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Stimmt es eigentlich dass wenn man bei einem Privatverkäufer ein Auto kauft dieses innerhalb von 14

gefragt von orenburg89orenburg89 am 01.08.2009 um 18:15 Uhr

Stimmt es eigentlich,dass wenn man bei einem Privatverkäufer ein Auto kauft,dieses innerhalb von 14 Tagen zurück geben und sein Geld wieder bekommen kann?Oder gibt es diese Möglichkeit gar nicht?


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toylex
beantwortet von toylex am 1. August 2009 18:21
2x
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Einen Rechtsanspruch darauf hast Du nicht. Du kannst es aber mit dem Verkäufer zusätzlich schriftlich vereinbaren. Wird aber keiner machen. Das gilt auch wenn Du bei einem Händler kaufst.


Mismid
beantwortet von Mismid am 1. August 2009 18:16
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nein das gibt es nicht. Diese Möglichkeit gibt es nicht mal bei gewerblichen Händler

Kommentar von 7743087baaa7f816b880ef6cb1536092smallbelmondo am 1. August 2009 18:17

stimmt nicht, denn ich habe schon bei einem gewerblichen Händler mein gekauftes Auto zurückgegeben.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. August 2009 18:19

aber ein Recht dazu hast du nicht! Das war dann reine Kullanz. Wieso sollte dies ein Händler machen? Dann hat er ein gebrauchtes Auto rumstehen, für das er viel weniger verlangen kann!

Kommentar von 52eb21ffd626cfb86283aaf2f4e175e1smallmiramanee am 1. August 2009 18:24

Es geht um das Recht und nicht die Pflicht. Der Händler hat das freiwillig getan. Verlangen hättest Du das nicht können.


miramanee
beantwortet von miramanee am 1. August 2009 18:22
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Nein, das kann man nicht einmal von einem Händler bei Neuwaren verlangen. Der ist nur bei Defekt zum Umtausch verpflichtet. Rückgabe ist eine freiwillige Sache.

Wenn das Auto versteckte Mängel aufweist, kannst Du eine Nachbesserung verlangen. Geht der Verkäufer darauf nicht ein, kann man im Rahmen einer Wandelung vom Kauf einseitig zurück treten.


belmondo
beantwortet von belmondo am 1. August 2009 18:16
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doch das geht wenn es nicht ausdrücklich im Kaufvertrag anders geregelt ist.


Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 1. August 2009 18:16

neee bestimmt nicht!


regideur
beantwortet von regideur am 1. August 2009 18:16
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Nur wenn er das Vertraglich vereinbart. Als Privatverkäufer würde ich mich darauf aber nicht einlassen.


anonym
beantwortet von sonntagskind72 am 1. August 2009 18:17
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das kommt auf den Vertrag an!!!!


nightblue
beantwortet von nightblue am 2. August 2009 10:40
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Privatverkauf ist ohne jegliche Gewährleistung oder Rückgaberecht. Selbstverständlich gibt es Verkäufer, die dir die Möglichkeit trotzdem geben - ist aber sicher eher die Ausnahme. Ein Recht darauf hast du bei Privatkauf jedenfalls nicht.


anonym
beantwortet von Confusy am 7. August 2009 09:05
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Der Verkäufer ist nicht verpflichtet dein Fahrzeug zurückzunehmen. Als private Person darf man Garantie und Gewährleistung ausschliessen. Hab leider gerade so ein Problem, dass ich ein Auto von einer Privatperson gekauft habe und leider das Auto Mängel aufweist die der Verkäufer verschwiegen hatte... Er nimmt es auch nicht mehr zurück!

Da bleibt dann nicht mehr viel übrig als eine Irrtumsanzeige zu machen oder auf dem Auto sitzen zu bleiben...


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