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Stimmt es tatsächlich, dass es KEINE Erregung öffentlichen Ärgernisses ist, wenn man nur

gefragt von Abacero am 24.08.2009 um 1:04 Uhr

mit einer Socke begleitet (männlich), sich in der Öffentlichkeit bewegt, und kein Ordnungshüter einem dagegen was kann? - Ausser dass man Schläge von Passanten zu erwarten hat :-).

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Bekleidung x 452 FKK x 47 Socke x 9

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angelinajolie
beantwortet von angelinajolie am 24. August 2009 01:08
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Hilfreichste Antwort

Klar, wenn die Socke an der richtigen Stelle sitzt und nicht am Fuß!

Kommentar von 4e1089ec7a368b7690e9f5353001cc55smallGille am 24. August 2009 01:16

Großartig! ;D

Kommentar von 9e99a57b8facab09d87551f98298cd38smallangelinajolie am 12. September 2009 13:22

Danke für die Auszeichnung "hilfreichste Antwort"! strahl :-))


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eliza09
beantwortet von eliza09 am 24. August 2009 11:37
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Meine antwort darauf:

http://iq.lycos.de/qa/show/953346/Gibt-es-einen-Unterschied-zwischen-FKK-und-Nud...

Da ist mal das Grundsätzliche erklärt.

Logisch, dass man nicht in der Stadt oder sonst in der Oeffentlichkeit, nackt herumläuft, jedenfalls für mich. Viele mögen jedoch zuhause in den eigenen vier Wänden nackt sein, das ist jedem selber überlassen. Ich mache für mich einen relativ grossen Unterschied zwischen Alltagsleben und Ferien/Urlaub. Im Alltag gehe ich schwimmen mit Bikini oder Badehose, wie "es sich gehört". Zuhause trage ich im Minimum Slip und Top, wenn es denn sehr heiss ist,(es könnte jederzeit jemand klingeln...). In den Ferien fahre ich, natürlich im Sommer, an einen Ort, wo es Fkk-Dörfer hat, früher auf entsprechende Zeltplätze, jetzt in ein Bungalow-Dorf, vorzugsweise in Korsika. Da geht es sehr ungezwungen zu und her. Ganze Familien machen da Ferien, und jeder ist, so wie er ist, egal was er für eine Figur hat, was für einen Berufsstand ect. Im dorfeigenen Supermarkt und an der Strandbar ist es klar, das aus hygienischen Gründen im Minimum ein Handtuch zum draufsitzen (Strandbar) oder ein Pareo (Supermarkt) getragen wird. Im Restaurant(auch im FKK-Dorf befindlich)ist jedermann/frau selbstverständlich angezogen! Jeder halbwegs intelligente Mensch weiss doch selber, wo was verboten, geduldet oder erlaubt ist, und was Anstand ist. Im Uebrigen würde ich es sehr begrüssen, wenn hier ernsthaft diskutiert wird und in Sätzen, die man auch versteht. Bis bald, eliza09

Kommentar von exbonn am 25. August 2009 10:33

Super Antwort !!

Eine sehr sachliche Antwort zu diesem Thema.

Kommentar von Dde868ca1a95604487eba980b2a259a4smalleliza09 am 25. August 2009 12:23

Danke exbonn, das freut mich. Es geht ja nur sachlich, wenn man sich nicht in die Haare kriegen will. Und zum Teil kommen hier antworten, die das ganze nur ins Lächerliche ziehen.Oder von Menschen, die nicht unterscheiden können zwischen Sex und FKK. Das Eine hat mit dem Anderen soviel zu tun wie eine Mücke mit einem Elefanten, wenn ich das mal so ausdrücken darf.

Kommentar von Abacero am 29. August 2009 00:50

Aber es gibt diesbezüglich sicher auch Regelungen.

Und was normal ist oder nicht - also Frage man einen Muslimischen Mann, ob es normal ist - sich als Frau im Bikini - am Strand in die Sonne zu legen :-)


critter
beantwortet von critter am 24. August 2009 01:05
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Du wurdest von einer männlichen Socke begleitet? :-) Welch hehre Vorstellung!


Wenn Du außer der 1 Socke nichts anhast, ist das Erregung öffentlichen Ärgernisses!

Kommentar von Abacero am 24. August 2009 01:06

ich meine natürlich bekleidet.


anonym
beantwortet von Dieterbochum am 24. August 2009 16:39
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wenn des Geschlechtsteil bedeckt ist, besteht keine Erregung von was auch immer. Dabei ist es unerheblich, ob dies mit einer Socke oder mit einer Hose geschiet. Speziell zu diesem Thema, findest findest du Infos auf der Webseite www. waldfkk.de


masternikita
beantwortet von masternikita am 24. August 2009 01:11
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änliches hab ich auch schon mal gehört. da haben die einen mann gezeigt der nur mit einem tuch seine geschlechtsteile bedekt(verordung der stadt weil er viele anzeigen hat. seinen asch darf man wohl zeigen, aber ich denke es ist trotzdem verboten und wird nur geduldet und nicht so hart bestraft.


anonym
beantwortet von jueschi am 24. August 2009 01:07
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natürlich stimmt das, einzige ausnahme ist bayern, dort wirst du deswegen verhaftet.


ziuwari
beantwortet von ziuwari am 24. August 2009 01:07
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ich bin zwar sehr offen... aber das ist wohl doch etwas zu saudoof...


RuleBritannia
beantwortet von RuleBritannia am 24. August 2009 01:07
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Die Schläge hast Du eigentlich schon für die Frage verdient, auch ohne männliche Sockenbegleitung!


cswosna
beantwortet von cswosna am 24. August 2009 01:06
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Erregung öffentlichen ärgernisses ist es z.B. wenn man die genitalien sehen kann oder die brüste oder eben andere sachen macht die wen aufregen. Du kannst so lange nackt durch die stadt gehen wie du willst solange sich niemand beschwert ;-)


Spiderschnegge
beantwortet von Spiderschnegge am 24. August 2009 01:06
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Erregung öffentlichen Ärgernisses meint das zeigen von nicht bekleideten Geschlechtsorganen oder Sexuelle Handlungen in der Offentlichkeit. Socken an oder nicht ist daher total egal! ....nackig zeigen darf man an den davor gesehenden Orten (FKK)

Kommentar von Abacero am 24. August 2009 01:07

und wenn die socke das geschlecht verhüllt?

Kommentar von 25ef4346479991666a4bcb3e2bfb52adsmallSpiderschnegge am 24. August 2009 01:12

Ich würde dich verhauen!!^^

Kommentar von Abacero am 24. August 2009 01:17

...dann könnte ich dich anzeigen :-D

Kommentar von 25ef4346479991666a4bcb3e2bfb52adsmallSpiderschnegge am 24. August 2009 12:50

dann zieh ich dir die Socke weg und sage ich musste mich wehren,du hättes mich belästigt :-D


romeo27
beantwortet von romeo27 am 24. August 2009 01:05
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so einen schwachsinn liest man selbst hier selten....

Kommentar von 8e5eb72064e6d270c90f4a35e0b049a5smallMarple am 24. August 2009 01:17

selten, aber immer öfter ;-)


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