beantwortet von boriswulff am 17. November 2007 11:19
3x
Jeder darf Dir steuerfrei einen Benzingutschein schenken. Auch Deine Oma, Dein Opa, Deine Eltern, Deine Kinder etc.
Kommentar von boriswulff am 17. November 2007 11:47
Warengutscheine
Anstelle oder neben einer Lohnerhöhung ist es ratsam, sich von seinem Arbeitgeber (Waren)Gutscheine aushändigen zu lassen. Unter der Voraussetzung, dass darauf kein anrechenbarer (Höchst)Betrag angegeben ist, sondern nur eine Mengenangabe, gelten diese als Sachbezug. Ein solcher bleibt lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Sachbezüge 44 EUR (bis Ende 2003: 50 EUR) je Arbeitnehmer im Kalendermonat nicht übersteigen.
Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat. Darunter fallen z.B. verbilligte Überlassung einer Wohnung, kostenloses Telefonieren oder kostenlose Dienstleistungen.
Tipp: Der Betrag von 44 EUR (50 EUR) ist eine Freigrenze. Liegt der monatliche Wert der Sachbezüge über dieser Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Kommentar von Klabauter am 17. November 2007 13:59
Auch wenn der Preis zum Gutscheinkauf die Höchstgrenze von 44 € nicht überschritten hat, ist doch der Geldwert des Tanktages gültig.
Jetzt - wo die Benzinpreise steigen - ist das zu beachten!
naja, Gutscheine werden normal in Euro ausgestellt und nicht in Litern... von daher ist es ja egal wann man tankt, man bekommt halt dann weniger oder mehr Bezin fürs gleiche Geld
Kommentar von rainerle38 am 17. November 2007 21:52
Der Gutschein darf keinen Betrag sondern nur eine Menge ausweisen um steuerlich anerkannt zu werden!
Um zu prüfen ob die Freigrenze überschritten ist, ist der Preis am Tag der Übergabe maßgebend, weil bereits zu diese Zeitpunkt ein unmittelbaren Rechtsanspruch auf den Geldbetrag bzw. die genau bezeichnete Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Dritten erhält.
Falls der Preis dann zwischendurch steigt, hat das keine Auswirkung!
Um zu prüfen ob die Freigrenze überschritten ist, ist der Preis am Tag der Übergabe maßgebend, weil bereits zu diese Zeitpunkt ein unmittelbaren Rechtsanspruch auf den Geldbetrag bzw. die genau bezeichnete Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Dritten erhält.
Falls der Preis dann zwischendurch steigt, hat das keine Auswirkung!
beantwortet von kiralee am 17. November 2007 11:12
Kann mir jemand sagen, wie ich an meine Steuernummer komme? Ich habe noch keine Lohnsteuerkarte, weil ich bis jetzt noch nicht so viel gearbeitet habe, dass ich Steuern zahlen muss (bin noch Sch&uu...
ich hab da mal ne frage: da ich wohl demnächst gekündigt werde und ich seit dem 02.03.2008 in der firma bin seht mir da eine abfindung zu?? kündigungsgrund anscheinend wegen keiner a...
gefragt von dingsvomdach am 20.07.2009 um 12:37 Uhr
Hallo und schönen Mittag wünsche ich! Folgendes ist mir ein Rätsel: eine Arbeitsvermittlung möchte außer den üblichen Bewerbungsunterlagen a)Vermittlungsprofil b)Arbe...
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Warengutscheine
Anstelle oder neben einer Lohnerhöhung ist es ratsam, sich von seinem Arbeitgeber (Waren)Gutscheine aushändigen zu lassen. Unter der Voraussetzung, dass darauf kein anrechenbarer (Höchst)Betrag angegeben ist, sondern nur eine Mengenangabe, gelten diese als Sachbezug. Ein solcher bleibt lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Sachbezüge 44 EUR (bis Ende 2003: 50 EUR) je Arbeitnehmer im Kalendermonat nicht übersteigen.
Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat. Darunter fallen z.B. verbilligte Überlassung einer Wohnung, kostenloses Telefonieren oder kostenlose Dienstleistungen.
Tipp: Der Betrag von 44 EUR (50 EUR) ist eine Freigrenze. Liegt der monatliche Wert der Sachbezüge über dieser Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
Auch wenn der Preis zum Gutscheinkauf die Höchstgrenze von 44 € nicht überschritten hat, ist doch der Geldwert des Tanktages gültig. Jetzt - wo die Benzinpreise steigen - ist das zu beachten!
naja, Gutscheine werden normal in Euro ausgestellt und nicht in Litern... von daher ist es ja egal wann man tankt, man bekommt halt dann weniger oder mehr Bezin fürs gleiche Geld
Der Gutschein darf keinen Betrag sondern nur eine Menge ausweisen um steuerlich anerkannt zu werden!
Um zu prüfen ob die Freigrenze überschritten ist, ist der Preis am Tag der Übergabe maßgebend, weil bereits zu diese Zeitpunkt ein unmittelbaren Rechtsanspruch auf den Geldbetrag bzw. die genau bezeichnete Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Dritten erhält. Falls der Preis dann zwischendurch steigt, hat das keine Auswirkung!
Um zu prüfen ob die Freigrenze überschritten ist, ist der Preis am Tag der Übergabe maßgebend, weil bereits zu diese Zeitpunkt ein unmittelbaren Rechtsanspruch auf den Geldbetrag bzw. die genau bezeichnete Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Dritten erhält. Falls der Preis dann zwischendurch steigt, hat das keine Auswirkung!