expertin am 04.07.2008 um 12:41 Uhr
Ich kenne eine Kontrollverweigerung eines Passanten, weil der Polizist seine Mütze nicht auf hatte. Der Passant war im Recht! Ist das heute immer noch so?

"Das Fehlen der Dienstmütze ist beschwerdefähig und kann dienstrechtlich gewürdigt werden, es entbindet den Bürger jedoch nicht davon, seinen Pflichten nachzukommen." www.recht.de

Nein, stimmt nicht...
Sieht zwar nicht komplett aus ist aber nur eine (Uni-)formsache. Das Recht zur Kontrolle hat er nicht durch das tragen der kompletten Uniform sondern durch die gesetzlichen Maßgaben
Dh.
Ein Polizist ist 24 Stunden im Einsatz. Und ob der eine Mütze auf hat oder nicht hat keinen Einfluß auf die Machtbefugnisse. Gibt auch Polizei auf Fahrrad, die im dienst einen Helm auf hat. Polizei auf Pferd. Polizei in zivil nicht die Mütze macht den Polizisten.

Es war nie so.
Es ist nur ein hartnäckiges Gerücht.

Nein! Oft sind Polizisten auch in Zivil unterwegs, wie gerade zuletzt bein den Fanmeilen oder den Public Viewing Events. Die sind dann trotzdem im Dienst!

Ein Polizist ist immer im Dienst.
Das wäre ziemlich anstrengend .. Er kann sich zumindest immer in den Dienst versetzen wenn es notwendig ist.
Egal ob mit oder ohne Mütze! Die Mütze ist in gewissen Situationen sinnvoll (=bessere Erkennbarkeit!) an den Rechten eines Polizisten ändert die Mütze jedoch nichts.
Ein/-e Polizeibeamter/Polizeibeamtin können ihren Beruf uniformiert oder in zivil ausüben. Dies kann im Rahmen der normalen Dienstverrichtung, als auch in der Freizeit sein. Ob bei der Uniform nun eine Mütze getragen wird oder nicht, ist polizeimaßnahmenirrelevant. Es gibt Lebenssachverhalte, wo das Tragen der Mütze nicht erforderlich oder gar unmöglich ist. Das einzigste, wozu Polizeibeamte verpflichtet sind, ist das Vorzeigen (NICHT AUSHÄNDIGEN) des Dienstausweises - auch wenn Uniform getragen wird - oder das Vorzeigen der Kriminalmarke, ggfls. auch in Verbindung mit dem Dienstausweis. Wenn polizeiliche Maßnahmen anstehen, die unaufschiebbar sind, kann das Vorzeigen auch nach der Maßnahme erfolgen - insbesondere wenn das Vorzeigen von einem Uniformträger verlangt wird. Jeder Polizeibeamte führt in der Regel Visitenkärtchen mit (oder sollte es), die ausgehändigt werden können. Eine Dienstnummer zu verlangen, davon kann grundsätzlich Abstand genommen werden. Sowas gibts nicht, und ist nur im internen Bereich bei der Polizei vorhanden.
Das Nichtvorzeigen der Legitimation selbst kann - bei einer Beschwerde - eine Disziplinarmaßnahme nachsichziehen. Ein Polizeibeamter in zivil, der sich als solcher bei Maßnahmen nicht zu erkennen gibt, muß "berechtigt" mit Widerstand des Gegenüber rechnen. Ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte kann nämlich - vom Gericht und der StA - in solchen Fällen eingestellt werden. Doch dass wissen unsere Damen und Herren von der Kripo :-)
In diesem Sinne ...