Strafantrag gegen angestellten Verkäufer möglich und sinnvoll???

gefragt von Fragesteller07 am 12.02.2009 um 20:41 Uhr

Hallo, eine kurze Frage, hier erst mal der Sachverhalt... Wir haben Ende letzten Jahres einen Bauvertrag mit einem Bauträger abgeschlossen. Natürlich machten wir auch eine Anzahlung. Noch bevor die Arbeiten beginnen konnten ging diese Firma pleite. Es stellte sich jetzt heraus, dass die Firma schon einige Zeit vor dem Vertragsabschluss zahlungsunfähig war. Der uns betreuende angestellte Verkäufer stellte das Unternehmen als zahlungsfähig und bestens aufgestellt dar. Auch haben wir ihn direkt nach gefragt, wie es dem Unternehmen geht. Auf jeden Fall verschwieg er uns die Zahlungsunfähigkeit und täuschte vor, dass alles bestens sei. Meine Frage: Kann man den Verkäufer direkt wegen Betruges belangen, oder ist immer nur der Chef haftbar zu machen? Eigentlich hat ja der Verkäufer die falschen Angaben gemacht und nicht der Chef. Es ist über Aussagen von mehreren Mitarbeitern und Zulieferern zu beweisen, dass er Bescheid wusste. Ich weiss, dass ich ier keine Rechtsberatung erwarten kann, mich würde nur interessieren, ob es überhaupt Sinn macht darüber nachzudenken, oder ob es generell Zeitverschwendung weger einer bestimmten Gesetzeslage ist. Danke und Gruß Fragesteller07

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anonym
beantwortet von girgel63 am 13. Februar 2009 10:32
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Hallo Fragesteller, ich hatte mal so ziemlich das gleiche Problem. Ich bin seinerzeit gegen den Bauträger vorgegangen. Der wurde tatsächlich wegen Betruges bestraft, da er mit mir zu einem Zeitpunkt einen Bauträgervertrag abgeschlossen hat, an dem er schon wissen musste, dass er den Vertrag nicht erfüllen kann. Das ist aber nur die strafrechtliche Seite, taugt also nur, um Dein Mütchen zu kühlen. Wenn es Dir um Deinen Schaden geht (Zivilrecht) bringt Dich der ganze Strafantrag nicht weiter.


heimwerker
beantwortet von heimwerker am 12. Februar 2009 20:59
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Die Beweislage ist recht schwierig, wenn auch sicherlich unter Zeugen diese Aussagen des Mitarbeiters dieser Firma gemacht wurden. In der Haftung wird an erster Stelle das Unternehmen stehen. Wenn der Verkäufer schlüssig beweisen kann, dass er gezwungen war diese Aussagen zu treffen (Jobverlust), dann wird es doppelt schwer. Eine Rechtsberatung ist auf jeden Fall zu empfehlen. MfG


anmireille
beantwortet von anmireille am 12. Februar 2009 20:55
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Deine Schilderung erfüllt tatsächlich den Tatbestand eines Betruges. Ja - du kannst den Verkäufer anzeigen und ich persönlich würde es dir auch raten. Grund: es wird von Staatswegen ermittelt und da du sicher keine Chance hast aus dem Unternehmen deine Anzahlung (wie hoch auch immer)wieder zu bekommen (da du sicher einer von vielen Gläubigern bist - die großen werden leider zuerst bedient) würde ich die Privatperson (Verkäufer) nutzen - vielleicht lässt sich ja da noch etwas holen. Sicher bist du bei ausreichenden Beweisen, eine Einzelperson die finanzielle Ansprüche an ihn stellt. Ich hoffe das hilft dir bei deiner Entscheidungsfindung. mfg Anmireille


simikra
beantwortet von simikra am 12. Februar 2009 20:42
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für mich wäre das betrug ich würde mich auf jedenfall bei einen anwalt erkundigen und evtl anzeige erstatten


anonym
beantwortet von amiria71 am 12. Februar 2009 20:42
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ja, kannst Du versuchen. Der Mitarbeiter ist selbst auch für seine Aussagen verantwortlich und er hat sicherlich auch im eigenen Interesse (Prosvision) gearbeitet.


anonym
beantwortet von kafrmefr am 12. Februar 2009 20:45
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zunächst würde ich sagen: ja ! Jedoch würde ich kompetenten Rat eines REchtsanwaltes einholen, bei den vielen juristischen Feinheiten, die es gibt. Viel Glück!


KerstinLisa
beantwortet von KerstinLisa am 12. Februar 2009 20:44
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du kannst es machen,auch wegen arglistiger täuschung,aber ich denke du wirst auch auf diesen kosten sitzen bleiben.


anonym
beantwortet von doris11 am 12. Februar 2009 20:44
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Also ich würde da schon was versuchen,wenn er das vorher gewust hat,passiert das ja vorsätzlich...vor allem kann passieren das dein Geld weg ist....auf jeden Fall nicht eifach hinnehmen,wenn Geld im Spiel ist,kann es keine Zeitverschwendung sein,ich würd es tun....


samy07
beantwortet von samy07 am 12. Februar 2009 20:43
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Am besten hol dir Rat bei einem Anwalt.....


holsch
beantwortet von holsch am 12. Februar 2009 20:42
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wenn Du es nachweisen kannst, macht es eventuell sinn...


Ponypony
beantwortet von Ponypony am 12. Februar 2009 20:42
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Das kann nur ein Anwalt beantworten, vielleicht mal frag-einen-anwalt.de versuchen


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