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Stimmt es dass mir mein Arbeitgeber steuerfrei einen Benzingutschein schenken kann?

gefragt von duedotom am 17.11.2007 um 11:09 Uhr

Habe gehört, dass es diese Möglichkeit gibt. Kann mir jemand genaueres dazu sagen?

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boriswulff
beantwortet von boriswulff am 17. November 2007 11:19
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Jeder darf Dir steuerfrei einen Benzingutschein schenken. Auch Deine Oma, Dein Opa, Deine Eltern, Deine Kinder etc.

Kommentar von D7b4e78b0406fcf2527c4379d6965c8fsmallboriswulff am 17. November 2007 11:47

Warengutscheine

Anstelle oder neben einer Lohnerhöhung ist es ratsam, sich von seinem Arbeitgeber (Waren)Gutscheine aushändigen zu lassen. Unter der Voraussetzung, dass darauf kein anrechenbarer (Höchst)Betrag angegeben ist, sondern nur eine Mengenangabe, gelten diese als Sachbezug. Ein solcher bleibt lohnsteuer- und sozialabgabenfrei, wenn die Sachbezüge 44 EUR (bis Ende 2003: 50 EUR) je Arbeitnehmer im Kalendermonat nicht übersteigen.

Als Sachbezüge gelten Waren oder Dienstleistungen die der Arbeitgeber nicht überwiegend für den Bedarf seiner Arbeitnehmer hergestellt, vertrieben oder erbracht hat. Darunter fallen z.B. verbilligte Überlassung einer Wohnung, kostenloses Telefonieren oder kostenlose Dienstleistungen.

Tipp: Der Betrag von 44 EUR (50 EUR) ist eine Freigrenze. Liegt der monatliche Wert der Sachbezüge über dieser Grenze, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.

Kommentar von Klabauter am 17. November 2007 13:59

Auch wenn der Preis zum Gutscheinkauf die Höchstgrenze von 44 € nicht überschritten hat, ist doch der Geldwert des Tanktages gültig. Jetzt - wo die Benzinpreise steigen - ist das zu beachten!

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 17. November 2007 19:20

naja, Gutscheine werden normal in Euro ausgestellt und nicht in Litern... von daher ist es ja egal wann man tankt, man bekommt halt dann weniger oder mehr Bezin fürs gleiche Geld

Kommentar von rainerle38 am 17. November 2007 21:52

Der Gutschein darf keinen Betrag sondern nur eine Menge ausweisen um steuerlich anerkannt zu werden!

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 22. November 2007 20:12

Um zu prüfen ob die Freigrenze überschritten ist, ist der Preis am Tag der Übergabe maßgebend, weil bereits zu diese Zeitpunkt ein unmittelbaren Rechtsanspruch auf den Geldbetrag bzw. die genau bezeichnete Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Dritten erhält. Falls der Preis dann zwischendurch steigt, hat das keine Auswirkung!

Kommentar von Simple_avatar6smallkleineroteHexe am 22. November 2007 20:12

Um zu prüfen ob die Freigrenze überschritten ist, ist der Preis am Tag der Übergabe maßgebend, weil bereits zu diese Zeitpunkt ein unmittelbaren Rechtsanspruch auf den Geldbetrag bzw. die genau bezeichnete Ware oder Dienstleistung gegenüber dem Dritten erhält. Falls der Preis dann zwischendurch steigt, hat das keine Auswirkung!


kiralee
beantwortet von kiralee am 17. November 2007 11:12
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