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Strafbar? Folgen?

gefragt von Sommer1978 am 24.11.2008 um 6:32 Uhr

Mache ich mich strafbar, wenn ich die Angabe des Weihnachtsgeldes auf der eidesstattlichen Versicherung aus lasse...? Könnte ja auch sein, dass ich gar keins bekomme oder nicht davon weiss, denn ich bin erst ein Jahr dort....

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gerwitt
beantwortet von gerwitt am 24. November 2008 06:51
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Du kannst nur eidesstattlich etwas versichern, was dir bekannt ist. Wenn dir also nicht bekannt ist, ob du Weihnachtsgeld bekommst, wie willst du das dann eidesstattlich versichern. Ich würde mich beraten lassen, was du zu tun hast, falls du doch Weihnachtsgeld bekommst. Ob es vielleicht nötig und hilfreich ist, um eine Strafe abzuwehen, diesen Betrag nach zu benennen.

Kommentar von Simple_avatar1smallJoker49 am 24. November 2008 06:54

Ganz genau meine Meinung !

Kommentar von 69d22410151448bb4977155a740ea7a9smallgerwitt am 27. November 2008 11:53

Zur Ergänzung: wenn man z.B. von staatlichen Stellen Gelder erhält, die z.B. Hartz IV oder anderes und dafür das eigenen Einkommen herangezogen wird, dann ist es notwendig, dass man Änderungen der Einkommensverhältnisse unverzüglich der bewilligenden Stelle anzeigt. Darauf wurde vor wenigen Tagen im TV hingewiesen. Ansonsten wird Betrugsabsicht unterstellt, was nicht nur zur Kürzung von Leistungen führen kann, sondern auch noch zu einer strafrechtlichen Verfolgung.

Wie es sich diesbezüglich in deinem Fall bei einer eidesstattlichen Versicherung verhält, kann ich nicht sagen. Ich vermute aber, dass es ähnlich gehandhabt wird.


zj1000
beantwortet von zj1000 am 24. November 2008 06:42
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Ekelhaft: Am frühen Morgen schon Betrugsabsichten


maiki01
beantwortet von maiki01 am 24. November 2008 07:01
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Bei der EV mußt Du doch angeben, was Du hast und nicht evtl. bekommst. Solltest Du nach Weihnachtsgeld gefagt werden, kannst Du ja sagen, dass Du es nicht weißt. Es müßte aber in Deinem Arbeitsvertrag stehen.


Joker49
beantwortet von Joker49 am 24. November 2008 06:54
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Momment mal, wenn ich garnicht weis, ob ich überhaupt Weihnachtsgeld bekomme, oder ich nichts mit dem Arbeitgeber ausgehandelt habe, ob schriftlich oder mündlich, brauche ich es nicht angeben. Was sollte man denn angeben ? Das ich evtl. Weihnachtsgeld bekomme, aber wieviel ? und wann ?.


anonym
beantwortet von kbra01 am 24. November 2008 07:08
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Es kommt auf die Angabe der "pfändbaren" Habe an. "Schuldner ist amtsbekannt ohne pfändbare Habe." Der Spruch ist wie eine Erlösung von den unendlichen Höllenqualen.

Das ist dann die Mitteilung an die Gläubiger. Und es geht erst mal wieder für ein Weilchen.

Was ist denn noch pfändbar bei Dir?

OK. Das Geld auf dem Konto. Vielleicht.

Was Du jetzt nicht hast, hast Du nicht.

OK.

Dafür ist die Kreditwürdigkeit a fonds perdu.

OK.

Kommentar von Sommer1978 am 24. November 2008 07:23

Das Kto ist derzeit im Haben, bis ich heute meine Miete und die Stromnachzahlung überweise, dann ist da wieder "0" verfügbar und ich denke bis heute Nachmittag wird die EV nicht an die Bank weitergeleitet sein...wie schnell soll das denn gehen...?!

Kommentar von Sommer1978 am 24. November 2008 07:25

Das Kto ist derzeit im Haben, bis ich heute meine Miete und die Stromnachzahlung überweise, dann ist da wieder "0" verfügbar und ich denke bis heute Nachmittag wird die EV nicht an die Bank weitergeleitet sein...wie schnell soll das denn gehen...?!

Es ist nichts pfändbar, keine Versicherungen, kein Erspartes, kein Haushalt und einen Fernseher müssen sie mir lassen. Es it kein Modell von 1990 aber auch kein neues Modell, ein LCD von LG 17 Zoll von vor 3 Jahren. Weiss nicht ob sowas noch Wert hat und ich weiss dass es nur gepfändet werden kann, wenn man mir im direkten Vergleich ein anderes Gerät anbieten kann!


Witchblade83
beantwortet von Witchblade83 am 24. November 2008 07:05
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Bei der EV solltest du nur wahrheitsgemäße Dinge angeben.
Solltest du nicht wissen, ob du Weihnachtsgeld bekommst, lass es weg.
Wenn du aber schon genau weißt, dass du welches kriegst, dann musst du es auch angeben!

Kommentar von Sommer1978 am 24. November 2008 07:22

In meinem Vertrag steht ein zusätzliches Gehalt und das habe ich letztes Jahr als Urlaubsgeld bekommen. Also geht ja nur das.


WolfRichter
beantwortet von WolfRichter am 24. November 2008 06:40
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Ja.

Es könnte ja sein, daß es rauskommt.


jbinfo
beantwortet von jbinfo am 24. November 2008 09:42
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Bei der EV musst Du nur das angeben was Du zum Zeitpunkt der Abgabe hast. Was Du 1 Minute später bekommst interessiert keinen. Dafür müsste der Gläubiger einen neuen Antrag auf Abgabe der EV stellen.


anonym
beantwortet von ravenmuc am 24. November 2008 07:55
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Wenn Du einen Vertrag über ein 13. Monatsgehalt hast, und dieses Jahr noch kein Urlaubsgeld kam, wirst Du wohl Weihnachtsgeld bekommen. Zur Not frag den Gerichtsvollzieher, der wird Dich in aller Regel beraten, bzw. das Formular eh nochmal wenn Du es abgibst prüfen.

Übrigens, bei falschen Angaben auf der EV drohen bis zu 3 Jahre Haft!!! Steht aber auch drauf auf dem Formular!!!


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