mir besser gefällt und auch noch zeitlich besser passt. Ich rief den anderen Vermieter an und sagte das ich nicht mehr interessiert sei. Der meinte, das dann eine Strafe von einer Monatsmiete fällig ist. Kann das sein? Ich kanns mir nicht vorstellen, schließlich kahm keinerlei Mietvertrag zustande. Das einzig Schriftliche sind meine Grunddaten, diese enthalten keinerlei Zusage. Weiss da einer genaueres?

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anonym
beantwortet von brummhummel am 30. August 2009 14:52
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Hilfreichste Antwort

Unzulässige Abzocke würde ich mal sagen . Da noch kein Vertrag bestand und er auch jederzeit einen anderen Mieter hätte nehmen können . Schliesslich hat er das recht bei jedem Interesenten erst mal Mietrelevante Daten abzufragen - um sich dann zu entscheiden .


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Faster
beantwortet von Faster am 30. August 2009 14:54
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Wenn du keinen Vertrag abgeschlossen hast, kann er auch kein Geld von dir verlangen. Du solltest deine Absage aber sicherheitshalber auch nochmal schriftlich an den Vermieter schicken, damit du was in der Hand hast, falls er versuchen sollte, sich doch an dir zu bereichern.

Ich hoffe jetzt mal, dass du auf dem Zettel, den du ausgefüllt hast, tatsächlich nichts unterschrieben hast und auch keine Kontodaten rausgegeben hast. Anderenfalls kann das noch eine Menge Diskussionen und Ärger nach sich ziehen, Anwaltskosten inklusive, wenn der Vermieter darauf beharrt, du hättest ihm gegenüber schon eine verbindliche Zusage gemacht, dass du die Wohnung haben willst.


anonym
beantwortet von Kellerassel am 30. August 2009 14:50
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Seitens des Vermieter`s ist das eine Finte. Du musst nichts bezahlen. Schreib ihn, daß er sofort Deine, ihn überlassen Daten vernichten soll. Wichtig ist noch, eine Bestägung seinerseits, daß er die Daten vernichtet hat.


albatros
beantwortet von albatros am 30. August 2009 19:27
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Du hast einen Vordruck „Wohnungsbewerbung“ ausgefüllt und abgegeben. Du ziehst deine Bewerbung zurück. Das wars. Alles andre wäre Abzocke, sogar strafrechtlich als Nötigung relevant. Am besten du lässt die Sache auf sich beruhn, antwortest weder schriftlich noch telefonisch. Für Porto oder Telefonkosten, kauf lieber deinen Kindern ein Eis.


anonym
beantwortet von Orgho am 30. August 2009 15:07
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Ok danke Leute. Dach ich mir doch das es Blödsinn ist.


cuseeyou
beantwortet von cuseeyou am 30. August 2009 14:51
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Ich habe sowas auch schonmal ausgefüllt, und der Vermieter sagte, das würde er von allen Bewerbern verlangen, um sich ein besseres Bild machen zu können. Als wir die Wohnung dann nicht haben wollten, haben wir einfach abgesagt und fertig. Wenn nichts Kleingedrucktes dort stand, ist es relativ unwahrscheinlich, dass du Strafe zahlen musst. Das wäre ja wahnsinn!


anonym
beantwortet von Weigan am 30. August 2009 14:51
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Nein, das kann nicht sein. Es wurde kein Vertrag unterschrieben, also hat er nichts in der Hand. Allerhöchstens könntest du aus vorvertraglicher Pflichtverletzung in Anspruch genommen werden. Das ist aber eher unwahrscheinlich. Zum Anwalt würde ich trotzdem gehen, oder noch besser: der Mieterschutzbund.


Maximus40
beantwortet von Maximus40 am 30. August 2009 14:49
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Ich kann dir nur mit "meinem gesunden Menschenverstand" antworten.
Antworte nicht mehr. Da kein Vertrag zustande gekommen ist, musst du auch nichts zahlen.
Du hast ja nur Interesse bekundet. Ein Schaden dürfte nicht entstanden sein, da die Wohnung ja erst in 2 Monaten zur Verfügung steht.


mops09
beantwortet von mops09 am 30. August 2009 14:48
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kann nicht sein, dass das geht. Umgekehrt könnte man den Vermieter dann auch nicht haftbar machen, wenn er einem die Visitenkarte gibt. Ruf mal unverbindlich beim Mieterschutzbund an.


aschaub
beantwortet von aschaub am 3. September 2009 12:39
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Wenn Du keinen Mietvertrag unterschrieben hast kann er auch keine Zahlung verlangen, denn es fehlt ja die Grundlage.


anonym
beantwortet von Lady5 am 31. August 2009 12:14
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Abzocke hochgradig. also der kann dir garnichts an tun. Und zu dem würde ich ihn schon mal garnicht mein Gehalt angeben , nur wenn er definitiv die Wohnung bis zum nächsten 01.des monat frei hat. Sonst wende dich bei Mieterbund obwohl die können dir auch nur das sagen was andere schon gesagt haben. Also ändere deine Telefonnummer und zieh in die Wohnung die dir gefällt. Las dich nicht einschüchtern..


anonym
beantwortet von Obelhicks am 30. August 2009 20:04
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das mit dem "zettel" ist so eine sache. nichts was ich unterschreibe bezeichne ich bloß als zettel.

hier solltest du in jedem fall eine kopie des "zettels" fordern ehe du dich auf eine stellungnahme einlässt. offenbar hast du eine selbstauskunft ausgefüllt. die hilft dem vermieter, sich für oder gegen dich als mieter zu entscheiden. sie ist aber keinesfalls als mietvertrag anzusehen.

andererseits musst du wissen, daß ein mietvertrag auch mündlich geschlossen werden kann. wenn also beide seiten - möglichst noch unter zeugen - ihren willen bekundet haben die wohnung zu mieten bzw. zu vermieten, ist das ein rechtsgültiger mietvertrag.

besser kann die ein mieterverein helfen, wo der rechtsberater in einem gespräch den genauen hergang klären kann. der jahresbeitrag ist niedrig und gibt dir eine große sicherheit.


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