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Strafanzeige wegen Beleidigung

gefragt von CatfanCatfan am 06.08.2008 um 19:54 Uhr

Hallo Kann jemand,der eine Anzeige wegen Beleidigung gemacht hat....sich aber mittlerweile mit demjenigen wieder versteht und trifft,diese zurückziehen?oder wird sie auf jeden Fall weiter verfolgt?

es geht um einen zur Tatzeit 16 jährigen(ist mehr als ein Jahr her),der von seiner Freundin(bzw EX Freundin) belogen und betrogen wurde,diese ihn regelrecht verfolgt hat und er eine HP erstellt hat wo er z.b ein Bild von einem Schwein mit Ihren Namen gesetzt hat usw PC wurde eingezogen von der Polizei und jetzt mehr als ein Jahr später wird das Hauptverfahren eröffnet.

Wird der PC auch nach der Verhandlung einbehalten?oder kommt es auf das Strafmaß an?

Danke im Voraus


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Reply


DerTroll
beantwortet von DerTroll am 6. August 2008 19:56
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Ja das geht. Du kannst im Prinzip jede Anzeige zurückziehen. Es gibt bestimmte Dinge, da muß dann zwar trotzdem weiter ermittelt werden (z.B. wenn du mal jemanden wegen Vergewaltigung angezeigt hast). Aber Beleidigung ist ein klassisches Antragsdelikt. Wenn du du als Geschädigter kein Interesse an der Strafverfolgung hast, wird die Staatsanwaltschaft auch nichts eiter unternehmen.

Kommentar von Rolfe am 7. August 2008 03:16

DH!


Franz Kofler
beantwortet von Franz Kofler am 6. August 2008 19:57
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Den Rechtsanwalt fragen, denn wenn kein öffentliches Interesse an der sache besteht dann dürfte das möglich sein. Das entscheidet die Staatsanwaltschaft. Kosten wird es auf jeden Fall etwas.


xyungeloest
beantwortet von xyungeloest am 6. August 2008 19:59
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nach einem jahr dürfte es zu spät sein dafür.




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