recht55 am 13.09.2009 um 11:41 Uhr
S hat letztes Jahr sehr viel Scheiße gemacht unter anderen hat S letztes Jahr in Oktober eine Verhandlung gehabt wo S zu 1500 Euro Strafe zum bezahlen bekommen hat. S hat die 1500 Euro nicht bezahlt und hat dafür Sozialstunden gemacht die S auch fertig gemacht hat. S hat in März wieder eine Verhandlung gehabt wo sie wieder zu einer Geldstrafe verurteilt worden ist. 500 Euro Die hat S auch nicht bezahlt und macht jetzt wieder die Sozialstunden. S hat jetzt ca die Hälfte der Stunden wieder gemacht. Die Verurteilungen sind wegen Betrug und Diebstahl. Jetzt hat S wieder eine Anklageschrift bekommen wegen Betrug in 7 Fällen und Unterschlagung der Wert ist ca 10,000 Euro. Meine Frage soll S jetzt die Stunden fertig machen oder nicht? Wenn S sie nicht macht bis zur Verhandlung dann wird das ja zusammen gezogen oder? Wie sieht es dann mit der gesamt Strafe dann aus? Kann S mit einer Bewährung rechnen wenn S so oft hinter einander Verurteilt worden ist oder hat S da wenig Chancen dafür? S hat auch noch 2 andere Vorstrafen die schon länger her sind wegen Betrug und Fahrerflucht. Auf eine Antwort würde sich S freuen.

habe auch ein wenig erfahrung auf diesem gebiet...... du hast dich leider nicht bewährt und denke kein richter wird dich davon kommen lassen. das einzige was jetzt noch helfen kann ist ein sehr guter anwalt,und vor allem alle stunden fertig machen. gut wäre es auch noch, wenn du irgendeine art therapie machen würdest, die du dann dem ricthter(abgeschloßen) vorlegen könntest. hoffe für s. dass er zumindest nicht in bayern wohnt

Daß sie sich nicht Bewährt hat,hat sie ja oft genug bewiesen oder!? Glaub´nicht daß hier irgend ein Richter Verständnis aufbringt und sie dafür auch noch belohnt!

wird auf den richter ankommen. der sieht sich ja auch die vorstrafen an. wenn er der meinung ist, dass s doch noch lernfähig ist, was ich persönlich bezweifle, könnte s nochmal mit einem blauen auge davonkommen.

Ist es nicht besser solche Fragen mit einem Anwalt zu klären?