orenburg89 am 01.08.2009 um 18:15 Uhr
Stimmt es eigentlich,dass wenn man bei einem Privatverkäufer ein Auto kauft,dieses innerhalb von 14 Tagen zurück geben und sein Geld wieder bekommen kann?Oder gibt es diese Möglichkeit gar nicht?

Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht. Du kannst es aber mit dem Verkäufer zusätzlich schriftlich vereinbaren. Wird aber keiner machen. Das gilt auch wenn Du bei einem Händler kaufst.
nein das gibt es nicht. Diese Möglichkeit gibt es nicht mal bei gewerblichen Händler
belmondo am 1. August 2009 18:17 stimmt nicht, denn ich habe schon bei einem gewerblichen Händler mein gekauftes Auto zurückgegeben.
aber ein Recht dazu hast du nicht! Das war dann reine Kullanz. Wieso sollte dies ein Händler machen? Dann hat er ein gebrauchtes Auto rumstehen, für das er viel weniger verlangen kann!
miramanee am 1. August 2009 18:24 Es geht um das Recht und nicht die Pflicht. Der Händler hat das freiwillig getan. Verlangen hättest Du das nicht können.

Nein, das kann man nicht einmal von einem Händler bei Neuwaren verlangen. Der ist nur bei Defekt zum Umtausch verpflichtet. Rückgabe ist eine freiwillige Sache.
Wenn das Auto versteckte Mängel aufweist, kannst Du eine Nachbesserung verlangen. Geht der Verkäufer darauf nicht ein, kann man im Rahmen einer Wandelung vom Kauf einseitig zurück treten.

doch das geht wenn es nicht ausdrücklich im Kaufvertrag anders geregelt ist.
neee bestimmt nicht!

Nur wenn er das Vertraglich vereinbart. Als Privatverkäufer würde ich mich darauf aber nicht einlassen.

Privatverkauf ist ohne jegliche Gewährleistung oder Rückgaberecht. Selbstverständlich gibt es Verkäufer, die dir die Möglichkeit trotzdem geben - ist aber sicher eher die Ausnahme. Ein Recht darauf hast du bei Privatkauf jedenfalls nicht.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet dein Fahrzeug zurückzunehmen. Als private Person darf man Garantie und Gewährleistung ausschliessen. Hab leider gerade so ein Problem, dass ich ein Auto von einer Privatperson gekauft habe und leider das Auto Mängel aufweist die der Verkäufer verschwiegen hatte... Er nimmt es auch nicht mehr zurück!
Da bleibt dann nicht mehr viel übrig als eine Irrtumsanzeige zu machen oder auf dem Auto sitzen zu bleiben...