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Straf zusammenzug

gefragt von recht55recht55 am 13.09.2009 um 11:41 Uhr

S hat letztes Jahr sehr viel Scheiße gemacht unter anderen hat S letztes Jahr in Oktober eine Verhandlung gehabt wo S zu 1500 Euro Strafe zum bezahlen bekommen hat. S hat die 1500 Euro nicht bezahlt und hat dafür Sozialstunden gemacht die S auch fertig gemacht hat. S hat in März wieder eine Verhandlung gehabt wo sie wieder zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. 500 Euro Die hat S auch nicht bezahlt und macht jetzt wieder die Sozialstunden. S hat jetzt ca die Hälfte der Stunden wieder gemacht. Die Verurteilungen sind wegen Betrug und Diebstahl. Jetzt hat S wieder eine Anklageschrift bekommen wegen Betrug in 7 Fällen und Unterschlagung der Wert ist ca 10,000 Euro. Meine Frage soll S jetzt die Stunden fertig machen oder nicht? Wenn S sie nicht macht bis zur Verhandlung dann wird das ja zusammen gezogen oder? Wie sieht es dann mit der gesamt Strafe dann aus? Kann S mit einer Bewährung rechnen wenn S so oft hinter einander Verurteilt worden ist oder hat S da wenig Chancen dafür? S hat auch noch 2 andere Vorstrafen die schon länger her sind wegen Betrug und Fahrerflucht. Auf eine Antwort würde sich S freuen.

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Recht x 35.356 strafe x 580

Malinea
beantwortet von Malinea am 13. September 2009 11:42
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S scheint ja echt lernresistent zu sein


Ben1860
beantwortet von Ben1860 am 14. September 2009 17:51
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habe auch ein wenig erfahrung auf diesem gebiet...... du hast dich leider nicht bewährt und denke kein richter wird dich davon kommen lassen. das einzige was jetzt noch helfen kann ist ein sehr guter anwalt,und vor allem alle stunden fertig machen. gut wäre es auch noch, wenn du irgendeine art therapie machen würdest, die du dann dem ricthter(abgeschloßen) vorlegen könntest. hoffe für s. dass er zumindest nicht in bayern wohnt


lackmann
beantwortet von lackmann am 13. September 2009 11:48
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Daß sie sich nicht Bewährt hat,hat sie ja oft genug bewiesen oder!? Glaub´nicht daß hier irgend ein Richter Verständnis aufbringt und sie dafür auch noch belohnt!


bulli66
beantwortet von bulli66 am 13. September 2009 11:45
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wird auf den richter ankommen. der sieht sich ja auch die vorstrafen an. wenn er der meinung ist, dass s doch noch lernfähig ist, was ich persönlich bezweifle, könnte s nochmal mit einem blauen auge davonkommen.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 13. September 2009 11:44
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natürlich die sozialstunden fertig machen....


Lorelei79
beantwortet von Lorelei79 am 13. September 2009 11:43
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Ist es nicht besser solche Fragen mit einem Anwalt zu klären?

Kommentar von B1901e2a7f05bcba4ef1baa3cfe2ed85smallrecht55 am 14. September 2009 17:44

S hat keinen

Kommentar von 5e6cf0941709acfb7a3cb28d02cf99a0smallNina2407 am 23. September 2009 12:56

dann sollte sich S ganz schnell einen besorgen ...


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