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Stornierung oder Rückgaberecht?

gefragt von CHoller am 09.10.2009 um 14:15 Uhr

Hallo zusammen,

ich habe auf ebay von einem gewerblichen Verkäufer etwas gekauft. Bezahlt wurde per Paypal, angekommen ist die Ware heute. Ich habe das Pocketbike aufgeklappt und bis jetzt nur den Ständer hingeschraubt und versucht die Lenkung festzuschrauben.

Dabei sind mir 2 Dinge aufgefallen: 1. Der vordere Reifen streift ständig die Verkleidung --> kein anständiges Fahren möglich 2. Die Lenkung lässt sich zum einen nicht fest anziehen (Schrauben drehen durch) und zum anderen lässt diese sich nicht richtig einstellen.

Wie gesagt das Motorad war noch nicht an, kein Benzin oder sonstiges ist eingefüllt worden. Ich will es nun zurück schicken und mein Geld wieder haben.

Allerdings schreibt der Verkäufer in die Auktion:

Bei Stornierung fallen 25% des Gesamtbetrages an. und Rückgaberecht: 1 Monat

Ist meins nun eine STornierung? Meines Wissens darf nur etwas abgezogen werden, wenn das Gerät nicht mehr als neu verkauft werden konnte.

Der Verkäufer muss mir doch den gesamten Preis zurück erstatten plus die Kosten für den Rückversand oder?

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Rückgaberecht x 149 Stornierung x 54

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BlueDash
beantwortet von BlueDash am 9. Oktober 2009 14:17
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du hast in deinem fall gernerell 2 wochen das recht die ware zurückzugeben, die gründe hierfür sind total egal (fernabsatzgesetz). ab 40 euro warenwert muss der verkäufer auch den rückversand tragen (den versand zu dir sowieso)

Kommentar von Fe01a0e1a73c41738cb400b789d7b67esmallPeterTheodor am 9. Oktober 2009 14:18

So ist es. Auch bei Ebay

Kommentar von CHoller am 9. Oktober 2009 14:18

das heißt er muss mir die 125 EUR (warenwert plus versand) und den rückversand zurück überweisen? Soll ich erst das Geld verlangen? Und kann er eine "Stornogebühr" abziehen? Gibt es dafür Pargraphen?

Kommentar von 464eff0155ee9084565ef8ef58eb57c1smallBlueDash am 9. Oktober 2009 14:21

du musst in dem fall erst die ware zurückschicken, daher am besten via paket (versandbeleg). er muss dir kaufpreis+versandkosten+rückversand erstatten. rechtliche grundlage ist das fernabsatzgesetz

Kommentar von 5350a8280bb338c4e7ee9fa0878d3ae3smallflirtheaven am 9. Oktober 2009 14:20

bei ebay muss man einen monat widerrufsfrist einräumen!


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flirtheaven
beantwortet von flirtheaven am 9. Oktober 2009 14:19
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er kann dir nur etwas als nutzungsentgelt abziehen, wenn der zustand der sache sich verschlechtert hat. in diesem fall kannst du von deinem widerrufsrecht gebrauch machen oder das teil reklamieren. zur sicherheit kannst du ja nochmal bei der verbraucherzentrale nachfragen, die können dir auch sagen, ob seine widerrufsbedingungen überhaupt rechtens sind!


anonym
beantwortet von Morrrpheus am 9. Oktober 2009 14:19
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Bei einem Fernabsatzvertrag (das ist bei ebay) muss der Verkäufer die Ware wieder zurück nehmen. Er kann aber für die Wertminderung einen Ausgleich einbehalten! Wenn die Ware aber nicht in Ordnung ist (durchdrehende Schrauben zB) muss er entweder nachbessern oder nach verbesserungsversuchen, die Ware gegen zurückzahlung des Preises zurücknehmen muss!


anonym
beantwortet von freesoul1285 am 9. Oktober 2009 14:18
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Meines erachtens nach ist es eine rückgabe. Eine stornierung wäre es ja, wenn du den auftrag schon vor erhalt der ware zurückgezogen hättest. Und wenn mängel bestehen, darf er dir eigentlich kein geld abziehen, weil wenn er dir dann 4 mal ein defektes poketbike schickt, hätte er ja schon den preis für ein ganzes erzielt.

Viel glück


Lifthrasil
beantwortet von Lifthrasil am 9. Oktober 2009 14:18
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Du kannst vom Rückgaberecht gebrauch machen, da es sich offensichtlich um ein defektes Bike handelt. Stornieren wäre, wenn die Bestellung noch nicht angekommen wäre und Du die Ware nicht haben möchtest.


BigKingXXL
beantwortet von BigKingXXL am 9. Oktober 2009 14:17
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Ja, kannst du


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