Hallo,
in meiner frage davor konnte man schon lesen was passiert ist. kurz: ich arbeite als aushilfe in einem unternehmen an der kasse. nun fehlen über 400 euro, und ich habe abends die abrechnung gemacht. das geld kommt immer in eine spezielle tasche, die man nicht mehr aufmachen kann ohne sie zu beschädigen. nun bekamen wir ein schreiben in die filiale, dass ich, der fahrer, der das geld mitnimmt, die frau, die nach mir gearbeitet hat und die frau die am morgen des geldabholtages gearbeitet hat, beschuldigt werden. wenn das geld bis zum 10. november nicht auftaucht, wird gegen uns alle srafanzeige erstattet und wir müssen es wahrscheinlich zurückzahlen. ich bin zutiefst geschockt und habe gerade mein abitur hinter mir und nun wird gegen mich eine anzeige erstattet, für etwas, was ich gar nich getan habe! ich muss mich doch irgendwie dagegen wehren können oder nicht? wir sind rechtsschutzversichert, soll ich einen anwalt einschalten, wenn die strafanzeige eingeleitet wird?
LG
Ja schalte einen Anwalt ein! Der kann dann die Ermittlungsakte anfordern. Kannst den Anwalt ja schon mal kontaktieren. Bleib aber erst mal ganz ruhig und wenn wirklich Strafanzeige gegen Dich ergeht fordert Dein Anwalt die Ermittlungsakte an. Zurückzahlen musst Du nichts denn man kann Dir ja nichts nachweisen. Man will Euch vermutlich nur unter Druck setzen.
Am besten schon jetzt den Anwalt einschalten!!

Ich würde nicht darauf warten, angezeigt zu werden sondern selber die Staatsanwaltschaft aufsuchen um eine Aussage zu machen. Schließlich handelt es sich um eine Straftat, die dir bekannt ist - diese solltest du selber anzeigen.
Die Rechtsschutzversicherung hilft leider nicht allzuviel, Strafsachen sind meist ausgeschlossen.
Anwalt einschalten, egal, ob Du schuldig bist oder nicht..
achja, die tasche wurde aufgeschnitten und mit tesafilm wieder zugeklebt. so fanden sie die tasche im kassenbüro auf.

wer sich nicht wehrt....lebt verkehrt..... Anwalt und zwar sofort!!!!!!!!!!!

Du bist im Rechtsschutz und ich empfehle dir auf jeden Fall einen Anwalt einzuschalten.
Ich würde sofort zum Anwalt gehen, denn allein wirst Du nicht viel erreichen. Nimm das Schreiben des Arbeitgebers mit und wehre Dich wenn Du wirklich nichts gemacht hast.

erst einmal Personalstelle einschalten und die Meinung hören. Oder habt Ihr einen Betriebsrat? Und auf alle Fälle schon vor der Strafanzeige einen Anwalt anhören!
Das wirst Du müssen, denn soetwas kannst Du Dir nicht gefallen lassen.

Sich selber anzeigen???????? wofür denn???
heinmueck am 7. November 2009 15:55 Nicht sich selber anzeigen sondern eine Straftat anzeigen. Wenn man zur Polizei oder Staatsanwaltschaft geht um eine Straftat zu melden, muss man keineswegs den Täter gleich mitliefern.
Wer also z. B. eine Leiche im Wald findet muss die Straftat anzeigen, auch wenn er nicht weiß wer der Mörder ist.
Wer von einer Straftat erfährt sollte diese anzeigen, damit die Staatsanwaltschaft mit der Polizei den richtigen Täter ermitteln kann.

Nicht du musst deine Unschuld beweisen, die Staatsanwaltschaft muss deine Schuld beweisen, daher musst du dir keine all zu große Sorgen machen.

Bislang ist ja noch gar nichts passiert. Wart doch ersteinmal ab. Nicht gleich zum Anwalt rennen. Das kostet nur unnötig Geld. Wenn es dann zu einer Anzeige kommt, muss die StA erstmal ihre Arbeit machen......
Du musst nicht Deine Unschuld beweisen, die Staatsanwaltschaft muß den Täter suchen und finden. Natürich musst Du bei etwaigen Vernehmungen kooperieren und ganz einfach die Wahrheit sagen. Was sagt denn die Frau die nach Dir gearbeitet hat? war da die Tasche noch in Ordnung, wenn ja - bist Du sowieso aus dem Schneider.
Vor der Anzeige musst Du nur zittern, wenn Du das Geld gestohlen hast. Das aber muss Dir nachgewiesen werden. Mit arbeitsrechtlichen Nachteile, insbesondere Rauswurf darfst Du rechnen, wenn Du im Verdacht stehst und ihn nicht widerlegen kannst. Hier gibt es die Verdachtskündigung. Sie ist gerechtfertigt, weil viele Betriebe zusammenbrechen wegen ihrer unehrlichen und schlecht arbeitenden Mitarbeiter. Und die gehören nun mal gefeuert.

@nuessli - wurde bereits eine strafanzeige gegen dich erstattet? die kosten des rechtsanwalts müssen bezahlt, entweder aus eigener tasche oder die rs-versicherung. ist strafrecht in der rs-versicherung-tarif mitversichert? also bevor du zum rechtsanwalt gehst, vorher bei der rechtsschutzversicherung die sogennanten "deckungszusage" einholen. den vorfall schriftlich an die rs-versicherungn einreichen, die überprüfen es ob die kosten übernommen werden.