Strafanzeige Schuldner wg. falscher eidesstattlicher Versicherung bei der Polizei oder direkt beim Staatsanwalt abgeben?

4 Antworten

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der reguläre Weg ist über die Polizei, die Ermittlungen aufnimmt und wenn Beweise vorliegen, diese zur Staatsanwaltschaft weiterleitet. Direkt zur Staatsanwaltschaft geht nur über einen Anwalt.

Über die Polizei.

Ich erlaube mir,  darauf hinzuweisen, dass man eine Strafanzeige nicht "stellt", sondern "erstattet".  Strafanträge wegen Antragsdelikten wie z.B.  Beleidigung und Körperverletzung werden gestellt.

Übrigens kann man m.E. sehr wohl eine schriftliche Strafanzeige per Post  direkt an die zuständige Staatsanwaltschaft schicken oder auch bei einer Polizeiwache abgeben. Ein Rechtsanwalt wird dafür nicht benötigt.

Ich rate von beidem ab, zuständig ist der Gerichtsvollzieher welchen man beim zuständigen Amtsgericht des Schuldners erfragen kann. Der Gerichtsvollzieher macht dann alles weitere.

Woher haben Sie denn diese Info? Ich habe bereits mit dem Gerichtsvollzieher gesprochen, dieser hat mich direkt an die Polizei verwiesen und gesagt ich soll dort eine Strafanzeige stellen.

@ralfo

Ich ging jetzt eigentlich davon aus der zuständige Gerichtsvollzieher Interesse hat an der Verfolgung der Straftat. Aber wenn er sagt Sie sollen sich an die Polizei wenden, dann sollten Sie diesen Weg gehen. SIe sollten aber in der Lage sein dies auch zu beweisen um eine mögliche Beschuldigung einer Straftat aus dem Weg zu gehen. Daher riet ich zum Gerichtsvollzieher. Die Entscheidung obliegt dann sowieso der Staatsanwaltschaft wie und ob es dann weitergeht.